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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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Ws ,aber durch die erleichterten Transportmittel, durch Disenhahnesi, und Dampfschifffahrt nicht wahrscheinlich ist. Wir haben im Porigen Jahre Mißwachs gehabt und trotzdem sind die Getreidepreise nicht über Mittelpreise gestiegen, Keineswegs, ist es meine Absicht,,zum Nachtheile des geistlichen Standes handeln zu wollen, und damit irgend ein Schaden für sie nicht durch die Ablösung entstehe, würde ich vorschsagen, daß der gesetzliche Ab- zug von 5 p. 6. nicht bei ihnen in Anwendung kommen möge. Zu wünschen wäre, daß, da den Herren Geistlichen und Schullehrern irgend ein Nachtheil nicht erwachst und alle Irrun gen, welche bis jetzt daraus entstanden, beseitigt wären, sie selbst die Aufforderung, die Sistirung der Ablösung aufzuheben, an die Stände gelangen ließen. Sie würden sich dadurch die größte Dankbarkeit der Belasteten erwerben und von diesem Stande große Nachtheile abwenden. Ich hege daher das feste Vertrauen, daß die Herren Geistliches, die Wichtigkeit des Gegenstandes erken nend, eine ächt christliche Handlung nicht unterlassen und dies noch im Laufe dieses Landtages ausführen werden. Die hohe Staatsregierung und die Stände würden gewiß gleich bereit sein, da alle Bedenken sich erledigen, zum Wohl der Belasteten dies auszuführen. Ferner ist auch das Interesse der Staatscasse mit dagegen angezogen worden. Ich muß hier aufrichtig geste hen, daß, wenn, es sich um Recht und Gerechtigkeit gegen Staats bürger hanhelt, mir das Recht dieser höher steht, als das Interesse der Staatscasse. Uebrigens soll auch die, Staatscasse keinen Nachtheil haben, indem die ertheilten Entschädigungen bei unter brochenen Ablösungen der, Staatscasse wieder erstattet werden sollen, und Zuschüsse brauchen, wenn der Abzug von 5 p..0. weg fällt, nicht mehr gegeben zu werden. Sollte die hohe erste Kam- Nier den gerechten Wünschen der Petenten, welchen sich, noch IO Gemeinden angeschlossen haben., willfahren, und die zweite Kammer ihre Ansicht resormiren und dann beitreten, so würden wir uns ein größeres Denkmal errichten, als wenn wir ein Mu seum bauen, was Millionen kostet. Noch erlaube ich mir, auf das Gutachten der Deputation zu kommen; das, was die Staats kasse anlangt, habe ich schon erwähnt.. Hier S. 526 ist zum Schluffe des Satzes gesagt: „nur dringende, .durch veränderte Umstände gebotene Notwendigkeit könnte es, nach der unmaß geblichen Ansicht der Deputation, rechtfertigen, wenn dieselbe Kammer, welche erst am vorigen Landtage dieses Gesetz ins Leben rüste, jetzt dessen Zurücknahme beantragen wollte; solche veränderte Umstände sind aber, nach Ansicht der Deputa tion, ünterdeß nicht eingetreten." Nach meinem Dafürhalten hielt ich das Wohl .so vieler Belasteten als schlagenden Grund. Ferner sagt die geehrte Deputation: „die Veranlassung zu der bevorstehenden Berirthung der hohen Kammer hat nur diese Pe tition gegeben und die Deputation kann, unmöglich glauben, daß das, was darin, zur Unterstützung des Antrags angeführt wird, als ein hinlänglicher Impuls erachtet werden könne." Ich muß darauf erwiedern, daß bereits schon zehn Gemeinden diesem Bei spiele gefolgt sind, und ich glaube, daß es nicht die letzte Petition sein wird, wenn es noch, Möglich wäre, der guten Sache nützlich zu sein. " Ferner sagt djx geehrte Deputation: „Hierzu kommt r. 4 t. ' noch: „Die Möglichkeit einer Ablösung des geistlichen Zehn ten ist durch das Gesetz vom 14. Juli 1840 noch gar nicht so un bedingt abgeschnitten, wie dies,Petent Zu glauben scheint, denn nach §. 1 soll eine Ablösung der geistlichen Naturalzehnten, wenn auch mcht auf einseitigen Antrag, doch aber nach freier Vereini gung stattsinden können." Dies gehört wohl unter die frommen 'Wünsche; wenn dies.möglich wäre, vielleicht mit sehr wenig Aus nahmen, so hätten wir kein Ablösungsgesetz notwendig. Ferner sagt die geehrte Deputation: „Die Deputation hebt ferner her vor, daß durch das Gesetz von 1840 die gesummte Geistlichkeit des Landes in ungestörtem Besitze eines wesentlichen Lebensbe dürfnisses verbleibt — was ihr wohl zu gönyen ist," hier halte ich ein, die Geistlichkeit bleibt ja in ungestörtem Besitz, wenn sie statt dessen Renten bekommt.. Ferner sagt die Deputation zum Schluß: „stellt sich sonach nach dem Dafürhalten der unterzeich neten Deputation eine dringende Notwendigkeit, auf das Gesuch einzugehen, durchaus nicht dar, hält sie vielmehr dafür, daß man dieim Jahre 1840 . beschlossene Abänderung des Gesetzes vom Jahre 1832 nicht schon wieder abändern dürfe, wolle man nicht zu inconseguent in der Gesetzgebung verfahren und sich eines ' Verstoßes gegen die Gesetzgebungspolitik schuldig machen, der gewiß fast einzig in seiner Art in der Rechtsgeschichte dastehen und die Gesetzgebung,, welche auf Vereinigung der Staatsregierung und der Stände beruht, fast zum Spielwerk herabwürdigen würde," darauf muß ich entgegnen: eine Gesetzgebung gebe ge rechte Gesetze, dann wird sie Niemanden perleW , und wir wer den nie in Verlegenheit kommen, Gesetze abändern zn müssen- Hier ist Mr. wohl derHrund zu echrbljch, Melcher,ftqx, Abände rung' rechtfertigen würde, indem das Wohl vieler Belasteten für die Zukunft davon abhängt. "Ich habe die feste Ueherzeugung, daß es später noch dahin kommen wird, und kommen Muß: Noch erlaube ich mir hier folgenden Antrag an die,hohe Kammer zu stellen: „'Es. möge der hohen Kammer gefallen, das Gesuch des Petenten zu unterstützen und bei der hohen.Staatsregierung daraufantragen, daß das Gesetz vomLl4. Juli 1840 wieder aufgehoben und denjenigen, deren Ablösungsverhandlungen durch dieses Gesetz sistirt sind, gestattet werde, diese Verhandlungen gegen Restitution der aus Staatscassen bezahlten Kosten wieder aufzuneh men und nach den Grundsätzen der Ablösung, je doch mit Weglassung der 5 pro Cent Abzug, zu Ende zu führen." Präsident^. Gersdorf: Ich hatte geglaubt, der geehrte Sprecher habe zuerst die Absicht, seinen Antrag darauf zu stellen, daß die 5 pro Cent in Abzug kommen sollten. Da dieses,aber mit in dem letztenAntrageenthalten ist, so glaube ich auf den ' ersten nicht zurückkommen zu dürfen, sondern blos die Unter- > stützungsfrage auf den von dem Sprecher vorgetragenen und > schriftlich eingereichten Antrag stellen zu müssen, und ich frage die Kammer: ob sie den Antrag unterstützt?—Wird nicht un terstützt. v. Khielau (aufLampertswalde): Ich kann blos beklagen» 2
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