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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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ich höre, soll namentlich in, der Beschwerde darüber ge klagt worden sein,, daß er keine ärztliche Hülfe erhalten habe. Auch darüber geben die Acten einigen Aufschluß: .Wie er nämlich nach dem begangenen Verbrechen geschlossen und in. Untersuchung war, verlangte! er einen Arzt und sagte, er wäre krank. Es wurde auch sogleich verfügt, daßdevPhysicus ihn besuchen oder ihm einen andern Arzt zuschicken sollte.. Hier über ist folgende Registratur ausgenommen, welche zugleich ei nen Beitrag zur Charakteristik liefert: (Aus den Untersuchungsacten der Canzlei des Domstifts! St. Petri zu Budissin äs souüi1832 sud kep. crim. II. Ut. 8. nn. I6 ü)1.68.) . Budissin , auf dem! Decanate am 14. März 1832. ^cln kommt anher zu bemerken, daß der Arrestant Schmidt bereits gestern sich für unwohl erklärt und nach dem HerrnLänd- und Stadtphysicus v. Buchheim verlangt, jedoch, als er er fahren, daß derselbe verreist sei, Hessen sich erbetenen Zuspruch auf heute verschoben und den eines andern Arztes deprecirt hat. Heute referirt nun Herr Land- und Stadtphysicus v. Buch heim, daß er Schmidten besucht, ihn jedoch auf genaue! Unter suchung keineswegs krank gefunden habe, weshalb er den« nicht umhin könne, dessen, diesfallsige Angaben für eine lügenhafte Vorspiegelung zu erklären. Er habe dies auch Schmidten er öffnet, derselbe jedoch sich noch darauf ausgelassen: was er denn für ein Phyflcus sei, wenn er sagen könne, daß er nicht kränk wäre, sich auch sonst nach seiner einmal gewohnten Weise grob und ungeschliffen ausgedrückt. Er könne nicht umhin, dies anzuzeigen, deprecire aber seinerseits dessen Untersuchung und jede etwaige Satisfaktion. H.et. reg. zrreel. ut8. v Christian Friedrich Buchheim, Heinrich Ernst Hartung, Land - und Stadtphysicus. Syndt m v. P'rot. Ebenso liegt in diesen Acten eine andere Beschwerde von ge kanntem Schmidt vor, daß in dem Brode Schmutz verbacken gewesen sei. Das Gericht ließ sofort mit der nöthigen Sorg falt eine Untersuchung des Brodes anstellen. Der Physicus be stätigte die Wahrheit des Anführens, obgleich das Brod übri gens nicht ungesund sei. Der Bäcker wurde vorgefordert und ihm größere Reinlichkeit aufgegeben , unter der Verwarnung, daß er außerdem die Kundschaft verlieren werde. Auch wurde der Frohn zur Aufmerksamkeit ermahnt. Es geht daraus we nigstens hervor, daß der Gerichtsdirigent gewiß mit der größ ten Gewissenhaftigkeit zu Werke gegangen ist. Referent Bürgermeister Gottschald: Es ist mir zur Ver- theidigung des Deputationsgutachtens Nichts geboten. Was indeß dieBemerkung in Bezug aufdas Gericht betrifft, so glaube ich, wird das Gericht und der Advocat dem Publicum gegenüber vollkommen gerechtfertigt erscheinen, wenn auch die erste Kammer dem Beschluß der zweiten Kammer beitritt. Es geht nämlich dahin: „Die Beschwerde als ungeeignet zur ständischen Bevor wortung zurückzuweisen". Dagegen geht der zweite Punkt des Deputationsgutachtens dahin: „Die Beschwerde- in Betreff der üblen Behandlung an die hohe Stäatsregierung abzu geben." Und zwar ist dieser Beschluß der zweiten Kam- mer hauptsächlich von der hohen Staatsregierung herbei- - geführt worden, weil das hohe Ministerium selbst dies ge wünscht und Zusicherung gegeben, hat, die Beschwerde in die ser Hinsicht noch weiter zu erörtern, und zwar auch aus dem Grunde, weil der Beschwerdeführer sich noch nicht mit dieser Be schwerde an-das hohe Ministerium-gewendet, und sie deshalb eigentlich als formell unbegründet zurückzuweisen gewesen wäre. Das Deputationsgutachten geht einfach dahin', daß zu dem ersten und zweiten gefaßten Beschlüsse der zweiten Kammer bei zutreten sei. Bürgermeister Bernhard i: Ich werde dem Deputations gutachten beitreten, kann'aber nur mein Bedauern'ausdrücken darüber, daß das Resultat, was sich bei den Erörterungen von Seiten des hohen Ministern in Bezug cuff die beiden genannten Personen zu deren Ehrenrettung ergeben wird, nicht auch so ver öffentlicht werden wird, wie das Deputationsgutachten in erster Beziehung, und daß zu fürchten ist, es werde eintreten, was das- Sprüchwort sagt: öaluiQmsrvanäiwttzt; 8tzMperaIihuiä lineret. Referent Bürgermeister Gottschald: Ich kann dem ge ehrten Sprecher nicht Recht geben; denn bis zu der Zeit, wo wir Dresden verlassen, wird das hohe Ministerium über die, Be schwerde wohl die Erörterung ungestillt haben und der Stände versammlung das Resultat davon noch mitzukheilen im Stande sein. Sraatsminister v. Könneritz: Das Ministerium wird dafür sorgen,, daß auf irgend eine Weise das Resultat veröffent licht werde. Bürgermeister Bernhard,': E» ist mir sehr angenehm, eine solche Zusicherung von Seiten des hohen Ministern zu ver nehmen. Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich wohl dieFragö an die Kammer richten können: ob sie dem Gutachten der Depu tation beitreten wolle? — Einstimmig, Ja. Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun noch auf den vierten Gegenstand unserer Tagesordnung, zu kommen haben, nämlich auf den Vortrag der vierten Deputation, die Beschwerde Franke's betreffend. Referent Bürgermeister Wehner: Ein gewisser Franke in Colmitz hat, eine Schrfft eingereicht, und da daraus nicht deutlich zu ersehen war, ob sie als eine Beschwerde oder Petition zu-betrachten sei, ist solche deshalb an die Deputation verwiesen worden, um fit näher zu prüfen. Die Deputation hat die Sache untersucht und muß bemerken, daß die ganze Schrift sehr-unklar ist. Jedoch werden die Kammermitglicder das Sächverhält- missaus Folgendem entnehmen können. Franke hatte ein Pferd an einen gewissen Hoffmann in Höckendorf für 35 Thaler ver kauft und Letzterer hatte 20 Thaler darauf bezahlt, war aber 15 Thaler schuldig geblieben und auf diese Schuld hat Franke Hoff mann verklagt,, dieser bat nun aber entgegengesetzt, das Pferd habe Fehler gehabt. Darüber ist ein Proceß entstanden, er ist !durch alle Instanzen g gangen und es ist endlich rechtskräftig ent-
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