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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (17. Juli 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrmacherschule Furtwangen zum 75jahrigen Jubelfest gewidmet
- Autor
- Kistner, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neues von der Präzision
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- ArtikelDie Luxussteuer wankt - helft sie stürzen! 547
- ArtikelDer Uhrmacherschule Furtwangen zum 75jahrigen Jubelfest gewidmet 548
- ArtikelNeues von der Präzision 550
- ArtikelMontichs Obend uff da Liebichshöhe 551
- ArtikelDa Festboll om Dienstich Obend! 552
- AbbildungTeilnehmer am Besuch der Uhrenfabrik in Freiburg i. Schl. 553
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 557
- ArtikelZur Geschichte der Uhrmacherkunst 557
- ArtikelDer Schreibtisch des Uhrmachers 558
- Artikel"Herrschaften, eure Schaufenster" 559
- Artikel50jähriges Arbeitsjubiläum von Herrn Kommerzienrat Paul Friedr. ... 560
- ArtikelBreslau! Otepe! Freiburg! 561
- ArtikelSteuerbriefkasten 561
- ArtikelEin Festwagen der Stendaler Kollegen 561
- ArtikelSprechsaal 561
- ArtikelWunsch eines Uhrmacher-Fachlehrers 562
- ArtikelDie dritte Tagung des Reichsbundes der Uhrmacher Oesterreichs ... 562
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 563
- ArtikelVerschiedenes 565
- ArtikelPatentschau 566
- ArtikelVom Büchertisch 567
- ArtikelFirmen-Nachrichten 568
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 568
- ArtikelEdelmetallmarkt 568
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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550 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 29 um die lotrechte Achse. Unter einem Winkel von 23 V2 0 zu ihr (d.h. unser 66%° zur wagerecht angenommenen Ekliptikebene) vollendet der Globus seine Tagesdrehung, und zwar — den wirklichen Verhältnissen entsprechend — in einem Sterntag. Unter dem im Raume stillstehenden Sonnenzeiger dreht sich also die Erde, wodurch die Sonne im Verlaufe eines mittleren Sonnentages über den gleichen Erdmeridian gelangt. Man sieht dadurch ohne weiteres, welche Erdoite gerade Mittag oder Mitternacht haben, wo man die Sonne senkrecht über sich (im Zenit) hat, da auch ein verschiebbarer, sich um den Erdpol drehender Aequator- ring beigegeben ist, ist für jeden beliebigen Erdort die augenblickliche (wahre Sonnen-)Zeit ablesbar. Die mit den Jahreszeiten wechselnde Lichtverteilung auf der Erde ist leicht zu erkennen. Es ist nämlich parallel zur Ziffer- blattfläche der Uhr — ein Messingreif als Lichtgrenze um den Globus gelegt. Auf der einen Hälfte trägt er die Inschrift: „Abend Horizont. Hier tretten die Länder in den Erdschatten, und die Sonne gehet ihnen unter“, während es auf der anderen Hälfte heißt: „Morgen Horizont. Hier tretten die Länder der Erde aus dem Erdschatten hervor, und die Sonne gehet ihnen auf.“ Die blanke Messingkugel, die diesen Reif umkrönt und einen Form einklang zum Sternglobus liefert, bedeutet, wie bei anderen Uhren Hahns, die stets voll leuchtende Sonnenkugel. Der Sternglobus, links vom Beschauer, soll nicht die tägliche Drehung des Fixsternhimmels, sondern den schein baren Lauf von Sonne und Mond sowie die Entstehung der Mondphasen veranschaulichen. Deshalb wird der Globus umschlossen von einem mit Gradeinteilung und Tierkreis zeichen ausgestatteten Ekliptikreifen aus Messing und den zwei ebenfalls aus Messing angefertigten Koluren (der Sol- stitien und Aequinoktien). Die Einfügung der astronomischen Meridiane verwirrt den Laien bedauerlicherweise sehr stark. Hahn hat hier das sternkundliche Wissen der Allgemeinheit zweifellos erheblich überschätzt, wenn man zwar auch zu geben darf, daß es damit vor 150 Jahren besser bestellt war als in unseren Tagen. Die Gradeinteilung auf dem Ekliptikreifen bestimmt in dem der täglichen Bewegung entgegengesetzten Richtungssinn die astronomische Lange (als Abszisse in Ekliptikalkoordinaten); eine Ermittelung der polwärts als Ordinate zu zählenden astronomischen Breite läßt der Globus nicht zu. Diese Breite hat nämlich stets den Wert Null für die Sonne, deren Jahreslauf durch ein bewegtes blankes Strahlenscheibchen an Draht dar gestellt wird. Indem Hahn auch dem Mond (dunkles Scheibchen an Drahtträger) die astronomische Breite Null zuschreibt, d. h. ihn in der Ekliptik laufen läßt, weicht er von der Wirklichkeit ab. Zwar erkennt man den zeitlichen Unterschied von siderischem und synodischem Monat, ver steht auch das Zustandekommen der Mondphasen, aber jeder Vollmond verknüpft sich mit einer Mondfinsternis, jeder Neumond mit einer Sonnenbedeckung. So erscheint dieser Teil der Globenuhr nicht als mustergültig, zumal wenn man noch beachtet, daß die weitere Einfügung der Kreise für Aequatorialkoordinaten dem Beschauer das Verständnis ganz erheblich erschwert. Um die wechselnden Lichtgestalten des Mondes recht deutlich zu machen — der Beschauer muß sich in Gedanken nach dem Globusmittelpunkt ver setzen und von dort aus beobachten —, krönt den Stern globus eine kleine, hälftig geschwärzte, versilberte Kugel, die während eines synodischen Monats eine volle Umdrehung ausführt und wie bei anderen Hahnschen Werken die je weiligen Mondgestalten anschaulich darbietet. Eine Fülle von Tatsachen der mathematischen Geographie und elemen taren Astronomie breitet sich vor dem Beschauer aus, wenn er die Angaben beider Globen in Zusammenhang bringt, nachdem er sich mit den Einzelheiten an jedem Globus genau vertraut gemacht hat. Hiervon an dieser Stelle zu sprechen, würde viel zu weit führen, die Darlegungen er gäben schließlich einen kleinen Leitfaden für die Anfangs gründe der Himmelskunde. (Fortsetzung folgt) Neues von der Präzision Bei der am 10. Juli, vormittags 9 Uhr, in Lauenstein stattgefundenen Gläubigerversammlung wurde der vom Gericht bestellte Gläubigerausschuß wiedergewählt, auch blieb es bei der Ernennung des Konkursverwalters. Auf Einzelheiten über den Verlauf der Versammlung kommen wir noch zurück, ebenso auf den Bericht des Herrn Canzler als Konkusverwalter. Auf Grund der vom Verwalter dem Konkursgericht vorgelegten Bilanz und des Inventars findet nun die Be rechnung statt, wieviel zur Deckung des in der Bilanz be- zeichneten Fehlbetrags die Genossen vorschußweise beizu tragen haben. Die Höhe der Beiträge ist jedoch derart zu bemessen, daß durch ein vorauszusehendes Unvermögen einzelner Genossen zur Leistung von Beiträgen ein Ausfall an dem zu deckenden Gesamtbeträge nicht entsteht. Die Berechnung ist dem Konkursgericht mit dem Antrage ein zureichen, dieselbe für vollstreckbar zu erklären. Die Ge nossen können die Berechnung im Wege der Klage anfechten. Zur Erklärung über die Vorschußberechnung ist vom Gericht Termin auf den 10. August, nachmittags 1 Uhr, in Lauenstein bestimmt. Zu dem Termin sind Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft sowie der Konkursverwalter und der Gläubigerausschuß, und soweit Einwendungen er hoben werden, die sonst Beteiligten zu hören. Die Genossen können sich durch einen Bevollmächtigten, der für sie Er klärungen abgibt, vertreten lassen und sind besondere Voll machtsformulare vom Vorstand angefertigt. Das Gericht entscheidet über die erhobenen Einwen dungen, berichtigt, soweit erforderlich, die Berechnung und erklärt die Berechnung für vollstreckbar. Die Entscheidung ist in dem Termin oder in einem sofort anzuberaumenden Termin, welcher nicht über eine Woche hinaus angesetzt werden soll, zu verkünden. Gegen die Entscheidung findet ein Rechtsmittel nicht statt, weil die Entscheidung durch Anfechtungsklage angefochten werden kann. Nachdem die Berechnung für vollstreckbar erklärt ist, hat der Konkursverwalter ohne Verzug die Beiträge von den Genossen einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind bei der von der Gläubigerversammlung bestimmten Stelle zu hinterlegen. Die Konkursgelder stehen zur Verfügung des Verwalters und sollen entweder bei der Stadtbank in Glashütte oder bei der Sächsischen Girozentrale in Dresden hinterlegt werden. Die Anfechtungsklage ist 'gegen den Konkursverwalter zu richten. Sie findet nur binnen der Notfrist eines Monats seit Verkündung der Entscheidung und nur insoweit statt, als der Kläger den Anfechtungsgrund in dem Vorschußtermin geltend gemacht hat. Bestreitet ein Genosse den Erwerb der Mitgliedschaft, z. B. mit der Behauptung, daß er eine unbedingte schrift liche Beitrittserklärung gar nicht abgegeben habe oder daß die Ausstellung seiner Beitrittserklärung auf Fälschung be ruht, so ist er gleichwohl nur auf die Anfechtungsklage an gewiesen. Die Klage ist ausschließlich bei dem Amtsgericht zu erheben, welches die Berechnung für vollstreckbar er klärt hat. Es ist damit zu rechnen, daß zunächst ein Betrag von 200 Mk. von der Haftpflichtsumme in Anspruch ge nommen wird. wurde nossen ins Ai versarr besond Konku lung a im Sta sicht c und d versarr wordei wohl 1 Ir nungei der bi ausges zum 2 die B< erfolg« V aber fc von 5: E Einsei stoppi imma progr: vo w« verwu a Püs da H; dern Schles rieselt Feuer der Li mitm eia H da Fo! Guldfi hirte, A tantek mache Himm euch < mache Bethle Is Tri Torm eia Hii drei st und fi Otepe nieh v es füll ihn au kumm zusom kumm< blußicl 0 a su hoah i
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