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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 141. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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nen, daß wenige Tage nach dem 12.August die Censur ansing, über die Ereignisse dieses Tages so gut wie nichts passiren zu lassen, ja daß sie sogar der bekannten und heute bereits hier er wähnten Erklärung des Communalgardenhauptmanns 0. Hep ner und, wenn ich nicht irre, 42 seiner Mannschaften dieDruck- erlaubniß verweigerte, trotz dem, daß die Unterzeichner sich bereit erklärten, den Inhalt, wenn es verlangt würde, eidlich zu erhärten. Die Eröffnung des Ergebnisses der commiffarischen Erörterungen hat Niemanden befriedigt und konnte Nieman den befriedigen, was aber keineswegs an den hochachtbaren Herren Commissarien, sondern lediglich in, der Natur ihres Auf trags lag. Sie hatten ja nur amtliche Erkundigungen einzu ziehen, keine Zeugen wurden vereidigt, keine Zweifel aufgehellt, kein in den Zeugenaussagen vorkommender Widerspruch weiter verfolgt. Wenn nun jetzt die Minorität beantragt, daß wegen der am 12. August in Leipzig stattgefundenen Verwundungen und Tödtungen von dem zuständigen Untersuchungsgerichte legale Erörterungen angestellt werden möchten, so finde ich, daß sie gerade das will, was einzig und allein geeignet ist, jenen Verdacht zu heben, das verlorene Vertrauen wieder herzustellen und Ruhe in dieGemüther wieder zurückkehren zu lassen; denn ergiebt sich, daß von der eiyen oder von der andern Seite wirk lich an jenem Abende wider die Gesetze gehandelt worden ist, dann wird Gerechtigkeit geübt werden, eben so gut, wie sie be reits gegen die Frevler geübt worden ist, welche die Schrecken dieses Tages zunächst herbeigeführt haben. Findet sich aber, wie ich selbst angelegentlich wünsche, daß die Behörden und das Militair an jenem Tage durchgängig den Gesetzen gemäß sich gehalten haben, nun desto besser, desto erfreulicher für Alle! Die gerechte Sache braucht das Helle Tageslicht nicht zu scheuen. In diesem Ergebnisse würde ich namentlich auch das beste Mit tel finden, daß die gegen das Militair noch so vielfach herr sch ende Mißstimmung beseitigt wird, und so kann ich denn nur im allseitigen Interesse dieAnnahme des Minoritätsgutachtens empfehlen. Meine Herren! Unsere heutige Verhandlung ist eine der ernstesten auf diesem Landtage. Nicht nur ganz Sach sen, nein, auch das Ausland blickt mit Langer Erwartung auf uns, und sollte Umfrage gehalten werden können bei den Mil lionen Deutschen, die von den Leipziger Ereignissen schmerzlich berührt worden sind, so würden sie, ich bin es fest überzeugt, mit einer fast an Stimmeneinhelligkeit grenzenden Mehrheit erklären, daß sie einen Ausspruch, wie ihn die Minorität ge- than, von der sächsischen Ständeversammlung erwarteten. Staatsminister v. Könneritz: Der geehrte Abgeordnete hat auf die öffentliche Meinung von Deutschland provocirt, ein ariderer Abgeordneter erwähnte auch früher schon, daß Deutsch land hieran großes Interesse nehme. Meine Herren! Was ist an diesem beklagenswerthm Vorfälle, daß es das allgemeine Interesse so ganz besonders erregt? Ich gebe gern zu, daß es bedauerlich ist, daß Menschen erschossen worden sind, daß aber Lei Tumult und Aufruhr, wenn die bewaffnete Macht einschrei- ten muß, Menschen getödtet werden, das kommt in diesem und in jenem Lande vor, und es ist im Jahre 1830 und 1831 hier und in Leipzig auch geschehen. Hat dies damals die allgemeine Aufmerksamkeit so erregt, ja hat je damals Jemand daran ge dacht, eine gerichtliche Untersuchung beantragen zu wollen? Nein. Worin liegt also der Grund, daß gerade dieser Fall so viel Aufsehen gemacht hat? Ich gebe gern zu, daß die Zahl der -Opfer eine Veranlassung sein kann; allein wenn die Kugeln fliegen, daweiß'der, der die Waffengewalt anwenden muß, nicht, wie viele treffen. Ich gebe zu, daß Veranlassung dazu ge geben hat, daß gerade Unschuldige getroffen worden sein sollen; allein wenn das Militair emschreiten muß, so kann es nicht wis sen, w e n die Kugeln treffen. Offenbar müssen also hier noch andere Rücksichten vorwalten, die gerade die Aufmerksamkeit so angeregt haben. Ich glaube gern nicht, meine Herren, daß es d arauf beruht, daß man das V e r b r e ch e n, w a s v o r h er gin g, für zu gering hielt. Es haben zwarEinzelne damals gesagt, es wäre doch eigentlich nichts gewesen, als eine Unanständigkeit, es haben Einzelne gesagt, es wäre der Tumult nicht so groß, die Veranlassung nicht der Art gewesen, daß man mit bewaffneter Macht hätte einschreiten sollen. Nun hierüber haben die Ge richte entschieden, sie haben entschieden, daß es eines der schwer sten Verbrechen war, die im Crkminalgesetzbuch verpönt sind, daß es offene Gewalt, Landfriedensbruch gewesen sei. Allein ich hoffe von dem gesunden Sinne und Rechtsgefühle der Mehr heit, daß dies gerade nicht die Veranlassung war, warum die Anwendung der Waffengewalt so viel Aufsehen erregt hat. Nein, das Aufsehen, was es allgemein erregt hat, scheint haupt sächlich aus den vielen Gerüchten und Lügen hervorgsgangen zu sein, die gleich nach dem Schießen verbreitet worden. Sofort in der Nacht wurde das Gerücht ausgestreut, der Befehl zum Schießen wäre von einer höher stehenden Person ausgegangen, als wie von der, die das Schießen anbefehlen konnte, daß sogar der Commandeur es verweigert habe. In der verbreiteten Lüge über die Person, die das Schießen angeordnet, lag zunächst schon ein Grund, warum es so viel Aufsehen gemacht hat. Ein zweites sofort nach dem Schießen verbreitetes Gerücht war, man habe absichtlich die Communalgarde beseitigt, um sofort die volle Waffengewalt durch das Militair eintreten zu lassen; ein drittes Gerücht, was allerdings ganz unabsichtlich entstehen konnte, war, daß das Feuern von zwei Seiten her ein absicht lich es Kreuzfeuer und vorher verabredet gewesen sei. Meine Herren! In der Ausbreitung dieser Lügen und dieser Gerüchte ist der Grund zu suchen, warum die Aufmerksamkeit gerade auf diesen Fall so gelenkt worden ist, warum man die Anwendung der Waffengewalt in diesem Falle für um so viel schwerer gehalten hat, als in allen übrigen Fällen. Und diese Gerüchte, sie wurden ausgebreitet in allen Theilen des Landes und ganz Deutschland. Man braucht ja nur die Bulletins zu lesen, die fast in allen Zeitungen anderer Länder erschienen sind. Die Erörterung hat diese drei Gerüchte als Lügen und für un begründet nachgewiesen, und Niemand wird mehr daran zwei feln, von wem der Befehl zum Schießen ausging, wer das Militair requirirte, daß man nicht absichtlich die Com-
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