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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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M 7C Außerordentliche Beilage Zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 5. Juni 1833. Nachrichten v Drei und fünfzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 31. Mai 1833. (Beschluß.) Unter den zuerst aufgestellten Forderungen war einer Summe von 91,630Thlr. — - - -gedacht, welche wegen Verpflegung der Königl. Preußischen Truppen im Königreiche Sachsen, ver möge Convention vom 2). Juni 1830. von der Königl. Preußi schen Regierung der Peräauations-Anstalt zugestanden worden, und zwar 80,000 Thlr. — - — - auf die Zeit von 1805 und 1806 bis zum 5. Juni 1815, und 11.630 - — - — - für spätere Truppenverpflegung vom 5. Juni 1815 an. Die Preußische Regierung hatte davon, auf den Grund der Convention vom 22. Januar 1831 zu Befriedigung der beim sogenannten Weidaischen Creditwesen betheilkgten Stiftungen die Summe von^ 20,000 Thlr. — - — - innebehalten, und die übrigen 71.630 - — - — - welche sich durch Coursverlust bis auf 69,543Thlr. 17gr. —- vermindert, waren, in Gemasheit der ständischen Schrift vom 22. April 1831 zu dem außerordentlichen Aufwände für Ausrüstung des Bundescontingents und Approvisionirung der Bundesfestungen, Mainz und Luxemburg, vorschußweise verwendet worden, und es entstand nun die Frage, ob diese Angelegenheit auf sich beruhen, als völlig beendigt anzusehen, und das von der Preußischen Regierung gewährte Aversionalquan- Lum mit den immittelst davon gewonnenen, auf 1,209 Thlr. 16gr. —- berechneten Zinsen der Peräquationskasse zu über lassen, und nach deren Auflösung zur Haupt- Staats kasse zu ziehen sei. Die Deputation hatte sich darüber in ihrem Berichte folgendergestalt vernehmen lassen: Die für die Verpflegung der Preußischen Truppen in Sach sen von jener Regierung zugeftandene Vergütung der 80,000 Thlr. — - — - hat nicht der Peräquationskasse, sondern den Sächsi schen Unterthemen, welche dre Last der Verpflegung getragen, zu gehört. — Obschon über die für die Weidaischen Concurs-Gläu- biger zurückbehaltenen 20,000 Thlr. - - — - bereits am 22. Ja nuar 1831 zwischen den Sächsischen und Preußischen Commissa- rien eine Convention abgeschlossen worden, so hatten dennoch die Stande in der Schrift vom 22. April desselben Jahres darauf an getragen, daß, nach Regulirung dieser Angelegenheit mit Preußen, diese Gelder an das Steuerärarium gezahlt werden möchten. — Zwar hatten eben diese Stände in der nur erwähnten Schrift die von der Preußischen Negierung accordirten 60,000Thlr. —- — - Vergütungsgelder, nebst den der Peräquationsanstalt zugehöri gen 11,630 Thlr. zur Deckung der Ausrüstungskosten für das om Landtage. Bundesheer rc. Sächsischen Antheils, jedoch nur Vorschußweise, bewilligt, dennoch aber dadurch, ob sie schon angeführt, daß die Vertheilung dieser Gelder an die Betheiligtcn, wegen inmiktelst eingetretener Besitzveranderung und der dadurch unmöglich ge wordenen Ausmittlung der Gläubiger, unausführbar geschienen, die Rechte und Ansprüche dieser Personen weder abgesprochen, noch absprechen können. — Denn zugegeben, daß bei einzelnen Interessenten eine Besitzveranderung eingetreten, so hatte es doch die Peraquationsbehörde niemals mit einzelnen Interessenten, son dern mit ganzen Communen Zu thun und die ausgefallenen Ver- gütigungen nicht aufEinzelne, sondern auf die Communen, welche schwerlich verfehlt haben werden, ihre Illgnilla zur gehörigen Zeit undgehörigen Orts anzumelden, zu vertheilen gehabt, und im vorliegenden Falle um so mehr repartiren sollen, da nur ein Theil Sachsens, nicht aber das Ganze, mit der Einquartierung betrof fen worden ist, mithin die betheiligten Communen, die sich unter einander auf eine ihnen convenable Art schon ausgeglichen haben würden, über die unterbliebene Vertheilung besagter Vergütungen allerdings sich für beschweret halten konnten. — Auf der andern Seite ist zu erwägen, daß nach einem Zeiträume von 20 Jahren die Spuren dieser, wenn auch ungleich vertheilten, Lasten ver wischt und durch andere Beschwerden, womit die damals freige bliebenen Ortschaften, während der Kriegsjahre, gelitten, im Laufe der Zeit sich ausgeglichen haben werden. — Man darf nicht außer Acht lassen, daß die Wiederaufnahme dieses veralteten Ge genstandes Ansprüche erneuern und Hoffnungen rege machen könnte, deren Täuschung mancherlei Unzufriedenheit und Mißver gnügen zur Folge haben würde. — Hauptsächlich muß in Be tracht gezogen werden, daß ein Versuch zur Ausgleichung solcher Anforderungen neue Geldbeiträge voraussetzt, deren Aufbringung unter der gegenwärtigen Gestaltung der Umstände, wo der Unter- than mit Recht Erleichterung seiner Lasten erwartet, dem Bei tragspflichtigen um so weniger anzusinnen sein möchte,je offenba rer die möglichen Vortheile durch die damit verbundenen Schwie rigkeiten und Koftenaufwande überwogen werden würden. — Hierzu kommt, daß in der unterm 2. November 1819 ergangenen Bekanntmachung, Gesetzsammlung cke an. 1819. S. 225. alle bis zum 5. Juni 1815 stattgehabten Peraquationsansprüche, in soweit dieses Gesetz auf die altere Peräquationsanstalt Anwen dung gehabt hat, für niedergeschlagen erklärt worden sind. — Auch nach dieser gesetzlichen Bestimmung sind die im Jahre versammelt gewesenen Stände wohl befugt gewesen, über die von Preußen für die Verpflegung bis zum 5. Juni 1815 bewilligte Aversionalsumme der 60,000 Thaler —- —- sowohl, als der später verglichenen Summe der 11,630 Thaler zu disponiren. — Die Deputation gewinnt daher die Ueberzeugung, daß die Kam mer, wenn sie resolvirt, die von den vorigen Ständen, wegen der von Preußen baar gezahlten 71,630 Thaler—- — - Preuß. Cour. vorschußweise gegebene Bestimmung als nunmchro definitiv be schlossen zu erklären, völlig gerechtfertigt sein dürfte. Daß diese Angelegenheit als beendigt anzusehen, darüber schien kein Zweifel obzuwalten, es wurde deshalb von keiner Seite weiter etwas erwähnt.
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