Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 18.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18930100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18930100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1893)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einiges über Wappenkunde (Heraldik) (Fortsetzung und Schluss)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Durch Gerichtsvollzieher angezeigte, bez. abgehaltene Auktionen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 18.1893 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1893) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1893) 19
- ArtikelCentral-Verband 19
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 20
- ArtikelZur Maass- und Gewichtsordnung 20
- ArtikelDas Behorchen von Taschenuhren 21
- ArtikelNachtuhr mit hörbarer Zeitangabe 22
- ArtikelWeckuhr mit nach rechts und links drehbarem Weckerzeiger 22
- ArtikelEiniges über Wappenkunde (Heraldik) (Fortsetzung und Schluss) 23
- ArtikelDurch Gerichtsvollzieher angezeigte, bez. abgehaltene Auktionen 26
- ArtikelVereinsnachrichten 26
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 27
- ArtikelVom Büchertisch 27
- ArtikelVerschiedenes 27
- ArtikelZeichen-Register 27
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 27
- ArtikelStellen-Nachweis 28
- ArtikelAnzeigen 28
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1893) 37
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1893) 57
- AusgabeNr. 5 (1. März 1893) 77
- AusgabeNr. 6 (15. März 1893) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1893) 119
- AusgabeNr. 8 (15. April 1893) 141
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1893) 161
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1893) 181
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1893) 201
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1893) 221
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1893) 241
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1893) 261
- AusgabeNr. 15 (1. August 1893) 281
- AusgabeNr. 16 (15. August 1893) 301
- AusgabeNr. 17 (1. September 1893) 321
- AusgabeNr. 18 (15. September 1893) 343
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1893) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1893) 393
- AusgabeNr. 21 (1. November 1893) 417
- AusgabeNr. 22 (15. November 1893) 441
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1893) 465
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1893) 489
- BandBand 18.1893 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
— 26 — Ein gothisehes Wappen an einem Rokoko-Tischleuchter macht einen lächerlichen Eindruck. Als Beispiel einer kurzen und doch viel enthaltenden Wappen beschreibung, giebt das bereits erwähnte kleine Werkchen das folgende: Im blauen Schilde (oder im Blau) ein von drei (2 + 1, d. h. zwei oben, eine unten) silbernen Kugeln begleiteter silberner Balken; Gekrönter Helm: wachsender silberner Löwe, Decken silbern und blau; Schildhalter: auswärts sehende goldene Löwen, stehend auf einem blauen Bande mit der Devise: „Omnia cum Deo“ in silberner Lapidarschrift. Es wird danach jeder Zeichner, der mit den heraldischen Ausdrücken vertraut ist, sofort im Stande sein, das so beschriebene Wappen zu Papier zu bringen. Es kann nicht Aufgabe eines Zeitungs-Artikels sein, sich in erschöpfender Weise über ein Gebiet, wie die Heraldik zu ver breiten, hoffentlich ist es aber gelungen, Vielen etwas Nützliches zu bringen und Manche anzuregen, in ihrem Kreise danach zu streben und dafür zu wirken, dass die Bekanntschaft mit den hauptsächlichen Grundregeln der Heraldik eine allgemeinere, und Verstösse dagegen seltener werden. (Journal d. Goldsehmiedekst., Leipzig.) Durch D<*richtsvollz»elier ang^zeigte, bez. abgelialtene Auktionen. Ueber die durch Gerichtsvollzieher angezeigten, bez. abge haltenen Auktionen schreibt Coll. Loges, Halberstadt: In Nach folgendem möchte ich im Interesse sämmtlicher Verbandscollegen mittheilen, was wir vereinten Uhrmacher Haiberstadts durch rastlos energisches Vorgehen gegen Gerichtsvollzieher, welche den Verkauf gepfändeter, bez. angeblich gepfändeter Uhren aus führen, erreicht haben. Anfang September 1892 verauktionirte ein hiesiger Gerichts vollzieher 6, und 8 Tage später wiederum 8 Regulateure zwangs weise. Dies Geschäft muss wohl rentabel gewesen sein, denn Anfang Oktober kündete eine Annonce von eben demselben wiederum eine zwangweise Versteigerung von 24 Regulateuren an. Wo kommen diese in einer Stadt mit 38000 Einwohnern nur alle her? Mit dieser Frage wandte ich mich als Vertreter des Uhr machervereins an den aufsichtführenden Richter, welcher sich der Sache anzunehmen versprach. Sein Eingreifen und ein am Morgen des Auktionstages von uns eingereichter schriftlicher Antrag hatten zur Folge, dass die angekündigte Auktion der betr. 24 Regulateure nicht stattfand. Verschiedene meiner Ool- legen, die sich zur Beobachtung dieser Sache im Auktionslokal eingefunden hatten, hörten als doch sicher angeblichen Grund, dass die Auktion der Uhren nicht stattfinden könne, da dem Eigenthümer derselben die Zahlungsfrist verlängert sei. Vom Gerichte bekamen wir den am Schlüsse angefügten Bescheid, der besagt, dass der betr. Gerichtsvollzieher nicht unrechtmässig dadurch gehandelt habe. Kurz darauf kündigte wieder ein Gerichtsvollzieher den zwangsweisen Verkauf von 31 Regulateuren, und ein anderer sogar von 48 Regulateuren an. Jetzt wurde uns die Sache zu bunt. Ich ging wieder zum Gericht, von da zum Staatsanwalt, der mir rieth, die Sache dem Herrn Gerichtspräsidenten zu unterbreiten. Da die aufsichtführenden Richter sich schon der Sache warm angenommen, bat ich den Herrn Bürgermeister von Magistratswegen meine Sache bei dem betr. Richter unterstützen zu wollen. Es waren doch innerhalb zweier Tage 79 Regula- teure angemeldet und diese müssten doch da sein? Ich ersuchte die beiden Herren, das Vorhandensein dieser 79 Uhren doch feststellen zu lassen. Ob dieser Uhrbestand festgestellt ist, weiss ich nicht, jedenfalls war das Ende vom Liede, dass auch diese Auktion nicht stattfand. Jetzt glaubten wir, würde sich die Verkaufswuth der Herren Gerichtsvollzieher gelegt haben. Wir täuschten uns, denn An fang Dezember versuchte der eine Herr Gerichtsvollzieher schon wieder sein Glück im Verkaufe freiwillig ihm übergebener gol dener und silberner Taschenuhren. — Ich ging wieder zum Herrn Gerichtsrath, bewaffnet mit der Broschüre des Central- Verbandes, die besagt, dass laut Reichsgesetz der öffentliche Verkauf von Taschenuhren verboten ist. Auch beim Durcb- studiren der Gewerbeordnung fanden wir hierin ganz deutlich das Unrechtmässige dieses Verkaufes. Die Auktion wurde selbstverständlich aufgehoben und von Gerichtswegen durch ein Schreiben endlich den Gerichtsvoll ziehern das Handwerk gelegt. * ... * Königliches Amtsgericht. Halberstadt, den 11. November 1892. Anf Ihre Beschwerde über das Verfahren des Gerichtsvollziehers R. hier betreffend den Verkauf von Regulateuren und Taschenuhren vom 7. Nov. er. eröffnen wir Ihnen, dass die angestellten Ermittelungen nicht den geringsten Anhalt für ein ungesetzliches oder instruktionswidriges Verfahren des p. R. in dieser Angelegenheit ergeben haben Die 47 Stück Regulateure, deren zwangsweiser Verkauf in dem hiesigen Intelligenzblatt seitens des p. R. für den 7. Nov. 1892 angekündigt worden ist, sind bei dem Goldwaaren- und Uhrenhändler Z. hier ordnungsmässig gepfändet worden und zwar: a) auf Grund des vollstreckbaren Urtheils vom 28. Juli 1892 in Sachen T. wider Z 14 Stück b) auf Grund des vollstreckbaren Urtheils vom 5. August 1892 in Sachen T. wider Z 12 „ c) auf Grund des vollstreckbaren Urtheils vom 14. Septemb. 