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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 18.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18930100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18930100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1893)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Maass- und Gewichtsordnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 18.1893 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1893) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1893) 19
- ArtikelCentral-Verband 19
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 20
- ArtikelZur Maass- und Gewichtsordnung 20
- ArtikelDas Behorchen von Taschenuhren 21
- ArtikelNachtuhr mit hörbarer Zeitangabe 22
- ArtikelWeckuhr mit nach rechts und links drehbarem Weckerzeiger 22
- ArtikelEiniges über Wappenkunde (Heraldik) (Fortsetzung und Schluss) 23
- ArtikelDurch Gerichtsvollzieher angezeigte, bez. abgehaltene Auktionen 26
- ArtikelVereinsnachrichten 26
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 27
- ArtikelVom Büchertisch 27
- ArtikelVerschiedenes 27
- ArtikelZeichen-Register 27
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 27
- ArtikelStellen-Nachweis 28
- ArtikelAnzeigen 28
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1893) 37
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1893) 57
- AusgabeNr. 5 (1. März 1893) 77
- AusgabeNr. 6 (15. März 1893) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1893) 119
- AusgabeNr. 8 (15. April 1893) 141
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1893) 161
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1893) 181
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1893) 201
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1893) 221
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1893) 241
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1893) 261
- AusgabeNr. 15 (1. August 1893) 281
- AusgabeNr. 16 (15. August 1893) 301
- AusgabeNr. 17 (1. September 1893) 321
- AusgabeNr. 18 (15. September 1893) 343
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1893) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1893) 393
- AusgabeNr. 21 (1. November 1893) 417
- AusgabeNr. 22 (15. November 1893) 441
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1893) 465
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1893) 489
- BandBand 18.1893 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 20 — Deutsche Uhrniacliersclmle. Danksagung für Geschenke. Im Laufe des Jahres 1892 sind der Bibliothekkasse und den Sammlungen folgende Geschenke zugegangen: Von Herrn M. Loeske-Berlin: „Praktisches Handbuch für Uhrmacher“ mit Atlas. Von demselben: „Lehrbuch der Uhr macherei“ (Ergänzungsband). Von Herrn Christian, ehe maliger Schüler: „Gustav Adolph in Deutschland“. Von Herrn K. Pleissner-Dresden: Ein Uhrwerk (Perpetuale). Von Herrn Gg. Schmidt, Buchhändler-Dresden: „Jahrbuch der Erfin dungen“, acht Bände. Von Herrn Dr. Flade: mehrere wissen schaftliche Bücher. Von Herrn Bahn Verwalter Leuner: mehrere wissenschaftliche und Lehrbücher. Von Hartleben’s Verlag- Wien: „Die Tabellen der Uhrmacherkunst“. Von Herrn J. F. Weule-Bockenem: „Ein Gangmodell“. Thurmuhrgang mit zwei verschiedenen Ankern (eigene Konstruktion). An Geldbeträgen: Von den Herren M. L.-Berlin 10 Mk., Dr. Eckebrecht- Kreischa 3 Mk., Bücher-Dippoldiswalde 3,50 Mk., Bertram- Weiswasser 1 Mk., Luther-Salzungen 2 ML, Hofmann, ehe maliger Schüler, Apolda 4,50 Mk., Gg. Schmidt-Dresden 1 Mk., G. Bley, ehemal. Schüler, Berlin 2,75 Mk., Ernst-Dresden 1 Mk., R. Leupold, ehemal. Schüler 5 Mk., ungenannt 6 Mk., von mehreren Besuchern 2,50 Mk, ungenannt 1,50 Mk., P. M. 50 Pf., ungenannt 2,22 Mk. Ausserdem haben die Redaktionen des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“, der „Deutschen Uhrmacherzeitung“ und der „Allgemeinen Uhrmacherzeitung“ der Schule Freiexemplare gewährt. Allen diesen Freunden und Gönnern der Schule statte ich hiermit namens der Schulverwaltung den herzlichsten Dank ab und wünsche, dass sie auch fernerhin ihr Wohlwollen der Schule bewahren und zahlreiche Nachahmer finden mögen. Glashütte in Sachsen im Januar 1893. L. Strasser, Direktor. Zur Maass- und Gewiclitsordimiig. Dem Bundesrathe ist der nachstehende Gesetz-Entwurf, betreffend die Abänderung der Maass- und Gewichtsordnung zu gegangen. Es handelt sich um die Einführung der durch das bestehende internationale Büreau für Maasse und Gewichte fest gesetzten Urmaasse, die übrigens mit den bei uns vorhandenen vollständig übereinstimmen, so dass die Vorlage nur eine formelle Bedeutung hat. Artikel 1. Das Meter und das Kilogramm sind die Grund lagen des Maasses und des Gewichts. Das Meter ist die Einheit des Längenmaasses. Es wird dargestellt durch den bei der Temperatur des schmelzenden Eises gemessenen Abstand der Endstriche auf demjenigen Maass stabe, welcher von der Internationalen Generalkonferenz für Maass und Gewicht als internationales Prototyp des Meter aner kannt worden und bei dem Internationalen Maass- und Gewichts- büreau niedergelegt ist. Das Kilogramm ist die Einheit des Gewichts. Es wird dargestellt durch die Masse desjenigen Gewichtsstücks, welches durch die Internationale Generalkonferenz für Maass und Gewicht als internationales Prototyp des Kilogramm anerkannt worden und bei dem Internationalen Maass- und Gewichtsbüreau nieder gelegt ist. Artikel 2. Als Urmaass gilt derjenige von dem Prototyp des Meter (Art. 1 Abs. 2) abgeleitete Maassstab aus Platin-Iridium, welcher durch die Internationale Generalkonferenz für Maass und Gewicht dem Deutschen Reich als nationales Prototyp überwiesen worden ist. Derselbe wird von der Normal-Aichungskommission aufbewahrt. Artikel 3. Aus dem Meter werden die Einheiten des Flächenmaasses und des Körpermaasses — Quadratmeter und Kubikmeter — gebildet. Für die Theile und für die Vielfachen dieser Maasseinheiten gelten folgende Bezeichnungen: A. Längenmaasse. Der tausendste Theil des Meter heisst das Millimeter. Der hundertste Theil des Meter heisst das Centimeter. Tausend Meter heissen das Kilometer. B. Flächenmaasse. Hundert Quadratmeter heissen das Ar. Zehntausend Quadratmeter oder hundert Ar heissen das Hektar. C. Körpermaasse. Dem tausendsten Theil des Kubikmeter wird der von einem Kilogramm reinen Wassers im Zustande seiner grössten Dichtig keit unter dem absoluten Druck einer Atmosphäre eingenommene Raum gleich geachtet. Derselbe heisst das Liter. Der zehnte Theil des Kubikmeter oder hundert Liter heissen das Hektoliter. Zulässig ist die Bezeichnung von Flächen oder Räumen durch die Quadrate oder Würfel des Centimeter und des Milli meter. Artikel 4. Als Urgewicht gilt dasjenige von dem Prototyp des Kilogramm (Art. 1 Abs. 3) abgeleitete Gewichtsstück aus Platin-Iridium, welches durch die Internationale Generalkonferenz für Maass und Gewicht dem Deutschen Reich als nationales Prototyp überwiesen worden ist. Dasselbe wird von der Normal- Aichungskommission aufbewahrt. Der Entwurf ist von einer in der Kaiserlichen Normal- Aichungskommission ausgearbeiteten erläuternden Denkschrift begleitet, deren allgemeiner Theil folgendermaassen lautet: Im Sinne einer von dem Reichstag des Norddeutschen Bundes bei der Einführung des metrischen Systems angenommenen Resolution ist unter dem 20. Mai 1875 zu Paris ein internatio naler Vertrag, die sogen. „Meter-Konvention“ abgeschlossen worden, in welchem unter anderem die Errichtung eines ständigen Internationalen Büreaus für Maass und Gewicht festgesetzt wurde. Der Zweck dieser Einrichtung ging dahin, nach Herstellung vervollkommneter gemeinsamer Normale, der internationalen Prototypen, welche in Zukunft die Grundlage des gesammten Maass- und Gewichtswesens in den Vertragsstaaten bilden sollten, und nach Anfertigung genauer, für die einzelnen Staaten be stimmter Kopien derselben (nationale Prototype), alle diese Normale unter einander zu vergleichen und die ersteren behufs fernerer Verwendung zur periodischen Kontrole der Kopien in gemeinsamer Verwahrung zu halten. Ausserdem erhielt das Büreau die Aufgabe, den Anschluss der Prototype der wichtigsten älteren Maass- und Gewichtssysteme sowie der zu den Landes aufnahmen bisher benutzten Normalmessstangen und anderer wichtiger Maasse an die neuen internationalen Prototype zu bewerkstelligen und überhaupt die Ausführung aller wissenschaft lichen Arbeiten im Gebiete des Maass- und Gewichtswesens, welche die Vertragsstaaten in Zukunft beschliessen sollten, ins Werk zu setzen. Der Arbeitsraum des Büreaus, ein in der Nähe von Paris belegenes, von früher her als „Pavillon de Breteuil“ bezeichnetes Gebäude, wurde mit den vollkommensten technischen Einrich tungen ausgerüstet und die Oberleitung der Arbeiten einem aus Fachmännern der betheiligten Staaten zusammengesetzten Comite übertragen, welches die wissenschaftlichen Arbeiten des Büreaus sowie die Geldverwaltung zu überwachen hatte. Nach Ueberwindung von mancherlei Schwierigkeiten und nach Ausführung sehr umfangreicher und zeitraubender Arbeiten ist es nunmehr gelungen, den ersten grundlegenden Theil der gestellten Aufgaben, nämlich die Festsetzung der internationalen Prototype und die Ausgabe der nationalen Prototype, zu einem glücklichen Ende zu führen. Die Ersetzung der alten in den Staaten mit metrischem Maass angenommenen Prototype durch solche, welche einer inter nationalen Autorität und Verwaltung unterstellt sind, ist schon aus allgemeinen Erwägungen unabweisbar gewesen; denn die gemeinsamen legalen Grundlagen der Maass- und Gewichts einrichtungen konnten nicht der Ueberwachung und Handhabung einer einzelnen Regierung überlassen bleiben. Ausserdem hatte sich aber im Laufe der Zeit mehr und mehr herausgestellt, dass die ursprünglichen Prototype nicht derartig eingerichtet sind, dass
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