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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187001027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700102
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-01
- Tag1870-01-02
- Monat1870-01
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.01.1870
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k. rr. or Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Sonntag den 2. Januar. 1870. 10; von dit- ener .82; .25; .50; 7'/»; kente lctien Test, 3X bakS- detz »leihe 14^; kolle, Mehl edt,) l.Or- Niddl. eutiger —G.; -Koggen G.; 22000. rühjahr ib/s G.; ll loco */».G.; pr. De- Bekanntmachung. Bei dem Unterzeichneten Bezirksgericht und dessen gerichtsamtlichen Abtheilungen ist heute Herr August Christian Pagenstecher, Maschinenmeister der Leipzig-DreSdener Eisenbahn-Gesellschaft hier, als Sachverständiger für das Maschinenwesen an Stelle Herrn Maschinendirector Nagel hier, welcher diese Function niederaelegt hat, an- und in Pflicht genommen worden. Leipzig, am 30. December 1869. DaS Direktorium des Königlichen Bezirksgerichts. I)r. Rothe. Bekanntmachung, die Anmeldung Militairpfiichtiger zum Eintrag in die Stammrollen betr. Nach den Bestimmungen der Militair-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 sind für jeden Ort im Königreich Sachsen Verzeichnisse aller Militairpflichtigen (Stammrollen) zu führen und es liegt für die Stadt Leipzig die Führung dieser Stammrollen der Unterzeichneten Behörde ob. In die Stammrollen sind einzutragen: 1) Militairpslichtrge, welche in Leipzig geboren sind; 2) Militairpflichtige, welche, ohne in Leipzig geboren zu sein, daselbst ihren ordentlichen, bleibenden Aufenthalt haben; 3) Militairpflichtige, welche, ohne in Leipzig geboren zu sein und ohne ihren ordentlichen, bleibenden Aufenthalt daselbst zu haben, als Studenten, Gymnasiasten oder Zöglinge anderer Lehranstalten, als Dienstboten, Haus- und Wirthschafls beamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder als andere in ähnlichem Verhältnis siebende Personen, sich nur vorübergehend am hiesigen Orte aufhalten. Dergleichen Militairpflichtige haben sich im betreffenden Gestellungsjahre, soweit sie in Leipzig anwesend sind, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar bei der mit Führung der Stammrolle beauftragten Behörde zum Behuf der Eintragung in dieselbe unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine oder Taufzeugnisse persönlich anzumelden. Sind solche Militairpflichtige während der Anmeldungsfrist überhaupt nicht in Leipzig anwesend, oder nur zeitweilig abwesend, so hat die Anmeldung in der nämlichen Zeit zu gedachtem Zwecke durch deren Aeltern, Vormünder, Dienstherren, Principale, Lehr herren oder Arbeitgeber zu erfolgen. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 10 Thalern, im Falle des Unvermögens mit ent sprechender Gefängnisstrafe bestraft. Auch können Militairpflichtige, welche die Anmeldung verabsäumen, nach Befinden unter Verlust der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen und unter Verlust des aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste, vorzugsweise zu demselben herangezogen werden. Wir fordern demgemäß unter Androhung der vorerwähnten Strafen und unter Hinweis auf die außerdem eintretenden Nach teile alle obenerwähnten Militairpflichtigen, soweit sie rm Jahre 1850 geboren sind, beziehentlich im Falle der Abwesenheit, deren Aeltern, Vormünder, Dienstherren, Prinzipale, Lehrherren oder Arbeitgeber hiermit auf: in der Zeit vom 15. Januar drs 1. Februar künftigen Jahres auf hiesigem Rathhause, im Quartieramt, eine Treppe hoch, in den Stunden von Vormittags 9 bis 12 Uhr und Nachmittags 2 bis 6 Uhr unter Vorzeigung der Geburtsscheine oder Taufzeugnisse die vorgeschriebene Anmeldung zu bewirken. Sollten Personen auS früheren Geburtsjahren, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, sich hier aufhalten, so haben auch diese, sowie die bei voriger Musterung Zurückgestellten, in der nämlichen Weise sich anzumelden. Gleichzeitig bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß diejenigen Militairpflichtigen, welche im Laufe des Jahres, in dem sie zur Aufnahme in die Stammrolle sich anzumelden haben, ihren Wohnort oder Aufenthaltsort in einen andern Musterungsbezirk ver legen, dieS sowohl der betreffenden Behörde des Orts, welchen sie verlassen, als der Behörde ihres neuen Wohn- oder Aufenthalts ortes bebufS Berichtigung der Stammrolle ohne Verzug spätestens innerhalb drei Tagen bei Vermeidung der obenerwähnten Strafen und sonstigen Nachtheile anzuzeigen verbunden sind. Leipzig, den 15. December 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. I>r. Koch. Lamprecht Können-' war am 177,589, , 87,801, ! Ange ld", der genS v AuSn Nillio S . 8 Bekanntmachung, die Personalsteuer der Empfänger von Appanagen, Capitalisten, Rentiers rc. betreffend. Bei der bevorstehenden Revision der Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster der Stadt Leipzig für das Jahr 1870 werden die als Empfänger von Appanagen, Capitalisten, Rentiers u. f. w. Steuerpflichtigen hierdurch auf die Be stimmungen deS die Gewerbe- und Personalsteuer betreffenden Ergänzungsgesetzes vom 23. April 1850 überhaupt, insbesondere aber — auf §. 20,4, nach welchem den Betheiligten im Falle des Außenbleibens der eignen Angabe für das laufende Jahr eine Reklamation gegen die von der Abschätzungs -Commission bewirkte Schätzung nicht zusteht, — auf §. 21,10, nach welchem es der wiederholten Einreichung einer Declaration für das laufende Jahr nur dann bedarf, wenn daS fragliche Einkommen in Folge stattgehabter Veränderungen in eine höhere oder niedere Claffe getreten ist, und — auf §. 34ä der zu gedachtem Gesetze erlassenen Ausführungs-Verordnung, nach welchem die Einkommen-Decla rationen spätestens den 12. Januar 1870 bei UNS, oder falls der Steuerpflichtig- seinen Bettrag in die geheime Rentenrolle ausgenommen zu sehen wünscht, bei der Königl. Bezirks-Steuer-Einnahme emzureichen sind, ufmerksam gemacht. Formulare dieser Einkommen-Declarationen werden aus Verlangen bei der hiesigen Stadt-Steuer-Einnahme, Nathhaus ^e, Zimmer Nr. 12, verabreicht. Der Rath der Stadt Leipzig. " Tar zig, den 27. December 18«S. vr. Koch. ^aube.
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