1892 in Sachen Sch. wider Z 9 „ d) auf Grund des vollstreckbaren Urtheils vom 26. Septemb. 1892 in Sachen G. wider Z 12 „ Sa 47 Stück Die qu. Pfandobjekte sind mit der Pfandmarke versehen, im Gewahrsam des Schuldners belassen, und deren Verkauf, nachdem seitens der Gläubiger dem p. Z. Frist gewährt worden ist, unterblieben. Inzwischen sind, wie wir beiläufig bemerken wollen, bereits am 5. Nov. er. wieder 50 Stück Regulateure bei demselben Schuldner gepfändet. Wie weit dieser Letztere seinen Kredit missbraucht, darf dahin gestellt bleiben. Jeden falls sind eine sehr grosse Menge Wechselprozesse gegen ihn auch bei dem Königlichen Amtsgericht anhängig gewesen. II. Was den dem Gerichtsvollzieher R. zur Last gelegten freihändigen Verkauf einer Taschenuhr im Anschluss an die am 19 Oktober er abge haltene Auktion betrifft, so hat die von Ihnen als Käuferin bezeichnete Handelsfrau Anna D. hier bei ihrer Vernehmung auf das Bestimmteste ver sichert, dass eie im Laufe des Monat Oktober von dem p. R. weder in einer Auktion noch auch freihändig eine Taschenuhr gekauft habe. Der aufsichtführende Richter des Königlichen Amtsgerichts. Beglaubigt (Unterschrift.) An den Uhrmacher Herrn Logos hier. Vereinsnachrichten. Verein Görlitz. Am 6. Jan. fand unter vollzähliger Betheiligung die 1. Sitzung in diesem Jahre statt. — Der Vorsitzende erstattete Bericht über die Vereinsthätigkeit des verflossenen Jahres und darauf entspann sich über den Punkt „ob eine Uhr repa6sirt werden muss oder nicht“ wiederholt eine Diskussion, die in folgendem Beschluss endigte: „Vom geschäftlichen und praktischen Standpunkt aus diese Frage be trachtet, theilt der Verein die Ansicht unseres Collegen und Mitgliedes Georg Pils in Niesky (siehe No. 17 des Journals vom vorigen Jahr) voll nnd ganz, und ersucht den Central-Vorstand, falls der Antrag München: die Artikel der Collegen Eisass und Meinecke in No 17, Jahrg. 1892, durch Sonderabdruek eine giössero Verbreitung zu geben, zur Annahme gelangen sollte, dann anch den 3. Artikel des Coll. Pils mit aufznnehmen.“ Hierauf stattete der Kassirer Coll. Bischoff den Kassenbericht ab, und es wurde demselben nach erfolgter Prüfung Decharge ertheilt. Der Vorsitzende, Coll. Hertzog, brachte nun den Aufsatz unseres Verbands-Vorstandes aus No. 1 unseres Organs zur Verlesung, schloss sich demselben an und empfahl dringend, unserem Verbandsorgan eine grössere Theilnahme zuzuwenden. Der Antrag Magdeburg betreffend „ Gründung einer SterbekasBe “ wird bis zur nächsten Sitzung vertagt. Nachdem noch einige lokale Angelegenheiten erledigt worden waren, wurde zur Vorstaudswahl für das laufende Jahr geschritten und der bisherige Vorstand, bestehend aus den Collegen Hertzog, Bischoff, Rondke und Kurtz wiedergcwählt. Otto Kurtz, stellv. Schriftführer. Verein Greifswald. Dezember-Versammlung. Ein eingegangener Brief aus Stralsund, worin die Entrüstung einiger dortiger Collegen über eine Firma in D aus gesprochen wird, gelangt zur Kenntniss. Stralsund ist ein Ort, wo Uhren- und Goldwaarengeschäfte streng von einander getrennt sind. Der Uhr macher kauft beim Goldarbeiter nnd der Goldarbeiter beim Uhrmacher. Dass (Fortsetzung in der 1. Beilage.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder