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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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sätze in der abgelaufenen Finanzperiode nicht zugereicht haben, sondern durch Ersparnisse an andern Unteransätzen supplirt werden müssen, darum ab, weil der wirkliche Eintritt und präsumtive Betrag einer etwaigen Steigerung noch zu wenig zu übersehen ist. Dasselbe ist bezüglich der Unterpostulate für Gewerbeausstellungen und zu Beförderung der Eisen hüttenindustrie zu erinnern und kann daher nur die Vorsicht rind Sparsamkeit, mit welcher verfahren worden und die Verwaltung geführt wird, dankbar anerkannt werden. — Es ist hiernächst bestätigt worden, daß der in der abge laufenen Finanzperiode für Beförderung der landwirthschaft- lichen Industrie ausgesetzte Verwilligungsbetrag von 4,000 Khlr. — — nebst den angesammelten Beständen dieser Un- terpositiorr aus frühem Perioden noch nicht völlig aufge wendet worden und daher im Allgemeinen eine große Er höhung des Postulats, mehrerer, deshalb auch bei frühem Kammerverhandlungen ausgesprochener Wünsche und An träge ohnerachtet, doch deshalb nicht an der Zeit erschienen sei, weil sich die zu Befriedigung der letztem, erforderlichen Bedürfnisse noch nicht gehörig übersehen und quantisiciren lassen. Wenn daher eine solche gegenwärtig dennoch bis zu 6,000 Khlr. in Antrag gestellt worden, so findet dieselbe darin ihre Rechtfertigung, daß immittelst der ganze Orga nismus der vaterländischen landwirthschaftlichen Vereine in Wirksamkeit getreten, seit dem Monat November 1844 dafür der beabsichtigte Geschäftsführer angestellt worden und die vom landwirthschaftlichen Hauptvereine herauszugebende land- wirthschaftliche. Zeitschrift seit Anfang 1845 erschienen ist, auch die Anträge und Ansprüche auf Unterstützung materieller Belebungsmittel der Landwirthschast sich vielfach vermehrt haben. Das Mehrpostulat ist zur Zeit auf 2,000 Khlr. be schrankt worden, weil dies ungefähr den Ausgabebetrag bildet, der durch Anstellung eines Geschäftsführers mit einem Gehalte von jährlich 1,500 Khlr. und durch Unter ¬ haltung des ihm beigegebenen Bureaus mindestens erwächst; doch ist die Möglichkeit einer unvermeidlichen Uebersteigung -er Position für den Fall in Aussicht gestellt worden, daß die Ansprüche an landwirthschaftliche Unterstützungen bei der immittelst eingetretenen lebendigen Regsamkeit der bestehen den 15 Bezirks- und der über die Zahl 40 gestiegenen Spe cialvereine sich über die vorausgesetzte Höhe vermehren und namentlich, als wohin sich angelegentlichst der Wunsch des landwirthschaftlichen Hauptvereins ausgesprochen hat, die Errichtung einer Ackerbauschule, über deren Einrichtung erst weitere Erörterungen angestellt werden, im Laufe der jetzigen Finanzperiode zu Stande kommen sollte. Hierbei ist zugleich bemerkt worden, daß man, um einen den hierbei gestellten Erfordernissen genügenden Mann her beizuziehen, genöthigt gewesen sei, demselben außer dem Jahrgehalte von 1,500 Khlr. die Staatsdienerqualität, wiewohl Letzteres nach der beim Landtage 18AK abgegebenen Erklärung nicht die Absicht gewesen, um deswillen zu ge währen, weil der Gewählte bereits im Staatsdienste eines andern deutschen Staates sich befunden und Männer derar tiger Qualifikation ohne die in dem Staatsdienstverhältnisse liegende Sicherheit nicht zu erlangen seien. Gegen die Verwilligung des Gesammtpostulats an 16,300 Khlr. ——und namentlich