Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028242Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028242Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028242Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Falsche Zählweise zwischen den Seiten 590 bis 599
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-10-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 73
- Protokoll6. Sitzung 103
- Protokoll7. Sitzung 137
- Protokoll8. Sitzung 161
- Protokoll9. Sitzung 177
- Protokoll10. Sitzung 191
- Protokoll11. Sitzung 199
- Protokoll12. Sitzung 221
- BeilageBeilage 237
- Protokoll13. Sitzung 241
- Protokoll14. Sitzung 251
- Protokoll15. Sitzung 277
- Protokoll16. Sitzung 285
- Protokoll17. Sitzung 303
- Protokoll18.09.1850 327
- Protokoll19. Sitzung 337
- Protokoll20. Sitzung 359
- Protokoll21. Sitzung 369
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 439
- Protokoll24. Sitzun 467
- Protokoll25. Sitzung 493
- Protokoll26. Sitzung 521
- Protokoll27. Sitzung 549
- Protokoll28. Sitzung 575
- BeilageBeilage zu Nr. 28 der zweiten Kammer 599
- Protokoll29. Sitzung 601
- BeilageBeilage zum Bauetat 627
- Protokoll30. Sitzung 633
- Protokoll31. Sitzung 653
- Protokoll32. Sitzung 663
- Protokoll33. Sitzung 675
- Protokoll34. Sitzung 695
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 719
- Protokoll37. Sitzung 741
- Protokoll38. Sitzung 755
- Protokoll39. Sitzung 777
- Protokoll40. Sitzung 809
- Protokoll41. Sitzung 829
- Protokoll42. Sitzung 851
- Protokoll43. Sitzung 873
- Protokoll44. Sitzung 893
- Protokoll45. Sitzung 899
- Protokoll46. Sitzung 933
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 985
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1045
- Protokoll51. Sitzung 1065
- Protokoll52. Sitzung 1083
- Protokoll53. Sitzung 1115
- BandBand 1850/51,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Präsident 0. Haase: Es liegt nun noch ein Gesuch des Abg. Siegert vor. Meine Herren! Sie werden sich erinnern, daß schon zwei Abgeordnete über den 4. November hinaus be urlaubt worden sind, auch beträgt die Anzahl der zuletzt ge genwärtigen Mitglieder nur 53. Es kann also das Direkto rium in dieser Hinsicht das Gesuch des Abg. Siegert nicht befürworten. Indessen habe ich der Kammer zu überlassen, was sie deshalb beschließen will. Die Ansicht des Direkto riums, so leid es ihm thut, geht dahin, den Urlaub über den 4. November hinaus nicht zu erstrecken. Wünscht vielleicht der Abg. Siegert selbst zu sprechen? Abg. Siegert: Ich hatte allerdings erwartet, daß mein Gesuch gewährt würde, und zwar aus dem Grunde, weil ich noch keinen Urlaub genommen habe, so lange der Landtag dauert. Jndeß muß ich mir's gefallen lassen, wenn es die Kammer nicht anders thun will, allein ich hätte den Urlaub dringend gewünscht, weil Geschäfte meine Anwesenheit zu Hause auf das nöthigste erheischen. Präsident v. Haase: Ich gestatte mir die Frage an den Abg. Siegert, ob er die Geschäfte, welche ihn abrufen, in der Zeit beenden könne, daß es ihm möglich sei, noch den 5. November Mittags hier einzutrcffen? Ich würde dann die Sitzung an diesem Lage Nachmittags halten. Dadurch würde ihm gedient werden und der Kammer dieser Lag nicht verlo ren gehen. Abg. Siegert: Es thut mir allerdings leid, die Kam mer zu beschränken, da aber meine Anwesenheit zu Hause dringend nöthig ist, so bitte ich darauf Rücksicht zu nehmen. Präsident l>. Haase: Ich habe die Aeußerung des Ab geordneten so verstanden, daß er nunmehr den Urlaub nur bis zum 5. Mittags nachsucht. Ist dies der Fall, genehmigt die Kammer den Urlaub bis dahin, so werde ich am 5. Nach mittags Sitzung halten. Will die Kammer unter diesen Um standen dem Abg. Siegert den gebetenen Urlaub ertheilen? — Einstimmig Za. Präsident U. Haase: Wir kommen nunmehr auf den dritten Gegenstand der Lagesordnung. Es ist von dem Ge- sammtministerium eine Mittheilung an die Ständeversamm lung erfolgt und zunächst an die erste Kammer gelangt. Diese Mittheilung betrifft die Entsetzung des v. Herz von der Stelle des ständischen Archivars. Bereits heute Morgen hat die erste Kammer darüber Beschluß gefaßt. Da die Sache sehr pressant ist, so werde ich mir gleich nachher die Frage an die Kammer erlauben, ob dieselbe ebenso wie die erste Kammer in der heutigen Sitzung darüber Beschluß fassen will. (Das Schreiben selbst s. L -M. l. K. Nr. 25 S. 416.) Ich frage: ob die Kammer über diesen Gegenstand gegenwärtig berathen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Sonach ist dieBerathung darüber eröffnet. Sie haben aus dem Boxtrage gehört, daß der V.Herz von seinem Amte als ständischer Archivar zu entlassen sei, da er wegen Hochverraths mit lebenslänglicher Zuchthaus^ strafe belegt worden, die aber aus Gnade in zehnjährige Ge- fängnißstrafe verwandelt worden ist. Diese letztere Strafe ist von ihm angctreten worden. Ich erwarte, ob Jemand das Wort begehrt. Vicepräsident v. Criegern: Die faktischen und recht lichen Verhältnisse, welche bei dem zu fassenden Beschluß der Kammer maaßgebend sein müssen, sind in kurzer Zusammen stellung folgende: Die Stelle des ständischen Archivars ist in Folge einer Vereinigung mitderStaatsregierungimJahre 1849 neuerdings durch die Kammern zu besetzen und in Ge mäßheit dieser neuen Einigung v. Herz unter dem 30. April 1849 als Archivar angestellt worden. Wegen Betheiligrrng an den Maiereignissen kam er in Criminaluntersuchung, und es ward von der Staatsregierung seine Suspension ausge sprochen. Er beschwerte sich darüber, allein seine Beschwerde ward zurückgewiesen, und im Fortgänge der Untersuchung ist die Entscheidung erfolgt, die Ihnen durch den Herrn Präsi denten mitgetheiltjworden ist. Es liegen nun gegenwärtig bei dem Beschlüsse zwei Fragen vor, über die sich die Kammer klar sein muß: 1) ob die ganze Entscheidung zu ihrer Com- petenz gehöre? Hierüber scheint mir nach Lage der Dinge, und nachdem dasEinverständniß derStaatsregierung erklärt worden ist, kein Zweifel obzuwalten. Es ist die Anstellung des Archivars ausgegangen von den Kammern, also von den Vertretern der Nation. Es liegt daher wohl in der Natur der Sache, daß auch die Entlassung von derselben Corpora tion als Anstellungsbehörde ausgehen muß. Es könnte nun von der Staatsregicrung das Bedenken erhoben werden, ob sie allein von den Ständen auszugehen hätte; es ist dies aber dadurch erledigt, daß die Anstellung genehmigt wurde und gegen die Entlassung kein Einwand erhoben worden ist. Es kommt also nur noch 2) auf die materielle Entschließung an, bei welcher das Staatsdienergesetz maaßgebend ist, da der Archivar als Staatsdiener betrachtet wird. Dieses enthält klare Vorschriften hierüber. Es lautet §. 22 des Staats dienergesetzes also: „Dienstentsetzung tritt ein, wenn ein Staatsdiener wegen einer der nachbezeichneten Vergehungen nach vorhergegangcner richterlicher Untersuchung durch ein Straferkenntniß rc. verurtheilt worden ist. Es begründen näm lich Dienstentsetzung 1) alle Verbrechen gegen den Staat rc." Nach der ofsiciellen Mittheilung durch den Herrn Präsidenten ist aber v. Herz durch Erkenntniß und Rechtsspruch wegen Hochverrathes verurtheilt und die Strafe nur durch könig liche Gnade gemildert worden. Die Verurtheilung wegen eines gegen den Staat gerichteten Verbrechens liegt sonach klar vor, denn der Hochverrath gehört in diese Kategorie, wie sich aus dem Criminalgesetzbuche Theilll Kapitell ergiebt. Formell sowohl als materiell wird es keinem Zweifel unter liegen, daß die Kammer das, was von dem Herrn Präsidenten vorgeschlagen worden ist, auszusprechm habe, daß die Dienst entsetzung des v. Herz nicht umgangen werden kann. Nach
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder