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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Werkzeuge
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juristischer Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- ArtikelCentral-Verband 205
- ArtikelDanksagung 206
- ArtikelBericht über die siebenundzwanzigste auf der Deutschen Seewarte ... 206
- ArtikelLieferung nur an Wiederverkäufer 210
- ArtikelPrachtuhren aus vergoldetem Kupfer 211
- ArtikelAus der Praxis 212
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung für Uhren und andere Triebwerke ... 212
- ArtikelUnsere Werkzeuge 213
- ArtikelSprechsaal 214
- ArtikelJuristischer Briefkasten 214
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 215
- ArtikelVerschiedenes 217
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 218
- ArtikelArbeitsmarkt 218
- ArtikelModerne Zimmeruhren -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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214 Allgemeines Journal der IThrmacherknnst. Nr. 15. Ks ist dadurch jeder tote Gang ausgeschlossen. Auf dem Triebe sitzt der Zeiger. Die Führungsschiene ist in Centimeter geteilt, auf dem Zifferblatt liest man die ganzen und 1 , 0 mm ab. Die Entfernung der Teilstriche auf dem Zifferblatt beträgt 0,9 mm. man kann daher bis 0,02 mm genau und schnell ohne Nonius ablesen. —- Spreclisaal. Ist es für einen Uhrmacher von besonderem Vorteil, einem Rabatt-Sparverein beizutreten? jo lautet die Frage Nr. 1394 des Koll. H. M. in Sch. in Nr. 14 unseres Verbandsorgans, und ich möchte nicht verfehlen, demselben sofort zu sagen, dass es nicht nur für ihn ein Vorteil, sondern dass es sogar seine Pflicht ist, beizutreten, d. h. sofern der Sparverein von Geschäftsleuten aller Branchen gegründet ist und den richtigen Zweck verfolgt, also kein Unternehmen Einzelner ist, die nur private Interessen im Auge haben. Sehen wir uns die Sacho einmal näher an. Als mehrjähriges Ausschussmitglied, des „Württembergischen Schutzvereins für Handel und Gewerbe“, der das Glück hat, unter der Leitung eines ebenso rührigen Vorsitzenden als Sekretärs zu stehen, halte ich Gelegenheit, genug, mitzuarbeiten im Kampfe gegen unlauteren Wettbewerb, gegen Warenhäuser, Abzahlungsgeschäfte, Konsum vereine und wie sie alle heissen; ich hatte aber leider auch hin länglich Gelegenheit, zu sehen, wie alle Anstrengungen unseres Vereins, alle Massnahmen und alle aufgewendete Zeit nutzlos oder fast nutzlos verbraucht waren. Wir haben eben leider so viele Gesetzesparagraphen, die regelmässig dann versagen, wenn sie angewandt werden sollen, und die sogen. „Intelligenz“ dieser Waren hausier und Konsorten ist bekanntlich im Umgehen der Gesetze besonders gross. Soviel auch unser Schutzverein sich bemühte, durch Klagen bei Gericht, durch Annoncen in den gc- lesensteu Tageszeitungen, durch Bekanntmachungen im eigenen Organ, durch Versenden geeigneter Broschüren und Schriften etc. das Publikum aufzuklären, immer wieder musste er die Entdeckung machen, dass die Opfer unnütz verbracht, dass tauben Ohren ge predigt war. Von Leuten aller Stände und besonders Frauen musste man immer wieder hören: „Ja. wissen Sie, die schönen Dividenden, die der Konsumverein bezahlt, ermöglichen mir wieder eine schöne Ausgabe!“ Nie hörte man sagen von schönerer Ware, von besserem Mass und Gewicht oder von aufmerksamerer! Bedienung in den Konsumvereinen, eher vom Gegenteil. Ja, sogar] - die Frauen wissen recht gut, dass sie verschiedene Artikel hier manchmal teuerer bezahlen als sonst wo; aber das schadet nichts, die liebe Dividendenwut übersieht auch das. Sind doch diese Dividenden oft das einzige Geld, über das eine Frau unumschränkt verfügen kann. Aus dieser Erkenntnis heraus hat unser Schutzverein vor nunmehr zwei Jahren sich entschlossen, dem Beispiele der Baseler Geschäftsleute folgend, einen Konsum-Rabattverein zu gründen, und ich kann dem verehrten Kollegen H. M. in Sch., überhaupt jedem, der sich dafür interessiert, sagen, dass wir mit unserer Gründung gut gefahren sind. Die Mitgliedorzahl steigt stetig rasch und die Geschäftsleute, sowie Konsumenten machen zu friedene Gesichter. Natürlich trifft das bei verschiedenen anderen Branchen (z. B. der Kolonialwarenbranche) viel mehr zu als beim Uhrmacher; ich möchte auch durchaus nicht behaupten, dass die Mitgliedschaft eines Rabattvereins für einen Uhrmacher von „be sonderem“ Vorteil ist (ein besonderer Vorteil wäre: grösser Um satz, hohe Preise und kein Abzug); aber dass auch wir Uhrmacher uns mit anderen Berufen unbedingt solidarisch fühlen müssen, das beweist allein schon zur Genüge der Fall Schmoller-Frank- lürt a. M. Ausserdem kann ich mit Bestimmtheit sagen, dass die Fälle gar nicht selten sind, wo Leute aus den besseren und besten Ständen — die mir bis dahin völlig unbekannt waren — zu mir kamen, kauften, beim Bezahlen um die Marken baten und zufrieden schmunzelnd das Geschäft wieder verliessen. Welcher grosse Vorteil liegt nicht allein schon darin, dass mit diesen Sparvereinen das Publikum an Barzahlung gewöhnt wird? Und welcher Uhrmacher gibt nicht gern 5 Proz bei Barzahlung? Natürlich müssen seine Preise richti» kalkuliert sein und ein vorheriges Abhandeln darf nicht statu linden. Ganz anders und viel einladender aber lauten die Urteile aus der Kolonialwarenbranche. Dort hat sich nach der all gemeinen Aussage der Umsatz sofort stark, ja sogar um ein Drittel und mehr gehoben; die kleinen Einkäufo um wenige Pfennige sind ganz und die Einkäufe unter '20 Pfg. fast ganz verschwunden, auch sind solche Erscheinungen, wonach z. lt. Dienstboten mit vollgepfropften Körben direkt aus dem Konsum- vereinsladen zum Kolonialwarenhändler kamen und bei diesem den billigen und fast ohne Nutzen verkauften Zucker einkauften, nicht mehr zu beobachten; die Zahl der Monatsbücher ständiger Kunden ist stark zurüekgegangen, und gleichlaufend damit hat sich die Barzahlung gehoben. Was nun die innere Einrichtung unseres Konsum-Rabatt vereins anbelangt (ich würde bei Neugründung „Rabatt-Sparverein“ vorschlagen), so ist sie so einfach wie nur denkbar. Wir haben 20 Pl'g.-. 1 Mk.- und 10 Mk.-Marken; also bei Einkäufen unter 20 Pfg. gibt es keinen Rabatt, ebenso nicht bei 21 Pfg. bis 39 Pfg.. sondern erst wieder bei 40 Pfg. u. s. f. Zu rechnen gibt es eigentlich gar nichts. Wenn jemand mir z. B. eine Uhr zu 16.50 Mk. abkauft, so bekommt er 1 Stück 10 Mk.-, 6 Stück 1 Mk.- und 2 Stück 20 Pfg.-Marken; cs ist eben nur der Unter schied. dass die Marken nur 5 Proz.. hier also 82 Pf. wert sind, genau dasselbe, was sie mir auf der Geschäftsstelle selbst gekostet haben. Durch die ausserordentliche Einfachheit sind die Kosten des Vereins so gering, dass sie durch die Eintrittsgelder (Geschäfts leute 20 Mk.. Konsumenten 1 Mk.) gedeckt werden und dass fiir ein mit 200 Mk. vollgeklebtes Markenbuch blanke 10 Mk. ohne jeden Abzug ausbezahlt werden können. Für das Markenbuch selbst sind allerdings jeweils vom Konsumenten 20 Pfg. zu be zahlen. Wenn schon die Anschauung laut geworden ist. dass die von uns gebotenen 5 Proz. gegenüber den vom hiesigen Konsum verein bezahlten 8 Proz. keinen Wert hätten, so ist dagegen zu sagen, dass für den Konsumenten beim Rabattverein ein be sonderer Vorteil darin liegt, dass er bei allen Waren, die er kauft. 5 Proz. erhält, wodurch auch der Reiz des Markensatmnelns ungemein erhöht wird. Und damit ist erreicht, was wir alle erreichen wollen und zu erreichen bestrebt sein müssen, nämlich: dass das konsumierende Publikum von den Konsumvereinen, Warenhäusern, Bazaren u. s. w. abgehalten und mehr und mehr dem soliden Geschäftsmann wieder zugeführt wird. Noch möchte ich sagen, dass man gleich günstige Urteile und Berichte aus anderen Städten von seither gegründeten Vereinen vernimmt, und dass es sehr geboten ist, mit der Gründung eines Rabattvereins nicht zu warten, bis das Entstehen eines Konsumvereins oder Warenhauses zur Gründung zwingt. Auf welchen Standpunkt unsere württeinbergiscke Regierung sich unserem Unternehmen gegenüber stellt, darüber gibt vielleicht in einer späteren Abhandlung unser verehrter Herr Verbands vorsitzender, Koll. Robert Freygang-Loipzig, mit dem ich schon kurz darüber korrespondiert habe, Aufschluss. Stuttgart, im Juli 1904. Otto Kissling. Juristischer Briefkasten. n meinem Betriebe habe ich einen Gehilfen engagiert, ohne mit ihm beim Engagement über die Kündigungs- ] bedingungen etwas zu vereinbaren. Nun ist es hier üblich, dass der Prinzipal dem Gehilfen und dieser natürlich auch ihm immer an dem Tage der Lohnzahlung kündigt, und zwar mit einer Frist von einem halben Monate. Es wird also nur am 1. für den 15., am 15. für den Schluss des Monats gekündigt. Nun tritt mein Gehilfe plötzlich am 4. Juli mit der Kündigung an mich heran und erklärt, er werdo am 18. meinen Dienst verlassen. Ist er hierbei im Rechte? Die Bestimmung des § 122 der Gewerbe-Ordnung ist mir bekannt, sie scheint zu meinen Ungunsten zu sprechen, denn dort wird doch gesagt, dass das Arbeitsverhältnis, „wenn nicht ein anderes verabredet
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