Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
zu bemerken, daß man, wenn man in Leipzig soviel Intelligenz hat, daß man dort zu beurtheilen vermag, wer als Handelsmann anzusehen sei, auch annehmen kann, daß dies auch in andern Lan- drstheilen der Fall sein wird. Ferner hat man schon einiges An« halten kn unfern jetzigen Gewerbsteuergesetzen, wo die Handels-, Fabrik- und Kaufleute ziemlich rein herausgehoben worden sind, sowie wir denn, wie bekannt, auch einer Firmenordnung entgegen sehen, welche die Zweifel heben wird. Ich muß Sie, meine Herren, noch auf die traurige Lage aufmerksam machen, in der jetzt ein solider Kaufmann in Sachsen sich befindet, und Sie wür den sehr unrecht thun, wenn Sie nicht glauben wollten, daß es deren sehr viele gibt. Die soliden Kaufleute sind Ehrenmänner, es ist ihnen ein Ehrenpunkt, pünktlich ihre Verbindlichkeit zu erfüllen; wollen und sollen sie aber das, so muß auch dafür ge sorgt sein, daß sie ihre Außenstände, die sie dazu brauchen, um ihre Verbindlichkeiten erfüllen zu können, auf einem möglichst sichern und raschen Wege einziehen könneo. Unter diesen Umständen kann ich mich nicht anders als dahin erklären, daß man den zweiten Lheil des Gesetzes nicht zurück-, sondern bestens annehme, in der Hoffnung, daß die leipziger Handelsgerichtsord nung auf das ganze Land durch ein weiteres Gesetz werde über tragen werden. Die Bedenklichkeiten scheinen mir auch zum Lheil dadurch mit zu verschwinden, wenn man seinen Blick nach England wendet. In England hält man die natürliche Freiheit gewiß so hoch, als in Sachsen, und dennoch gibt es in keinem Lande in Handelssachen eine so strenge Gesetzgebung, als m Eng land. Ich glaube daher, daß, wenn wir die Bestimmungen des zweiten Abschnitts annehmen, so werden wir nicht nur keinen Fehler begehen, sondern man wird im ganzen Lande mit diesen Be stimmungen sehr wohl zufrieden sein; denn ich wiederhole, wenn die jenigen, die sie treffen, sich damit einverstanden erklären, so kann ich nicht einsehen, wie die Ständeversammlung ein Bedenken da gegen haben kann. Prinz Johann: Ich erlaube mir mit einigen Worten die Gründe zu entwickeln, die uns zu dem Gutachten bestimmt haben, und zugleich Einiges auf das zu entgegnen, was denselben einge- worfen worden ist. Man hat zunächst das Deputationsgutachten der Jnconsequenz beschuldigt, indem man sagte, die Ständever sammlung vom Jahre 1833 habe sich für das Princip des zwei ten Abschnitts ausgesprochen, und deshalb könne die Ständever sammlung von 1843 nicht ohne Jnconsequenz davon abgehen. Ich muß bemerken, daß mir scheint, als wenn man mit den For derungen derConsequenz hier zu weit gehe; es ist unmöglich, daß bei ständischen Corporationen die Ansicht nach zehn Jahren noch dieselbe sein kann; Jeder ist verbunden, so zu sprechen, wie er es mit seiner inner» Ueberzeugung vereinigen kann. Es ist daher unmöglich, daß der Beschluß einer Ständeversammlung 10 Jahre später noch derselbe sein kann. Aber ich muß überdies noch be kennen, daß sich in diesen 10 Jahren meine Ansicht geändert hat; ich bin älter geworden, uttd vergessen Sie nicht, daß man im Jahre 1833 mit manchen Sachen minder bedenklich war, als man hoffentlich im Jahre 1843 sein wird. Hinsichtlich jenes Bei spiels möchte ich aber nicht einmal eine Jnconsequenz zugeben; es wurde damals auf eine Revision der leipziger Handelsgerichts ordnung angeträgen, diese Revision konnte ja sehr gut diese her ausgehobenen Punkte beseitigen, und endlich hatte man darauf angetragen, daß die Handelsgerichtsordnung in einzelnen Orten eingerichtet würde. Es ist dieser Gedanke allerdings in der Deputation wieder aufgetaucht; man hat ihn aber aus den Gründen, die der Herr Bürgermeister Wehner entwickelt hat, wieder verlassen. Man hat weiter eingehalten, die zunächst Bc» theiligten würden es nicht Dank wissen, wenn diese Bestimmun-, gen abgelehnt würden, sie hätten gesagt, daß sie damit einver standen waren, und es wäre daher kein Bedenken. Nun, meine Herren! so wenig als ich gestern auf den Dank des Bauernstan-» des gerechnet habe, so wenig rechne ich heute auf den Dank des Handelsstandes; ich spreche und stimme so, wie es meiner Ueber zeugung entspricht, und hier kann ich meine Bedenken gegen die Ausdehnung des Schuldarrestes nicht unterdrücken. Ich habe schon in meiner Eingangsrede gesagt, daß ich gegen den Schuld arrest vom rechtlichen Standpunkte aus sehr viel einwenden muß. Es ist aber keine Frage, daß diese Bedenken gegen den Schuld arrest, der gesetzlich eingeführt worden ist, noch steigen. Wir können uns nicht bergen, daß es Hunderte von Fällen gibt, wo derjenige, welcher in den Schuldarrest kommt, durch Unglücks fälle dazu gekommen ist, und wenn der Schuldarrest verfügt wird, so müssen doch rechtliche Gründe vorhanden sein. Bei Ver- tragsverhältnissen kann man sagen, sie sind freiwillig; anders aber gestaltet es sich in dem vorliegenden Falle, wo von freiwil liger Unterwerfung nicht die Rede ist. Es kann der Schuldarrest entweder Zwangsmittel zu Erfüllung der Verbindlichkeit oder Strafe sein; wenn aber der Schuldner nicht zahlen kann, so hört das Zwangsmittel auf, er muß, wenn er nicht zahlen kann, frei gelassen werden, davon ist aber nicht die Rede. Als Straft kann es noch weniger betrachtet werden, da eine Schuld nicht nachgewiesen ist. Mir scheint also in der gesetzlichen Ausdeh nung des Schuldarrestes als Executionsmittel eine Härte und in vielen Fällen eine Ungerechtigkeit zu liegen. Man wird mir ein wenden, in Leipzig besteht es auch; dem entgegne ich aber , wie die Sache steht, weiß Jeder, der in Leipzig Handelsgeschäfte en- trirt, was ihm bevorsteht, er muß sich also dem Schuldarrcst un terwerfen. Man denke nur aber, daß diese Bestimmung ffich auf Alle im Lande beziehen soll, die gegenwärtig Handelsgeschäfte treiben; diese würden blos durch Gesetz gezwungen werden, sich dieser harten Maßregel zu unterwerfen, und kein Act ihres freien Willens würde dazu erforderlich sein. Man hat sich auf Eng land bezogen; ich gestehe aber,'daß, wenn man liest, wieviel Per sonen in England in Arrest kommen, man nicht glauben kann, daß die persönliche Freiheit so hoch steht. Die bürgerliche Frei heit steht hoch, aber die persönliche nicht, und es ist gewiß kein Land, wo der Arme dem Reichen gegenüber so schlimm gestellt wäre, als in England, und ich gestehe, daß ich in dieser Hinsicht England nicht beneide. . Ich muß hinzufügen, daß die Grenze schwer zu bestimmen ist, wie weit wir gehen sollen; denn im gan zen Lande würden nicht nur alle größern Händler, sondern alle Händler, bis zum Dorfkramer herab, sich dieser Maßregel an-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder