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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028242Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028242Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028242Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Falsche Zählweise zwischen den Seiten 590 bis 599
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 73
- Protokoll6. Sitzung 103
- Protokoll7. Sitzung 137
- Protokoll8. Sitzung 161
- Protokoll9. Sitzung 177
- Protokoll10. Sitzung 191
- Protokoll11. Sitzung 199
- Protokoll12. Sitzung 221
- BeilageBeilage 237
- Protokoll13. Sitzung 241
- Protokoll14. Sitzung 251
- Protokoll15. Sitzung 277
- Protokoll16. Sitzung 285
- Protokoll17. Sitzung 303
- Protokoll18.09.1850 327
- Protokoll19. Sitzung 337
- Protokoll20. Sitzung 359
- Protokoll21. Sitzung 369
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 439
- Protokoll24. Sitzun 467
- Protokoll25. Sitzung 493
- Protokoll26. Sitzung 521
- Protokoll27. Sitzung 549
- Protokoll28. Sitzung 575
- BeilageBeilage zu Nr. 28 der zweiten Kammer 599
- Protokoll29. Sitzung 601
- BeilageBeilage zum Bauetat 627
- Protokoll30. Sitzung 633
- Protokoll31. Sitzung 653
- Protokoll32. Sitzung 663
- Protokoll33. Sitzung 675
- Protokoll34. Sitzung 695
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 719
- Protokoll37. Sitzung 741
- Protokoll38. Sitzung 755
- Protokoll39. Sitzung 777
- Protokoll40. Sitzung 809
- Protokoll41. Sitzung 829
- Protokoll42. Sitzung 851
- Protokoll43. Sitzung 873
- Protokoll44. Sitzung 893
- Protokoll45. Sitzung 899
- Protokoll46. Sitzung 933
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 985
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1045
- Protokoll51. Sitzung 1065
- Protokoll52. Sitzung 1083
- Protokoll53. Sitzung 1115
- BandBand 1850/51,1 -
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einer gegen den Fiscus hier anhängigen Streitsache ihnen ein Kostenbetrag von 34 Lhlr. 5 Ngr. 9 Pf. abgefordert worden ist. Diese Beschwerde aber mußte deshalb abgewiesen werden, weil darin nicht nachgewiesen ist, daß sie an das königl. Justiz ministerium gelangt und dort ohne Abhülfe geblieben sei. Endlich ist die ständische Schrift rücksichtlich der Petition von Johann Gotthelf Naumann und Genossen zu Geringswalde und Hilmsdorf, die Löschung der Vorkaufsrechte betreffend, gefertigt worden, und ich bitte den Herrn Präsidenten, mir den Vortrag dieser Schrift zu gestatten. Präsident v. Haase: Ist die Kammer damit einverstan den, daß die soeben erwähnte ständische Schrift jetzt von dem Herrn Abg. Beutler vorgetragen werde? — Einstimmig Ja. (Abg. Beutler trägt die gedachte Schrift vor.) Präsident 0. Haase : Hat Jemand in Bezug auf diese Schrift etwas zu erwähnen? — Genehmigt die Kammer dieselbe ihrem Inhalte und ihrer Form nach? — Einstim mig Ja. Präsident0. Haase: Was nun die Gegenstände an langt, welche soeben der Vorstand der vierten Deputation er wähnte, so hat derselbe vorgeschlagen, die Petition von Kams dorf und Genossen zu Zwickau, welche die Wiederherstellung ihrer frühem Jagdgerechtigkeit betrifft, sofort an die erste Kammer abzugeben. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Ferner, betreffend den mündlichen Bericht der vierten Deputation über zwei Petitionen mehrerer Schänkwirthe, die Beschränkungen der Tanzvergnügungen angehend, so wird dieser Bericht auf eine der nächsten Tages ordnungen gelangen, und was endlich die Beschwerde von Franke und Genossen gegen den Fiscus betrifft, so wird es bei der Anzeige bewenden, daß auf diese Beschwerde keine Rücksicht genommen werden kann, weil der gehörige Jnstan- zenzug in der Sache nicht beobachtet worden und die letztere selbst noch nicht bei dem betreffenden hohen Ministerium ge wesen ist. Noch habe ich der Kammer dankbar anzuzeigen, Laß unser Mitglied, Herr v. Jahn, der Kammer 2 Exemplare seiner Schrift: „Der Aufstand in Oelsnitz und Umgegend am 7. Mai 1849" überreicht hat, um solche zu der Bibliothek zu nehmen. Dies wird geschehen. Wir kommen nun auf die Tagesordnung selbst, und zwar zunächst auf den Vortrag und dieBerathung Les Berichtes, das Finanzgesetz auf die Jahre 1849 bis 1851 betreffend. Staatsminister Behr: Herr Präsident, ich bitte um Er- laubniß, der Kammer eine kurze Mittheilung zu machen. Es haben sich seit gestern Abend die freudigsten friedlichen Nach richten verbreitet; ich bin zwar nicht in dem Falle, der Kam mer darüber eine spccielle Mittheilvng zu machen, ich halte es aber doch für meine Pflicht, bei dem erstmaligen Erscheinen seit dieser Zeit in Ihrer Mitte Sie zu benachrichtigen, daß diese friedlichen Nachrichten allerdings auch ofsicielle Bestäti gung finden und wir uns der Hoffnung hingeben dürfen, die friedlichen Zustände erhalten und die weiteren Berathun» gen namentlich hier in Dresden fortgesetzt zu sehen. Ich verbinde damit noch eine andere Mittheilung, mit welcher ich im Rückstände bin, die aber minder erfreulicher Art ist. Ich habe nämlich früher die Zusage gemacht, daß ich über die wei tern Ergebnisse in Bezug auf den bei der Hauptstaatscasse sich ergebenen Cassendefect der geehrten Kammer Eröffnung machen würde. Es hat nunmehr die Revision der Bestände vollständig stattgefunden, und es hat sich der Defect auf 104,000 und etliche Thaler herausgestellt. Es ist nicht zu erwarten, daß er sich wesentlich erhöhen oder vermindern dürfte, es wäre denn, daß geradehin irgend eine eingegangene Summe vollkommen verschwiegen und unterschlagen worden wäre. Die Hoffnung, daß sich vielleicht ein Rechnungsirrthum ergeben möchte, findet kaum mehr statt. Das Verfahren in dieser Beziehung ist dieses, daß sowohl der Cassirer, als der Controleur monatlich abschließen, ihre Abschlüsse gegenseitig vergleichen und, da nöthig, berichtigen, diese Abschlüsse dann von der Buchhalterei noch geprüft werden und hernach die allgemeine Revision der Bestände stattfindet, bei welcher allerdings, wie von Seiten des Cassirers nicht in Abrede ge stellt worden, der Controleur durch falsche Angaben getäuscht worden ist. Das Weitere muß der von dem Gerichte einge leiteten und fortzusetzenden Untersuchung Vorbehalten bleiben. Präsident v. Haase: Ich ersuche nunmehr den Herrn Referenten, uns den Vortrag zu erstatten. Referent Abg. Rittner: Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. haben nach Berathung des Staatsbudgets der Jahre 1849, 1850 und 1851 mit Unfern getreuen Ständen, unter Beistim mung der letzter», das darauf zu gründende Finanzgesetz in Folgendem zu erlassen beschlossen: 8-1- Für den o rde n tlich en Staatshaushalt wird die lau fende Einnahme und Ausgabe während der gedachten Ver- willigungsperiode auf die Summe von jährlich Sieben Millionen Sechsmal Hundert Sieben und Zwanzig Tausend Einhundert Sechs und Dreißig Thalern (7,627,136 Thlr.) budgetmäßig festgestellt, zurVerwendung für außerordent liche Staatszwecke hingegen noch überdies ein Gesammtbe- trag von , Zwanzig Millionen Acht und Dreißig Tausend Fünfhundert und Fünfzig Thalern (20,038,550 Thlr.) hiermit ausgesetzt.
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