Zur Geschichte der Bastei. 13 quemeren Reisenden gesorgt, welche, wie dies in der Zeit vor Erbauung der Eisenbahnen von jedem Besucher der sächsischen Schweiz gewissermafsen als selbstverständlich vorausgesetzt wurde, zu ihrem Fortkommen sich eines Wagens bedienten, und Pietzsch konnte der schönsten Zukunft entgegensehen. Ein widriges Geschick betraf ihn dadurch, dafs ihm am 2. September 1816 zur Nachtzeit seine bescheidenen Baulichkeiten durch Brand zerstört wurden, seiner Meinung nach von „bösen Gönnern“. 26 ) Ein besonderer Schmerz war dies für ihn um deshalb, weil er sich das Geld dazu hatte borgen müssen. Er legte nun Küche und Keller etwas solider an. Die natürlichen Höhlungen wurden an den offenen Seiten mit roh zugehauenen Grundstücken zugebaut, das Dach aus steinernen Platten gebildet und mit Erde und Rasen zugedeckt. Wir müssen annehmen, dafs Pietzsch Anfang 1817 aus dem Zucht hause entlassen wurde, welches nunmehr die „Pietzschin“ bezog. Da er bei der Bewirtschaftung einer weiblichen Hilfe nicht wohl entbehren konnte, so nahm er eine gewisse Johanne Christiane „Dietzin“ zu sich. Mit einem neuangetretenen Revierförster in Lohmen, Ernst Franz Eschke, scheint er eine Art Vereinbarung dahin getroffen zu haben, dafs derselbe, um dem mittellosen Pietzsch die Unterhaltung der baulichen Anlagen zu erleichtern, auf der Bastei eine Büchse anbrachte, in welche die Fremden Gaben ein zulegen angehalten wurden. Jedenfalls auf Eschkes Veranlassung wurden auch zu demselben Zwecke durch Allerhöchstes Reskript vom 10. Januar 1818 10 Thaler bewilligt. Kurze Zeit darauf kam es aber über die Verwendung des Büchseninhalts zwischen Eschke und Pietzsch zu Differenzen, die ebenso wie ihre Veranlassung zur Kenntnis der Behörde gelangten. Das Amt Hohnstein stellte die „unschickliche und polizeiwidrige Einrichtung“ sofort ab, nahm ein Verzeichnis der eigenmächtig und ohne Erlaubnis auf der Bastei hergestellten Anlagen auf und erstattete am 20. August 1818 Bericht an das Geh. Finanzkollegium, welches am 27. November, dem Antrage des Kreisoberforstmeisters von Oppell entsprechend, dahin entschied, dafs Pietzsch, der aus den gesammelten Geldern bereits 22 Thlr. 8 Gr. 9 Pf. erhalten hatte, noch den Büchsenbestand von 5 Thlr. — Gr. 6 Pf. erhalten sollte, Eschke dagegen, zu Deckung eines von ihm geleisteten Vorschusses, den Allerhöchst bewilligten Betrag von 10 Thalern. Demnächst sollte 20 ) Eingaben vom 11. März 1822 und 28. August 1828, s. o. Wenn in der ersteren Eingabe die Sache so dargestellt ist, als habe er am anderen Morgen die Baulichkeiten zerstört und seine Sachen verbiannt gefunden, so ist dies sehr unwahrscheinlich, denn er safs damals im Zuchthause.