Erster Teil: Gesetze und Befehle der Alliierten Kontrollbehörde – Kontrollrat. Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militär-Administration und des Oberbefehlshabers der sowjetischen Besatzungsgruppen in Deutschland
SMA-Befehl Nr. 234 67 kräften, hauptsächlich durch freiwillige Anwerbung, zu versorgen und die Fluktuation der Arbeitskräfte auszuschalten, damit die Anwendung der im Befehl Nr. 3 des Kontrollrats vorgesehenen Zwangsmobilisierung von Ar beitskräften weitestgehend eingeschränkt wird. 9. Zur Verbesserung der Ernährung von Arbeitern und Angestellten der Betriebe der führenden Industriezweige und des Transportwesens ist ab 1. November 1947 eine tägliche warme Mahlzeit über die auf die Haupt karten erhaltenen Rationen hinaus einzuführen. Für hochqualifizierte Arbeiter der führenden Berufe, für Arbeiter in kör perlich schwerer und gesundheitsschädlicher Arbeit sowie für Ingenieure und Techniker nach den Normen für warmes Essen der ersten Gruppe, für die übrigen Arbeiter und Angestellten dieser Betriebe nach den Normen für warmes Essen zweiter Gruppe. Im vierten Quartal 1947 ist die Freigabe von Lebensmitteln für zusätz liches warmes Essen zu erhöhen, um die Zahl der Arbeiter und Angestellten der Betriebe, die zusätzliches warmes Essen bekommen, in der sowjetischen Zone von 350 000 auf 1 000 000 zu vermehren. Die Länderregierungen und der Präsident der Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung haben die Bereitstellung von Lebensmitteln guter Qualität für die zusätzliche warme Verpflegung entsprechend den festgesetzten Normen zu sichern so wie durch die Betriebsräte und Gewerkschaftsorganisationen in den Be trieben die Kontrolle über die zweckmäßige Verwendung der Lebensmittel, über die Ausgabe und die Qualität der Essenzubereitung zu organisieren. Es ist vorzusehen, daß Betriebe, die durch eigene Schuld ihren Produk tionsplan systematisch nicht erfüllen und sich um eine Verbesserung ihrer Arbeit nicht bemühen, auf Vorschlag der Länderregierungen und nach Be stätigung durch die zuständigen Organe der SMV zeitweilig von der zusätz lichen warmen Verpflegung ausgeschlossen werden können. 10. Die Arbeiter und Angestellten der führenden Betriebe der Zone sollen bevorzugt mit Industrie waren versorgt werden, wobei die Qualitätsleistungen dieser Betriebe zu berücksichtigen sind. Die Landesregierungen haben vom vierten Quartal 1947 ab aus den Fonds des Landesbedarfs Stoffe, Kleider, Schuhe und Kohle zum Verkauf auf Be zugscheine, die in den Betrieben ausgestellt werden, freizustellen. Die Be triebsräte und die Gewerkschaftsorganisationen geben im Einvernehmen mit den Betriebsleitern die Bezugscheine für Industriewaren in erster Linie für gute Produktionsleistungen aus. Die Deutsche.Wirtschaftskommission hat Maßnahmen zur Steigerung der Erzeugung von Industriewaren insbesondere durch die Heimindustrie und das Handwerk mit Hilfe der lokalen Rohstoffe und der Abfälle der Industrie betriebe für die zusätzliche Versorgung der Arbeiter und Angestellten mit Kleidern, Schuhen und anderen Gebrauchsgegenständen auszuarbeiten und zur Bestätigung vorzulegen. 11. Zur Verbesserung der ärztlichen Betreuung der Arbeiter und An gestellten in den Betrieben der sowjetischen Zone: