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Zeitschrift für Museologie und Antiquitätenkunde sowie verwandte Wissenschaften
- Bandzählung
- 2.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Eph.art.88-2.1879
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id407977015-187900002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id407977015-18790000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-407977015-18790000
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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187 folgte und dem mit seinen Vettern Harburgischer und Dannenbergisclier Linie Herzog Friedrich Ulrich zu Wolfenbüttel 1617 das Fürstenthum Grubenhagen herausgeben musste, hatte während der Kipperzeit, gleich anderen Herren, zahlreiche Münzstätten, so zu Catlenburg (1620—21), Winsen an der Luhe, St. Andreasberg (wo seit 1617 wieder einige Zeit ge münzt wurde), Celle, Clausthal (wohin 1617 die Zellerfelder, vordem Osteroder Münze verlegt worden war), Elbingerode und vielleicht noch anderwärts. Indess suchte dieser Fürst früher als Herzog Friedrich Ulrich dem in der Münze eingerissenen Unwesen zu steuern und die Rückkehr zu den alten guten Verhältnissen anzubahnen. Bereits unter dem 14. September 1621 setzt eine Münzordnung Herzog Christians für das Fürstenthum Braunschweig-Lüne- burg Cellischen Tlieils und die ungehörigen Graf- und Herrschaften unter dem Eröffnen, dass für Ausprägung guter Sorten und namentlich auch kleiner Münze aus Thalersilber bereits Sorge ge tragen sei, den gegen die schlechte Münze ausser ordentlich gestiegenen Reichsthaler wieder auf 24 Silbergroschen oder 32 Lübische Schillinge, wäh rend interimsweise nachgelassen wird, den ver mischt en Schreckenberger für 6 gute Pfennige, den doppelten für 12 und den vierfachen für 24 gute Pfennige, den doppelten Schilling für 2, den Schilling für 1 Pfennig u. s. w. zu nehmen und auszugeben. „Die Schreckenberger vnd guten Groschen aber mit dem wilden Manne (wie sie nämlich Herzog Friedrich Ulrich hatte ausgehen lassen) vnd andere, so gar newlich gemüntzet, vnd fast kein Silber an sich haben, sondern nur Blech oder Kupffer seyn“, sollten bereits nach dieser Münzordnung „also bald gar abgeschafft vnd ver- botten seyn“. (Hirsch, Münzarchiv, IV, S. 136.) In Herzog Friedrich Ulrich’s Landen wurden, und zwar, wie wir sahen, auf Andrängen der Stände, erst durch Edict, d. d. Wolffenbüttel, den 28. Januar 1622, ähnliche Anordnungen getroffen und die bis her geprägten, noch im October 1621 zwangsweise zu 2 Mariengrosehen oder 16 Pfennigen berechneten Schreckenberger ebenfalls auf 6 Pfennige herabge setzt. (A. a. O., S. 147.) Auswärts aber waren die Braunschweigischen Schreckenberger frühzeitig im Verruf. So wurden sie z. B. unter der Bezeichnung „Braunschweigische geringe Blechleins -Drey-Bätzner“ im Fürstenthume Ansbach schon durch Münz-Edict vom 30. Juli 1621 gänzlich verboten unter Androhung „eines sol chen Exempels der Straf, darob sich andere zu ver wundern vnd zu spiegeln“ haben sollten. Hessen-Cassel. Landgraf Moriz der Gelehrte, 1592—1627. 52) Schreckenberger von 1622, mit dem Helme. Vs. (MAU)R ■ D : G • LAND • HASS • 622 — Der Hessische Helm. Oben zwischen der Umschrift und den Hörnern des Kleinods das aus 3 über ein ander gelegten Zainhaken gebildete Münzmeister zeichen. Rs. ■ FER • II (D G RO) IM • SEM • A — Un ter einer Krone der Doppeladler (ohne Scheine) mit 1Z im Reichsapfel vor der Brust. Von des Landgrafen Moriz Schreckenbergern mit dem Helme führt Hoffmeister in seinem aus führlichen Werke über hessische Münzen zwar meh rere vom Jahre 1621 an, von 1622 aber bringt er nur einen einzigen bei (Nr. 688). Von diesem weicht der unsrige wesentlich ab. Auch in Hessen-Cassel waren zur Kipperzeit mehrere Münzen tlnitig, so zu Cassel, wo sogar an 2 Stellen, im Canzleiliof und im Wilden mann, gemünzt wurde, zu Rotenburg, Lippolds- berg u. a. O. In denselben wurden namentlich Schreckenberger von ganz geringem Gehalte ge prägt. Ueber die verschiedenartige Ausmünzung derselben, bei der die feine Mark Anfangs zu 74 Thlr. 4 Schreckenbergern (74 2 / 3 Zählthalern), dann aber bei immer schlechterer Ausmünzung zu 103Thlr., 158 1 / 3 Thlr., 222 Thlr., 23376 Thlr., ja selbst zu 249 Thlr. ausgebracht wurde, bringt Hoffmeister’s Werk (S. 190 und 191) mancherlei urkundliches Material bei, auf das wir hier verweisen. Der Reichsthaler, der in Hessen 32 Albus galt, stieg dort im Anfänge des Jahres 1620 auf 2 Thlr. neuer ge ringer Münze und dann rapid weiter, so dass er Ende des Jahres 8 Thlr. und am Ausgange des Jahres 1622: 25 Thlr., ja selbst 28 Thlr. stand. 53) Doppelter Schreckenberger von 1622, mit dem Wappen der Herrschaft Epstein. 1 ) Vs. CONSILIO • ET ■ VIRTUTE • 622 und drei über einander gelegte Zainhaken. Grösser, oben mit henkelartigem Aufsatze versehener Schild, worin 3 ■) Die Herrschaft Epstein, am Zusammenflüsse von Main und Rhein (zwischen Wiesbaden und Frankfurt) gelegen, kam zur Hälfte 1492 durch Kauf an Landgraf Wilhelm III. von Hessen und durch Testament Landgraf Philipp’s des Gross- müthigen an das Haus Hessen-Darmstadt, von dem sie 1803 an Nassau abgetreten wurde.
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