gegen die Erhöhung der Position für Beförderung der landwirthschaftlichen Industrie von 4,000 Thlr. bis auf 6,000 Khlr. sind der Deputation Bedenken nicht beigegangen; sie hat auch in der beschehenen Modalität der Anstellung eines Geschäftsführers für die Lei tung der Geschäfte bei dem landwirthschaftlichen Hauptvereine einen ausreichenden Grund zu der Meinung nicht finden können, als ob hierdurch dem ständischen Bewilligungsrechte verletzend vorgegriffen und auf eine benachtheiligende Weise zu Vergrößerung des Budjetbedarfs beigetragen worden sei, weil nur der Fall einer dringenden Nothwendigkeit vorge legen und der Staatsregierung eine andere Wahl und Maaß- nehmung nicht übrig geblieben war. Zwar ist in dem an die zweite Kammer erstatteten Berichte die Erwartung aus gesprochen worden:^ daß derartige Creirungen neuer Staatsdienerstellen, welche eine dauernde Vermehrung des Budjets zur Folge haben, nur in unvermeidlichen Fällen ohne vorgängige Ermächtigung der Stände künftig erfol gen wurden; da aber weder die Deputation diese Erklärung als einen be stimmten Antrag angesehen wissen wollen, noch Seiten der Kammer darüber Beschluß gefaßt worden, so kann hiervon eben so abgesehen werden, als die verschiedenen Wünsche, welche gerade in Betreff des hier fraglichen Postulats laut geworden sind, nur einer kürzlichen Berührung bedürfen- Man hat in dem für Beförderung der landwirthschaftlichen Industrie anjetzt auf 6,000 Khlr. gestellten Postulate noch immer nicht diejenige zulängliche Summe erkannt, welche erforderlich sei, um durch verbesserte Einrichtungen, Vermehrung landwirthschaftlicher Lehranstalten, Unterstützung von Versuchen, Anschaffung von nützlichen Instrumenten rc. kräftig für Hebung der Landwirthschast wirken und den landwirthschaftlichen Bezirksvereinen größere Summen zur Disposition gewähren zu können, um den Eifer und die Khätigkeit dieser Vereine zu beleben und ihrer Entwickelung und Heranbildung zu dem ihnen vorgesteckten Ziele möglichff Vorschub zu leisten. In dieser Hinsicht hat man sich in dtr zweiten Kammer zu dem Anträge vereinigt: Die hohe Staatsregierung möge das zu Beförderung landwirthschaftlicher Industrie gestellte Postulat von 6,000 Khlr. in einerden steigenden Bedürfnis ¬ sen der vaterländischen Landwirthschast entsprechenden Maaße erhöhen, damit dadurch auch diejenigen Mittel gewonnen würden, welche erforderlich, um die Be zirksvereine in der Verfügung gewisser Summen mög lichst freizustellen und ihnen zu ihren Zwecken die möglichste Unterstützung zu gewähren. Fände dieser Antrag auch die Genehmigung der ersten Kammer, so würde es immer in das Ermessen der Staats regierung gestellt bleiben, ob sie, je nach der Ueberzeugung eines hierzu vorwaltenden dringenden Bedürfnisses, schon während des gegenwärtigen Landtags oder erst zum nächsten eine Erhöhung des Postulats beanspruchen wolle, den Be zirksvereinen dagegen, welchen sich hierdurch die Aussicht eröffnet, durch gewisse, dem Bedarf entsprechende Disposi tionssummen in den Stand gesetzt zu werden, eine größere Regsamkeit unter den Vereinsmitgliedern zu befördern, un benommen sein, über den' Bedarf und die zweckmäßige Ver wendung solcher Summen sich zu berathen und ihre Wünsche der hohen Staatsregierung zqr Prüfung vorzutragen. Ihrerseits nun kann die Deputation um so weniger ein Bedenken finden, der Kammer den Beitritt zu diesem Beschlüsse an zuempfehlen,
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