Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
auch eine veränderte Organisation verbunden ist, die bei den Mittelbehörden stattfinden kann, so kann ich Idem wenigstens jetzt nicht beistimmen, ohne die Sache noch reiflicher überlegt zu haben, und obgleich ich mich nicht unbedingt dagegen ausspre chen will, so kann ich mich doch jetzt'wenigftens in dieser Maaße nicht für eine veränderte Wirksamkeit- der Kreisstände erklären. Bei dem Landtage 18W habe ich selbst eine Petition bei der zweiten Kammer, bei der ich damals war, eingereicht, die auch von 23 Mitgliedern unterstützt wurde, und auf eine verbesserte Kreisverfassung angetragen. Ein gleicher Antrag entstand in dieser Kammer, und beide Anträge, von beiden Kammern mit großem Beifall ausgenommen, führten zu einerRegierungsvor- lage, die uns die Staatsregierung sehr bald gab, über eine ver besserte Kreistagsordnung, die auch bei diesem Landtage noch in beiden Kammern berathen wurde. Die Kreistagsordnung war beinahe ganz der oberlausitzer Einrichtung angepaßt und der bisherigen vom Jahre 1821 sehr ähnlich. Sie kennen aber alle das Schicksal dieses Gesetzentwurf; die zweite Kammer nahm ihn nicht an, weil der Bauernstand mit seinerVertretung nicht zufrieden war. Er wollte das Wenigere nicht und so be kam er gar nichts. Sie werden sich aber erinnern, daß damals nur von einer Organisation der Form der Kreisstände die Rede war, nicht aber von einer Specialisirung der Geschäfte; die Ge schäfte, die sie haben sollten, wurden nicht verändert, nicht ge nauer bestimmt; man wollte das der Zukunft überlassen und es einstweilen bei dem Bisherigen lassen. Wollten wir jetzt zu einer festen Organisation der Kreisstände in der Art über gehen, wie Herr v. Erdmannsdorf zu beabsichtigen scheint, so entsteht in mir ein Bedenken, welches ich aus dem Beispiele Baierns hernehme. In Baiern sind vollkommen organisirte Kreisstände mit einem Antheil an den Regierungsgeschäften, allein ich habe da immer klagen gehört, daß man in den Provin zen Baierns ein eigenes Provinzialbudjet 'neben dem Staats- budjet habe, also ein doppeltes Budjet, ein generelles und ein specielles, und ich gestehe, das ist eine Sache, die ich sehr fürchte. Das würde am Ende den Staatsaufwand nicht vermindern, und wir würden noch einen Kreisaufwand dazu bekommen für Straßen, Armenpflege, Feuerpolizei, oder was den Kreisständen sonst noch überwiesen werden würde. Ich fürchte also sehr, wir würden über diese Einrichtung sehr zu klagen haben, und so zu sagen, mit doppelten Ruthen gepeitscht werden. Ferner fürchte ich, daß die Geschäftslast dadurch nicht vermindert, sondern ver mehrt werden würde. Die Oberaufsicht über die Verwal tungsbranchen, die den Kreisstanden überlassen werden könn ten, würde sich die Regierung nie nehmen lassen können. Man kann den Kreisständen die Aufsicht über den Straßenbau über tragen, aber die Oberaufsicht muß die Staatsregierung immer behalten; dadurch werden also die Geschäfte nicht vereinfacht, sondern vermehrt und verwickelt, denn es wird eine Instanz mehr. Eben so ist es mit der Armenpflege und Feuerpolizei. Nun muß ich gestehen, wenn ich mir die Dauer der jetzigen Landtage denke, wenn ich bedenke, daß von 36 Monaten unsers Lebens 10 Monate, oder 13 Monate, oder 21 Monate dem Landtage angehören, und wenn ich dazu denke, daß vielleicht zu den Kreisversammkungen und zu den Geschäften, die dann entstehen würden, auch eine wochenlange Arbeit gehören würde, so muß ich gestehen, geht mir eine gewisse Bangigkeit bei, die mich gegen den Antrag einnimmt. Täuschen wir uns darüber nicht; bekommen die Kreisstände einmal einen Theil der allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten, so ist es unver meidlich, daß Deputationen gebildet werden müssen, und zwar Deputationen zur VorLerathung, Deputationen zur Ausfüh rung. Natürlich muß für die Straßensachen eine besondere Deputation sein, für die Feuerpolizeisachen, für die Armen sachen, es muß eine Finanzdeputation sein, die die Mittel des Kreises verwaltet und darüber Vorschläge macht. Also die Ge schäfte würden bei uns auf eine entsetzliche Weise zunehmen. Nun aber diese Besorgniß hält mich im Allgemeinen nicht ab, für eine verbesserte kreisständische Organisation zu stimmen. Auch ich wünsche dieselbe sehr, und so wie die Kreisstände viel leicht jetzt schon zu einer etwas erhöhten Thätkgkeit erweckt worden sind, als früher, so läßt sich auch denken, daß sie sich noch mit vielen andern nützlichen Dingen würden beschäftigen können, namentlich mit der Verwaltung von Stiftungen, wenn sie deren besitzen. Ich bin also, keineswegs eingenommen gegen den Antrag im Allgemeinen, im Gegentheil bin ich dafür; ich bin aber gegen denselben, wie er gefaßt ist, indem er zu einer veränderten Organisation der Mittelbehörden führen soll. Das ist ungefähr das, was ich auf die Anträge der Deputation und des Herrn v. Erdmannsdorf zu erwidern habe. Ich schließe also damit, daß ich im ersten Punkte der Deputation beistimme, im zweiten Punkte aber gegen sie stimme, dem dritten Anträge des Herrn v. Erdmannsdorf aber nicht beistimmen kann, um so weniger, -da er nur gelegentlich beim Budjet in Berathung genommen wird. Dagegen wünschte ich, er würde in einer bcsondern Petition wieder vorgebracht und dann gründlicher berathen. v. Erdmannsdorf: Ich muß mir erlauben, Einiges zur Entgegnung mehrerer Sprecher zu sagen, so wie zur Recht fertigung meines Antrags. Ich weiß nicht, woher es kommt, meine Herren, aber es scheint mir, daß mein Antrag von den meisten Sprechern, die sich gegen denselben erhoben haben, nicht recht verstanden worden ist. Ich werde die Herren Spre cher in chronologischer Ordnung zu widerlegen suchen. Wenn zuvörderst der Herr Graf v. Hohenthal-Püchau meinenAntrag in eine Kategorie stellte mit den Anträgen der zweiten Kam mer und bedauerte, daß die Angelegenheit, sozusagen, vom Zaune gebrochen werde und eine reiflichere Erwägung nicht gestatte, so bitte ich nur, geneigtest meinenAntrag genauer in's Auge zu fassen. Ich habe ihn ganz allgemein gehalten; es soll der Regierung zur Erwägung gegeben werden, verstehen Sie, meine Herren, blos zur Erwägung, ob und welche Details von Geschäften den Mittelbehörden abgenommen und den Kreisständen übergeben werden können. Also blos von einem zur Erwägung Geben ist die Rede, keinenfalls davon, so-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder