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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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nähme gesunden batte, auf den Dank des Bauernstandes würde haben rechnen können, ebenso wenig wird dir Weglassung des zweiten Abschnitts, wenn sie von der Kammer beschlossen werden sollte, den Erwartungen öes außer Leipzig handeltreibenden Publi kums entsprechen. Ich werde daher gegen das Deputations gutachten stimmen und wünsche, daß die geehrte Kammer sich für Beibehaltung des zweiten Abschnitts entschließen und die specielle Prüfung desselben der Deputation empfehlen möge. Bürgermeister Wehner: Ich war wirklich mit mir selbst nicht einig, ob ich nicht in der Sache befangen Ware. Wenn ich nun aber das Deputationsgutachten durchlese, so scheint es mir, als wären die Gründe, die für das Deputationsgutachten angeführt sind, eigentlich gegen das Gutachten; denn sie scheinen vielmehr für den Gesetzentwurf zu sprechen. Der Herr Bürger meister Hübler hat sich bereits gegen das Deputationsgutachten erklärt, und auch die Gründe, die ihn dazu bewogen haben, näher auseinandergesetzt. Er überhebt mich eines Lheiles dessen, was ich bemerken wollte, und ich trete dem, was er ausgesprochen hat, allenthalben bei und füge nur noch Einiges zur Erläuterung mei ner Ansicht hinzu. Ich glaube nämlich, daß, wenn wir den Bestimmungen des Gesetzentwurfes im zweiten Abschnitt unsere Zustimmung versagen, wir uns einer gar nicht zu entschuldigen den Znconsequenz schuldig machen. Der Herr Bürgermeister Hübler hat bereits auf die ständischen Beschlüsse von 1833 zu rückgewiesen, und ich erlaube mir, der geehrten Kammer diese Beispiele nochmals ins Gedächtniß zurückzurufen. Damals wurde in beiden Kammern allgemein anerkannt, daß es höchst nothwendig und dringend erforderlich sei, bessere Handelsgesetze zu geben, weil man die jetzigen für nicht hinreichend erachtete, um den Credit des Handelsstandes gehörig aufrecht zu erhalten, und weil man sie nicht streng genug hielt, um den Handeltreibenden das zu gewähren, was sie haben müssen. Man hat damals die Nothwendigkeit eines solchen Gesetzes anerkannt und darauf angetragen, daß ein Gesetz erlassen werden und die leipziger Han delsgerichtsordnung zuGrunde gelegt werden möchte, und zwar fürdasganzeLand,und man hatte, weil man voraussah, daß vielleicht die Bearbeitung eines solchen Gesetzes sehr umfäng lich sein möchte, und damit dem Mangel so bald als möglich abge hoben werde, noch eveiUualitsr gebeten, daß in allen Städten, wo sich das Bedürfniß dazu zeigt- ein Handelsgericht hergestellt werden möge, damit der Handelsgerichte wo möglich in allen Gegenden des Landes, wenigstens in allen Städten, welche sich zu dergleichen Gerichten eignen, vorhanden sein möchten. Nun, meine Herren I begreife ich in der Khat nicht, wenn man 1833 diese Anträge gestellt hat, und wenn seit dieser Zeit in unfern Handelsverhältnifsen sich Nichts geändert, und wenn wir sogar annehmen können, daß seit dieser Zeit die Handelsgeschäfte sich eher vermehrt als vermindert haben, wie man einen Grund auf finden kann, aus welchem man jetzt Etwas zurückweisen will, worauf damals Anträge gestellt waren. Ich muß zwar bemer ken, daß von dem letzten Anträge kein Gebrauch gemacht worden ist. Wenn nämlich die Handelsgerichtsordnung in einzelnen' Städten nicht hergestellt worden ist, so ist das aber nicht etwa ein Beweis, daß der Wunsch dazu nicht mehr vorhanden sei, son dern es liegt darin, daß die Ausführung dieses Antrags aus Schwierigkeiten geführt hat. Die Schwierigkeiten liegen aber besonders darin, daß eine Art von Particulargesetzgebung ent standen wäre, welche eine Ungleichheit des Rechts hervorgeruferr haben würde. Ich erlaube mir, auf den Ort Bezug nehmen zu dürfen, wo ich wohnhaft bin. Zn Chemnitz befinden sich klei nere und größere Handelsleute, und die kleinen nehmen ihre Be dürfnisse zum Handel von den größeren. Hätte man nun blos in Chemnitz ein Handelsgericht hergestellt, so würden allerdings die kleinen Handelsleute in einen üblen Zustand gerathen sein. Diese handeln.nämlich nicht nur in Chemnitz, sondern auch aus wärts, sie gehen auf Messen und Märkte, geben Maaren auf Borg und ziehen später ihre Forderungen ein. Wenn nun ein größerer Handelsmann eine Forderung an einen kleinen und ihn dort auf kurzem Wege zur Bezahlung seiner Schuld angehalten hätte, so würde der Letztere nach der leipziger Handelsgerichts ordnung behandelt, vielleicht zu Arrest gebracht worden sein, bis er bezahlt hätte. Ein kleinerer Handelsmann hätte aber, um seine Ausstände einzuziehcn, den gewöhnlichen Weg verfolgen müssen, den die Proceßordnung vorschreibt, und indem er ge-. zwungen worden wäre, schnell zu bezahlen, hätte er seine For derung nicht ebenso schnell erlangen können, weil der Weg der Proceßordnung ein langer Weg ist. Der Herr Staatsminister wird mir aber bezeugen können, daß von Seiten der Industrie vereine des Königreichs Sachsen — ich muß hier emschalten, daß die Jndustrievereine nicht blos auf die Kunst - und Handelsleute in den bedeutenden Städten, sondern auch auf die Gewerbtrei- benden der Städte und auf dem Lande sich erstrecken — mehr mals nicht nur Beziehung auf die ständischen Anträge im Allge meinen genommen, sondern auch gebeten worden ist, daß einst weilen Handelsgerichte hergestellt werden möchten. Die Aus führung hat sich aber, wie ich schon erwähnt habe, daran ge stoßen, daß sich dabei eine gewisse Rechtsungleichheit herauszu stellen schien, und nur deshalb hat sich die Sache noch nicht ar- rangirt. Also, meine Herren, wenn diejenigen, welche am nächsten von einem neuen Handelsgesetze berührt werden, selbst darum bitten, so sollte ich nicht meinen, daß die Stände keine durchschlagenden Gründe haben könnten, sich gegen solche Bit ten und Gesuche zu erklären, und das ist allerdings der Fall, wenn man den zweiten Abschnitt des Gesetzes zurückweist. Mir erscheint, als wäre es eine ausgemachte Wahrheit, daß diejenigen Gesetze jederzeit die besten sind, welche denjenigen gefallen, denen sie gegeben werden. Hierbei muß ich auch noch bemerken, was nämlich die Gründe anlangt, welche auch die Deputation aufge führt hat, um diese Sache zmückzuweisen, und welche der Herr BürgermeisterHübler zum großen Lheileauch widerlegt hat, daß der wichtigste wohl der ist, daß man nicht genau wissen könne, wer Kaufmann und wer Handelsmann ist. Die andern halte ich nicht für so wichtig, um darüber zu sprechen. Es wird aller dings nicht möglich sein, im Voraus durch Gesetz zu bestimmen, wer als Kauf- und Handelsmann zu betrachten sei; man hat aber der Verirrung durch tz. 19 vorgebeugt, und dann ist wohl auch
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