Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028242Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028242Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028242Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Falsche Zählweise zwischen den Seiten 590 bis 599
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 73
- Protokoll6. Sitzung 103
- Protokoll7. Sitzung 137
- Protokoll8. Sitzung 161
- Protokoll9. Sitzung 177
- Protokoll10. Sitzung 191
- Protokoll11. Sitzung 199
- Protokoll12. Sitzung 221
- BeilageBeilage 237
- Protokoll13. Sitzung 241
- Protokoll14. Sitzung 251
- Protokoll15. Sitzung 277
- Protokoll16. Sitzung 285
- Protokoll17. Sitzung 303
- Protokoll18.09.1850 327
- Protokoll19. Sitzung 337
- Protokoll20. Sitzung 359
- Protokoll21. Sitzung 369
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 439
- Protokoll24. Sitzun 467
- Protokoll25. Sitzung 493
- Protokoll26. Sitzung 521
- Protokoll27. Sitzung 549
- Protokoll28. Sitzung 575
- BeilageBeilage zu Nr. 28 der zweiten Kammer 599
- Protokoll29. Sitzung 601
- BeilageBeilage zum Bauetat 627
- Protokoll30. Sitzung 633
- Protokoll31. Sitzung 653
- Protokoll32. Sitzung 663
- Protokoll33. Sitzung 675
- Protokoll34. Sitzung 695
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 719
- Protokoll37. Sitzung 741
- Protokoll38. Sitzung 755
- Protokoll39. Sitzung 777
- Protokoll40. Sitzung 809
- Protokoll41. Sitzung 829
- Protokoll42. Sitzung 851
- Protokoll43. Sitzung 873
- Protokoll44. Sitzung 893
- Protokoll45. Sitzung 899
- Protokoll46. Sitzung 933
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 985
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1045
- Protokoll51. Sitzung 1065
- Protokoll52. Sitzung 1083
- Protokoll53. Sitzung 1115
- BandBand 1850/51,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abg. Schäffer, Abg. Winkler, - v.d. Planitz, - v.d. Beeck, - Reichenbach, Wicepräsident v. Erregern. - Siegert, Wicepräsidentv. Eriegern: Hiermit wäre dieser Ge genstand erledigt. (Präsident v. Haase übernimmt wieder den Vorsitz.) Präsidentv. Haase: Wir kommen nunmehr auf den zweiten Gegenstand unserer Tag esordnung, den Vortrag der ersten Deputation über das königliche Decret, den ständi schen Archivar betreffend. Herr Vicepräsident v. Criegern wird die Güte haben, Ihnen diesen Vortrag zu erstatten. Referent Vicepräsident v. Criegern: Es ist am 6. November dieses Jahres ein Decret, den ständischen Archi var betreffend, zunächst bei der ersten Kammer eingegangen. Die erste Deputation derselben hat darüber Bericht erstattet, und es hat derJnhalt desselben die einstimmige Genehmigung der jenseitigen Kammer gefunden. Der Gegenstand ist sehr einfach und der Zeitersparniß wegen hat daher die erste Depu tation Ihrer Kammer beschlossen, jenen gedruckten Bericht, mit dem sie allenthalben einverstanden ist, ihrem Vortrage hier zum Grunde zu legen, und cs ist die Kammer auf Befra gen darüber mit dieser Form einverstanden gewesen, hat also genehmigt, daß der Gegenstand in dieser Art vorgctragen werde. Diesen Vortrag habe ich nun heute Ihnen zu erstatten. (Hier erfolgt nun der Vortrag des königl. Decrets, siehe dasselbe Mitch. I. K. Nr. 35. S. 639 Sp. 1. Z. 23 von oben bis Sp. 2 Z. 15 von oben.) Referent Vicepräsident v. Criegern: Ich habe hier, ehe ich die Beifüge vortrage, nur zu erwähnen, was auch im Bericht herausgchoben ist, daß es sich gegenwärtig nicht da rum handelt, die Beifuge zu einem besondern Gesetze zu erhe ben, vielmehr die Absicht dahin gebt, sie der künftigen definitiv festzustellenden Landtags- oder Geschäftsordnung, wie sie nun den Namen erkalten soll, einzuverleiben. Es soll aber der Beschluß inzwischen immer als bindend für Regierung und Kammern betrachtet werden. (Hierauf erfolgt die Vorlesung des Entwurfs 1 u. 2j nebst den Motiven dazu, siehe dieselben Mitth. l. K. Nr. 35 S. 639 Sp. 2 Z. 16 von oben bis S. 640 Sp. 1 Z. 8 von unten.) Referent Vicepräsident v. Crieg ern: Der Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer, welchen Ihre Depu tation zu dem ihrigen gemacht hat, lautet folgendermaaßen: (Die Vorlesung des allgemeinen Theils erfolgt, sieheden- selben Mitth. I. K. Nr. 35 S. 640 Sp. 1Z. 7 von unten bis Sp. 2 Z. 18 von unten.) Präsident 0. Haase: Ich erwarte nun, ob Jemand über den allgemeinen Theil des allerhöchsten Decrets und resp. It. K. des Berichts das Wort begehrt. Es scheint Niemand im All gemeinen darüber sprechen zu wollen, und so würde nun zu dem speciellen Lheile und zu den einzelnen Paragraphen überzugehen sein. Referent Vieeprasident v. Criegern verliest nun den speciellen Theil des Berichts zu §. 1, s. Mitth. I. Kammer Nr. 35 S. 640 Sp. 2 Z. 17—2 v. u. Präsident v. Haase: Ich erwarte, ob Jemand in Be- j zug auf §. 1 zu sprechen wünscht? > Abg. Haberkorn: Wenn ich mich im Ganzen mit §. 1, der Lage der Sache nach, einverstanden erklären muß, so scheint mir cs doch, als wäre das Wahlrecht, welches unter gewissen Voraussetzungen dem Gesammtministerium über lassen werden soll, etwas zu ausgedehnt, wenn das Gc- sammtministerium aus den sämmtlichen von den Directorien beider Kammern vorgeschlagenen Personen die Wahl vor nehmen kann und soll. Es scheint mir nämlich für einen solchen Fall, wenn die Wahl auf das Gesammtministerium übcrzugehen hat, doch mehr dem Ausdrucke der wahren Wil lensmeinung der Kammern entsprechend, wenn man das Gesammtministerium darauf beschränkt, aus den beiden von jeder Kammer gewählten verschiedenen Personen den eigent lichen Archivar zu ernennen. Bleibt sonach in der Haupt sache das Recht des Gesammtministeriums erhalten, so wird die Wahl desselben doch gewiß dem Kammerausdrucke ent sprechender sein, wenn man auf die von diesen gewählten Personen die Wahl einschränkt und nicht ganz frei aus allen sechs blos von den Direktorien Gewählten die Wahl ge stattet. Ich würde daher das Amendement stellen, daß statt der Worte: „aus den von den Directorien beider Kammern vorgeschlagenen Personen", gesetzt würde: „aus den beiden von den Kammern gewählten Personen." Präsident V. Haase: Es ist vom Abg. Haberkorn bei ß. 1 beantragt, es möge auf S. 581 statt der Worte: „aus den von den Directorien beider Kammern vorgeschlagenen Personen", gesetzt werden: „aus den beiden von den Kam mern gewählten Personen", und ich frage: ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? — Geschieht hinreichend. Referent Vicepräsident v. Criegern: Die soeben aus gesprochene Ansicht des Abg. Haberkorn hat auf den ersten Anblick viel für sich, weis in dem Falle, wo das Gefammt- ministenum zu wählen hat, allerdings jede der beiden Kam mern sich bereits darüber ausgesprochen hat, welchen von den durch die Directorien Vorgeschlagenen sie als den erwünsch testen Candidaten ansehe. Ich glaube aber doch, daß der Antrag einige Bedenken gegen sich hat. Ich denke mir näm lich den Fall als möglich, daß das Resultat der Vorwahlen der beiden Kammern auf einem gewissen Parteistandpunkte beruhen kann, und daß es dann vielleicht gerade im Sinne bei- derKammern liegt, wenn nach Befinden das Auskunftsmittel ergriffen wird, daß keine Kammer Recht behält, sondernder 22*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder