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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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schließen können. Die Gründe, welche mich dazu bewogen ha ben, sind meines Erachtens in dem Berichte selbst hinlänglich dargelegt. Nur in Bezug auf die von den übrigen Mitgliedern der Deputation dagegen aufgestellten Bedenken kann ich nicht unerwähnt lassen, daß der aus der Benachtheiligung des Credits des sächsischen Handelstandes entnommme Grund mir nicht so unerheblich, als den übrigen Deputationsmitgliedern erscheint. Es ist mir auch das Bedenken der Deputation nicht recht klar geworden, daß der Wechselarrest nicht mehr ein nothwendiges Attribut des Wechsels fei; eine nothwendige Folge jeder Wechsel verbindlichkeit scheint er mir allerdings nach der ausdrücklichen Bestimmung tz. 8 des-Gesetzentwurfs zu sein. Es geht mir aber außerdem noch' ein im Bericht nicht erwähntes Bedenken gegen die Annahme dieser Vorschrift bei. Es gibt gewiß in unserm Vaterlande sehr viele Wechselschuldner, die nahe an der Erfül lung des 69. Lebensjahres stehen oder dasselbe bereits zurückge legt haben. Es würden bei dem Erscheinen dieses Gesetzes ge wiß die Wechselgläubiger sich veranlaßt sehen, sofort gegen die Personen, gegen welche es noch geschehen kann, das Wechselver fahren zu versuchen, oder insofern der Schuldner bereits das 70. Jahr angetreten hat, andere Sicherungsmittel durch Bestellung von Pfandern zu verlangen, oder ihre Befriedigung durch die Execution gegen den Schuldner zu suchen. Die meisten Wech selschuldner, welche in diesen Jahren stehen, würden daher in eine weit schlimmere Lage versetzt werden, als der Fall sein wird- wenn die Gläubiger noch die Aussicht hatten, sie eintretenden Falls durch Wechselarrest zu ihrer Verbindlichkeit anzuhalten. Ich fürchte sehr, daß man sehr harte und drückende Maßregeln gerade gegen die Personen Hervorrufenwürde, denen, man durch den gesetzlichen Vorschlag Schonung angedeihen lassen wollte. Prinz Johann: Ich habe mich nicht entschließen können, diesem humanen Vorschläge meine Beistimmung zu versagen. Gegen die Gründe des Herrn Separatvotanten erlaube ich mir nur einen Grund anzuführen. Er sagt, für den Greis sei der Wechselarrestweniger drückend, als für einen jungen, lebens kräftigen und lebensfrohen Mann. Das kann ich nicht aner kennen. Denn alle Alldem begleitet in den Schuldarrest ein Gut', welches der Greis gewöhnlich an derThüre zurückläßt, es ist das die Hoffnung. Für den aber, der in seinem 70. Jahre in den Arrest gebracht werden soll, steht über der.Thüre, wie in Dante's Hölle geschrieben: „Lssciste ogni speranra, voi cd' ell- trate!" v. Großmann: Mi,t der höchsten Anerkennung der Hu manität, welche aus dem Majoritätsgutachten der Deputation spricht, muß ich doch für die entgegengesetzte Meinung aus dem einfachen Grunde mich erklären, weil dadurch dem Wechsel seine Selbstständigkeit geraubt wird. Denn wer dann einen Wechsel bekommt, muß erst fragen: wie alt ist der, welcher ihn ausge stellt hat? Er muß ein Geburtszeugniß haben, und dadurch ist der ganze Handelsstand benachtheiligt. Königl. Commissar v. Einert: Der Frage: wie alt? steht eine andere Frage entgegen. Man muß auch fragen: wie jung i. 47. ist der, welcher den Wechsel ausgestellt hat? Das wird sich also paralysiren. v. Großmann: Dann würde die Sache noch mehr er schwert; denn hier hätte man nur eine Frage, und dann würden zwei Fragen zu machen sein. Bürgermeister 0. Gross: Ich muß gegen dieAeußerung des Herrn Regierungscommissars bemerken, daß bei einer kauf männischen Wechselverbindlichkeit eine Frage nach der Jugend nicht vorkommen kann, da ein Kaufmann auch vor erfülltem 25sten Jahre wechselfahig ist. Referent Domherr v. Günther: Ich habe auf beide Be merkungen zu erwiedern, daß man weder fragt, wie alt, noch wie jung der Schuldner sei, sondern man fragt: wie gut ist er? Das wird aber nicht im Sinne der Moralisten, sondern der Merkan tilisten genommen, d.h.: Ist er im Stande, zu zahlen? Wechsel von Leuten, von welchen man nicht weiß, ob man sie nicht in den Schuldarrest bringen muß, nimmt man wenigstens nicht, ohne daß man sich genau nach ihnen erkundigt. Wenn Wechsel von einem Hause cursiren, so fragt man nicht, wie alt oder wie jung der Chef ist, sondern weiß man, daß sie in kaufmännischem Sinne gu t sind, so stellt man sich zufrieden. Daher-ist meines Erachtens nicht die mindeste Besorgniß vorhanden, daß durch den vorliegen den Vorschlag der Credit des Handelsstandes gestört werde. Wäre eine Bestimmung, wie die inderParagraphe, dem Credit nachthei lig, so müßte Niemand mehr französische Wechsel nehmen. Des senungeachtet sehen wir, daß Wechsel von großen französischen Häusern durch ganz Frankreich, durch ganz Deutschland, Eng land Md Italien cursiren, und Niemand hat Anstand genommen, sie zu nehmen, weil er nicht weiß, wie alt der Chef des Hauses sek. Da die Erfahrung diese Besorgniß, die, wenn sie begrün det wäre, allerdings wichtig sein würde, so vollständig widerlegt hat, so dürfen wir nicht eineBesiimmung ablehnen, die sich durch vorzügliche Humanität empfiehlt. Wenn der Herr Separat votantbemerkte, es sei ihm nicht klar, in welchem Zusammenhänge der am Schluffe des Deputationsgutachtens angeführte Grund mit den Gründen stehe, die er für seine Meinung angeführt, so habe ich zu erwiedern, daß er S. 25 gesagt hat, daß das allge meine Vertrauen des Handelsstandes aller Orten auf die „Wech- selbnefe" genannten Blättchen Papier, welches sie zur Emula tion gleich baarem Gelde in den entferntesten Ländern befähigt, auf der Ueberzeugung der möglichen sofortigen Verwerthung be ruhe. Er behauptet also hier zweierlei, was sehr richtig ist, daß die Wechsel zur Emulation bestimmt seien, und daß Ihre Fähig keit hierzu auf-dem Vertrauen zu der sofortigen Verwerthung.be ruhet. Beides kann geschehen, wenn auch kein Wechselarreft vollstreckt wird, und es gibt Länder, wo Wechsel und Wechsel geschäfte vorhanden sind, aber keine Wechselstrenge cristirt, Präsident v. Gersdorf: Die Deputationchat ihrer Mehr- - heit nach, und auf ihre-Ansicht habe ich zuerst eine Frage zu rich ten, uns angerathen, die §. 33 nach dem Gesetzentwürfe anzu nehmen. Ich frage, ob Sie diese §. aNNehmen wollen? — Wird durch 34 gegen 3 Stimmen angenommen. 3
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