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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028242Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028242Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028242Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Falsche Zählweise zwischen den Seiten 590 bis 599
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 73
- Protokoll6. Sitzung 103
- Protokoll7. Sitzung 137
- Protokoll8. Sitzung 161
- Protokoll9. Sitzung 177
- Protokoll10. Sitzung 191
- Protokoll11. Sitzung 199
- Protokoll12. Sitzung 221
- BeilageBeilage 237
- Protokoll13. Sitzung 241
- Protokoll14. Sitzung 251
- Protokoll15. Sitzung 277
- Protokoll16. Sitzung 285
- Protokoll17. Sitzung 303
- Protokoll18.09.1850 327
- Protokoll19. Sitzung 337
- Protokoll20. Sitzung 359
- Protokoll21. Sitzung 369
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 439
- Protokoll24. Sitzun 467
- Protokoll25. Sitzung 493
- Protokoll26. Sitzung 521
- Protokoll27. Sitzung 549
- Protokoll28. Sitzung 575
- BeilageBeilage zu Nr. 28 der zweiten Kammer 599
- Protokoll29. Sitzung 601
- BeilageBeilage zum Bauetat 627
- Protokoll30. Sitzung 633
- Protokoll31. Sitzung 653
- Protokoll32. Sitzung 663
- Protokoll33. Sitzung 675
- Protokoll34. Sitzung 695
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 719
- Protokoll37. Sitzung 741
- Protokoll38. Sitzung 755
- Protokoll39. Sitzung 777
- Protokoll40. Sitzung 809
- Protokoll41. Sitzung 829
- Protokoll42. Sitzung 851
- Protokoll43. Sitzung 873
- Protokoll44. Sitzung 893
- Protokoll45. Sitzung 899
- Protokoll46. Sitzung 933
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 985
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1045
- Protokoll51. Sitzung 1065
- Protokoll52. Sitzung 1083
- Protokoll53. Sitzung 1115
- BandBand 1850/51,1 -
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Abgeordneten und Stellvertreters km siebenten städtischen Wahlbezirke anzutragen. Präsident I). Haase: Ich' frage, ob Jemand in Bezug auf das Vorgetragene eine Bemerkung zu machen hat? Der Antrag des Direktoriums geht dahin, unter diesen Umständen die Stelle des ehemaligen Abg. Mauckisch für erloschen zu er klären und auf eine Neuwahl bei dem Gcsammtministerium anzutragen. Sind Sie damit einverstanden? — Einstim mig Ja. Secrctair Kasten: Nach Erledigung dieser Angelegen heit habe ich Ihnen noch mitzutheilen, daß nach der Mitthei lung des hohen Gesammtministeriums die an den Freiguts besitzer und Ablüsungscommiffar Herrn Wilhelm Ernst Au gust Haden zu Lotzdorf gerichtete zweite Ladung vom 1. dieses Monats demselben am 3. dieses Monats, und die an den Fa brikanten Herrn Carl Alexander Albrecht zu Meerane gerichtete zweite Ladung, da dieJnsinuation durch seine zeitweilige Ab wesenheit von seinem Wohnorte verhindert war, demselben am 16. dieses Monats behändigt worden ist. An beide wird nunmehr die dritte Ladung zu erlassen sein. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand in Bezug auf diesen Fall zu sprechen? Abg. Rittner: Es scheint nach dem gegenwärtig ge hörten Vortrage über die Lage der Sache und in Ueberein- stimmung mit der Erklärung, welche das geehrte Präsidium in einer der letzten Sitzungen gegeben hat, als ob cs nicht die Absicht des Präsidiums sei, der Kammer dieFrage vorzulegen, ob die renitenten Mitglieder, welche den an sie ergangenen Aufforderungen nicht Folge geleistet haben, das Recht zu wählen und gewählt zu werden verloren haben. Ich bin einer andern Meinung. Die Sache scheint mir so wichtig, daß es in der Ordnung sein möchte, sie an eine Deputation »zu verweisen, damit der Kammer ein gedruckter Bericht über diese schmerzliche Angelegenheit vorgelegt und die Mitglieder in den Stand gesetzt werden, ein begründetes Urtheil über diese Sache auszusprechen. Ich beantrage daher, daß diese -Frage zur Erörterung an die erste Deputation übergeben werde: inwieweit in Folge der stattgehabten Weigerung meh rerer Mitglieder dieser Kammer ihr Recht gewählt zu werden und wählen zu können für erloschen zu betrachten, oder ob erst die Strafe dieses Ausschlusses von der Kammer ausdrück lich auszusprechen sein möchte? Präsident V. Haase: Wird dieser Antrag unterstützt? — Ausreichend unterstützt. Präsident v. Haase: Ehe ich die Frage darauf stelle, ob Jemand über diesen Antrag sprechen will, um dann auf die Annahme dieses Antrags die Frage richten zu können, habe ich zu erklären, daß, wie auch ich vernommen habe, die Erklä rung, welche ich in jener Sitzung vor der Fragstellung gab, hin und wieder eine verschiedene Deutung erhalten hat. Ich muß bemerken, daß ich mich damals zur Rechtfertigung des Directorialvortragcs ausdrücklich darauf bezogen habe, daß ll. L ein neues Wahlgesetz in Aussicht stehe und das jetzige auf dem gegenwärtigen Landtage sein Ende nehmen werde. Dies vorausgesetzt, meine Herren, hatte sonach die Erklärung des Direktoriums keinen andern Sinn und konnte keinen andern Sinn haben, als den, daß der vom Direktorium der Kammer vörgeschlagene Beschluß sich nicht über die Dauer des gegen wärtigen Landtages hinauserstrecken solle, wogegen cs sich von selbst verstand, daß in dcm Directorialantragc der Antrag lag, es solle die Wählbarkeit der renitenten Abgeordneten und Stellvertreter für den gegenwärtigen Landtag sofort erloschen sein. Das Direktorium wollte und durfte aber in seinem Anträge nicht weiter gehen, weil es blos nach den Bestim mungen der Landtagsordnung die Befugniß und die Ver pflichtung auf sich hat, die Legitimation der angemeldetcn Kammermitglieder zu prüfen und für die Vollständigkeit der Kammer zu sorgen. Insoweit konnte das Directorium nur beantragen, diese Stellen für erledig t zu erklären, um Neu wahlen zu veranlassen. Insofern dieKammernun aussprach, die Stellen seien erledigt, so war zugleich ausgesprochen, daß die Wählbarkeit der Renitenten für diesen Landtag erloschen sei. Auf etwas Weiteres konnte und durfte, wie gesagt, das Directorium nicht eingehen. Daß die jetzt aufgeworfene Frage, da sie nun einmal von dem Abg. Rittner angeregt worden ist, von einer Deputation zu berathcn sek, damit ist das Directorium einverstanden. Dasselbe hat durchaus nichts gegen einen solchen Antrag; denn cs kann nur erwünscht sein, wenn diese Frage erörtert wird. Die Abgg. Haberkorn und Riedel haben das Wort begehrt. Abg. Haberkorn: Ich werde gegen den Antrag des Abg. Rittner stimmen. Es scheint mir nicht mehr an der Zeit, einen derartigen Antrag stellen zu können, nachdem oie Kammer jüngst auf Vortrag des Directoriums beschlossen hat, daß blos die Sitze für erledigt erklärt werden sollen. Ich habe damals ausdrücklich gefragt, was es mit dem Präjudiz, unter welchem die Betreffenden geladen worden waren, näm lich demVerluste der Wählbarkeit, für eincBewandtniß habe, ob dasselbe als Folge der Ladung gelten solle oder nicht, und vom Präsidium ist mir darauf erwidert worden, daß man von der Geltung des Präjudizes absehe, weil man allerdings die Bestimmung im Wahlgesetze nicht für vollständig anwendbar auf den gegenwärtigen Fall halte. Ich glaube daher, daß die Sache abgemacht ist und darauf nicht recurrirt werden kann. Wenn der Herr Präsident selbst gesagt hat, es habe im Vor schläge des Directoriums nur liegen können und sollen, daß die Betreffenden für diesen Landtag nicht wählbar sein sollen, so kann ich auch diese Ansicht nicht theilen. Entweder das Präjudiz, unter welchem das Directorium geladen hat, ist vollstreckbar, oder es ist nicht vollstreckbar. Nach der An sicht des Directoriums war es nicht vollstreckbar gegen die fraglichen Personen, es kann daher auch nicht nur stellenweise vollstreckbar sein, nämlich für diesen Landtag, es ist vielmehr' ganz und gar nicht vollstreckbar. Es -kann nicht mehr von ' dem Verluste der Wählbarkeit die Rede sein, weder, für diesen 39*
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