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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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über Ablösungen jener Näturalzmsen möglichst, dafern nur das erfüllt werde, was Regierung und Stande durch das Gesetz von 1840 beabsichtigt hätten, namentlich aber würden solche Ab lösungen erleichtert, wenn nur geringfügige Quantitäten in Krage kämen, zu denen viele Zinspfllchtige Beiträge leisten müßten. — Die Deputation hebt ferner hervor, daß durch das Gesetz von 1840 die gesammte Geistlichkeit des Landes in ungestörtem Besitze eines wesentlichen Lebensbedürfnisses verbleibt was ihr wohl zu gönnen ist, — daß aber -auch das hauptsächlichste Interesse der Agricultur durch die gestattete Verwandlung der Garbenzehnten in Körnerzehnten ebenfalls dabei Berücksich tigung gefunden hat. Stellt sich sonach nach dem Dafürhalten der unterzeichneten Deputation eine dringende Nothwendigkeit, auf das Gesuch ein zugehen, durchaus Nicht dar, hält sie vielmehr dafür, daß man die im Jahre 1840 beschlossene Abänderung des Gesetzes vom Jahre 1832 nicht schon wiederabändern dürfe, wolle man nicht zu inconsequent in der Gesetzgebung verfahren, und sich eines Verstoßes gegen die Gesetzgebungspolitik schuldig machen, der gewiß fast einzig in seiner Art in der Rechtsgeschichte dastehen und die Gesetzgebung, welche auf Vereinigung der Staatsregie rung und der Stände beruht, fast zum Spielwerk herabwürdigen würde, wozu noch kommt, daß zu Ausführung des fraglichen Gesetzes von 1ß40, nämlich zur Entschädigung der Geistlichen und Schullehrer, nach §. 8, ingleichen zu Erstattung der in den durch das Gesetz Wirten Ablösungsverhandlungen aufgelaufenen Kosten, eine sehr bedeutende Summe verwendet worden ist, welche dann vergeblich aufgewendet worden sein würde, so glaubt sie entschuldigt zu fein, wenn sie auf das Materielle dieser Angele genheit nicht weiter, als es im Vorstehenden geschehen, eingegan gen ist, und im Sinne ihrer geehrten Kammer zu handeln, wenn sie ihr unmaßgebliches Gutachten dahin richtet: die hohe Kammer wolle dem Beschlüsse der hohen zweiten Kammer beistimmen und diese Petition auf sich beruhen lassen. Dresden, am 7. April 1843. Die dritte Deputation der ersten Kammer. Ernst Gustav v. Gersdorf. Paul August Ritterstädt. Curt Ernst v. Posern,' Referent/ Ernst Gottlob v. Heynitz. Karl Friedrich Anton Graf v. Hohenthal. Referent v. Posern: iMeine Herren, ehe die Debatte hierüber beginnt, erlaube ich mir, zu erwähnen und im Auf trage der Deputation zu referiren, daß am vorigen Freitage, als dieser Bericht bereits zum Drucke gelangt war, noch eine zweite Petition gleichen Inhalts, welche auch an die erste Kam mer gerichtet ist, bei der Kammer eingegangen ist. Diese Pe tition ist unterschrieben von den Vorständen der Gemeinden Zeukmtz, Sörnewitz, Möhla, Schöna, Olgunitz, Klein böhla, Großböhla, Calbitz, Wellerswalde, Leisnitz, Clöditz, und wurde ebenfalls von dem Herrn v. Thielau zur seinigen ge macht. . Sie enthält im Wesentlichen etwas Neues nicht, be zieht sich vielmehr auf das Referirte und sagt, sie mache densel ben Antrag zu dem ihrigen. Drei der genannten Dorfschaften, nämlich Sörnewitz, Möhta und Zeukmtz, erwähnen darin und erkennen es dankbar an, 'daß Herr Kammerherr v. Thielau mit ihnen sehr bedeutende Dienste und Naturalzinsen ganz durch freie Vereinigung und ohne Zuziehung von Äblösungscommifsarien abgelöst und so den Beweis gegeben habe, wie sehr derselbe Ab lösungen begünstige, weshalb sie zu ihm das feste Vertrauen hegten, er werde die in dieser Petition enthaltenen Wünsche be- vorworten. Die Deputation wollte nicht anstehen, diesen, so wohl für obengenannte Dorfgemeinden, als auch für Herrn v. Thielau gewiß lobenswerthen Vorfall ausdrücklich zu erwäh nen und die ausgesprochenen' Wünsche somit zur Kenntniß un seres verehrten Kammermitgliedes gelangen zu lassen. Etwas Weiteres enthält die Petition nicht, und sie könnte daher unter den vorwaltenden Umständen auf den Schlußantrag der Depu tation keinen Einfluß haben. v. Thielau (auf Lampertswalde): Was in der letzten Pe tition von den Begüterten der drei Dörfer wegen freier Ablösung ohne Commission rühmend über mich gesagt worden, war der Grund, warum ich nicht darauf antrug, sie zu verlesen-; ich hatte zugleich eine Abschrift davon erhalten, und, war daher von deren Inhalt schon in Kenntniß gesetzt worden. Da sie aber von dem Herrn Referenten der Kammer vorgelesen worden, so muß ich über das, was darin von mir gesagt worden ist, mich dahin aussprechen, daß, wenn es das allgemeine Wohl betrifft, ich meine Sonderinteressen gewiß nicht obenanstelle, und insofern gilt der in der Petition erwähnte Fall als Widerlegung der ge hässigen und mit vieler Bitterkeit gegen mich gerichteten Angriffe, welche ich hier in- und außerhalb der Kammer erfahren habe. Noch habe ich um das Wort gebeten, um ferner mich zu äußern. Mehrmals habe ich mich gegen das Unrecht ausgesprochen, wel ches die Berechtigten getroffen hat. Gegenwärtig muß ich das selbe für die Belasteten thun, und aus eben diesem Grunde habe ich die Petition zur meinigen gemacht. Sie mahnt uns, die dem Ablösungsgesetz angelegten Fesseln zu lösen, und hie nachtheilige Bestimmung des Gesetzes vom 14. Juli 1840 in Betreff der Sistiruttg, gegen welche rch bei dem letzten Landtage gestimmt habe, zurückzunehmen, damit die Unterbrechung des in seinem Princip so wohlthätigen Ablösungsgesetzes wieder aufgehoben und in seiner Reinheit wieder in Kraft treten möge/damit nicht blos die wenigen Belasteten, weiche so glücklich waren, abzulösen, in 55 Jahren durch die Landrentenbank frei seien, während der grö ßere Theil' derselben, welche der Zufall nicht begünstigt Hal, die Ablösung bis zu dem festgesetzten Termin zu beendigen, fortwäh rende Fröhner der Geistlichen bleiben. Diesen Nachtheil von den Belasteten abzuwenden, liegt in unsrer Hand; dies zu thun, halte ich für heilige Pflicht, da später die Ueberweisung an die Land rentenbank nicht mehr möglich ist. Durch Sistirung der Be stimmung des Ablösungsgesetzes ist blos ein vermeintlicher, kein wirklicher Nutzen für die Geistlichen e'ngetreten. Ich erlaube mir, die Worte eines sehr achtbaren Geistlichen, welche dies bestätigen, wiederzugeben. Er sagt: „Das abzuschüttende. Getreide wird grö ßtentheils in geringer Qualität gegeben, und hat es der Geist liche in seiner Behausung, so fehlen ihm die Transportmittel, um es zur nächsten Marktstadt zu bringen. Er muß die Fuhren theuer bezahlen oder im Hause verkaufen, und in beiden Fällen bekommt' er weniger, als der Preis ist." —"Nun bliebe der Fall zu berücksichtigen, wenn große Kheuerung einträte,
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