Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
> schieden worden. Nach diesem Rechtsbescheid wurde Hoffmann ein Eid zuerkannt, und wenn er diesen leiste, sollte er von der Klage entbunden sein. Darüber fand sich Franke beschwert, es schmerzt ihn, daß er die 15 Thaler verliere. Soviel geht aus der Eingabe hervor. Die Deputation bemerkt im Woraus, daß die gedachte Schrift als Beschwerde über die Entscheidung- bei uns nicht Annahme finden konnte, denn erstens ist die Sache unklar und zweitens ist sie an die Kammer gekommen, aber nicht an die betreffende Ministerialbehörde gelangt. ' Die Beschwerde ist auch drittens zurückzuweisen, weil schon eine rechtskräftige Entscheidung in der Sache erfolgt ist; denn die Ständeversamm lung ist nicht berufen, an einer rechtskräftigen Entscheidung etwas abzuändern. , Zugleich hat Franke einen Antrag gestellt, und in diesem scheint allerdings eine Art von Petition liegen zu sollen. Er behauptet nämlich in der Schrift, daß der Proceß darum unglücklich für ihn ausgefallen wäre, weil man, wie er sich aus drückt, blos einen angeblichen Thierarzt zugezogen hätte, der die Sache nicht verstünde, daß aber dabei ein verpflichteter Thierarzt hatte zugezogen werden sollen, und er bittet daher: daß nur al lein nach den Gesetzen bei solchem Lhierhandel gegangen, bei Be- urtheilungen fraglicher Krankheiten das Gutachten eigentlicher Lhierärzte nur allein zu Rathe genommen und auf deren Be schauen von innen und außen das Urtheil gesprochen werde. Also eine gesetzliche Bestimmung, meint er, soll für die Zukunft bestimmen, daß bei dergleichen Processen nur ein verpflichteter Thierarzt zugezogen werde, und dies'scheint daher eine Art Peti tion sein zu sollen, und das Deputationsgütachten geht dahin, die Franke'sche Eingabe in dieser Beziehung in gewöhnlicher Maße auszulegen, übrigens aber die, Sache auf sich beruhen zu lassen. Staatsminister v. Könner;tz: Damit der Beschwerdefüh rer nach den°Mittheilungen nicht etwa glaube, als komme es nür- noch darauf an, beizubringen, daß er sich mit einer Beschwerde an das Justizministerium bereits gewendet habe, füge ich zur Er läuterung bei, daß Franke allerdings sich schon an das Ministe rium gewendet hat, aber abgewiesen worden ist. Wie aber der Herr Referent richtig bemerkte, so beruht die Sache auf einer rechtskräftigen Entscheidung. Beklagter ist nach Leistung eines ihm rechtskräftig zuerkannken, in der zweiten Instanz etwas ab geänderten Eides von dem Anspruch losgesprochen worden. Ue- brigens hat nicht das Gericht bei dem Processe einen Thierarzt zugezogen, sondern der Beklagte hat nur seine Ausflucht, daß das Pferd krank gewesen sei, durch den Ausspruch des ThierarzteS zu beweisen gesucht, welcher das Pferd in der Kur gehabt und, nach dem es crepirt, geöffnet hat. Es ist also der Fall, wo vom Ge richt ein verpflichteter Thierarzt zuzuziehen gewesen wäre, gar nicht vorhanden gewesen. Referent Bürgermeister Wehner: Insofern trägt die De putation darauf an, daß die Petition noch ausgelegt werde. Präsident v. G ersd o rf: Die Deputation schlägt vor, in soweit den Gegenstand noch in der Kammer auslegen zu lassen. Wenn die zweite Kammer damit einverstanden ist, würde das zu erfolgen haben. —Die Kammer gibt ihre Zustimmung. Präsident v. Gersdorf: Es sind bei der Berathung über das Gesetz, die ^Heilbarkeit des Grund und Bodens betreffend, die zwei Z§. 4 uNd 6ausgesetzt worden. DieDeputation wird bis morgen früh darüber berathen, und ist bereit, in der morgenden Session darüber Vortrag zu erstatten, so daß dann eineAnnahme- frage darauf gestellt werden kann. Es würde also die Fortsetzung der Berathung über das Decret, die Lheilbarkeit des Grund und Bodens betreffend, morgen der erste, Gegenstand der Tagesord nung sein, Und der zweite der gestern vertheilte Bericht der dritten Deputation über eine Petition, die Wiederaufhebung des Gesetzes vom 14. Juli 1840 betreffend,und endlich habe ich noch die Ehre,die Kammer zu fragen, ob sie, um ganz aufzuräumen, denn es liegt uns dann gar nichts mehr vor, vielleicht noch den kleinen Bericht auf die Tagesordnung bringen lassen wolle, der freilich erst heute vertheilt worden ist, nämlich den Bericht überden Gesetzentwurf, die Festsetzung einer Präclusivfrist für die Entschädigungsansprüche wegen Aufhebung des Bierzwangs betreffend, wenn nicht eist Zweifel dagegen erhoben wird? Jndeß der Gegenstand scheint nicht schwierig zu sein, und wir sind dann mit Allem fertig. Ich würde also dies als den dritten Gegenstand auf die morgende Ta gesordnung bringen. > PrinzJohann: Ich würde nur noch den Herrn Präsiden ten bitten, daß die Sitzung nicht gar zu früh angesetzt würde, da mit dieAeputation noch Zeit hat, den Gegenstand zu berathen. Präsident v. Gersdorf: Es werden diese Gegenstände nicht sehr aufhalten, so daß wir morgen erst um 11 Uhr wieder zusammenkommen können. Ich ersuche aber die Herren, mor gen früh 11 Uhr recht pünktlich zu erscheinen. Schluß der Sitzung gegen 2 Uhr. Äruck und Papier von B, G, Teubner in Dresden- Mit der Redaetion beauftragt: 0. Tret sch el.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder