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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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dahin: „Die Kammern wollen die Staatsregierung ermäch tigen, in geeigneten Fällen die Gebühren in Untersuchungs sachen zu Gunsten der zu deren Tragung etwa verpflichteten unmittelbaren Amtsgcmeinden niederzuschlagen." Wird der Antrag unterstützt? — Zur Genüge. Präsident Cuno: Verlangt noch Jemand das Wort? — Ich schließe die Debatte. Berichterstatter Abg. Wieland: Es thut mir aufrichtig leid, daß der geehrte Antragsteller Eymann an gewissen Aus drücken in dem von mir abgefaßten Berichte Anstoß genommen hat. Bei meinen sonstigen persönlichen Beziehungen zu ihm darf er wohl versichert sein, daß mir nicht entfernt hat beikom men können, irgend dies absichtlich zu thun, irgend einen Aus druck zu gebrauchen, der ihn verletzen sollte. Der Bericht wird indeß es ausweisen, daß die Sache rein objectiv gehalten ist und nicht in persönliche Verletzungen hat ausarten sollen; und ich glaube auch nicht, daß das der Fall gewesen ist. Nur Hätte ich dabei gewünscht, daß die rügende Bemerkung, die darüber gefallen ist, daß die Censur nicht von dem Abg. He ring, sondern lediglich von ihm ausgegangen wäre, den sie ausschließlich betraf. Seine Einwendungen gegen den Bericht sind auch meistentheils nur redaktioneller und formeller Art, im Wesen selbst hat er wohl begründete Ausstellungen nicht gemacht. Ich will daher auch bei der vorgerückten Zeit auf die Einzelnheiten dessen, was er vorgebracht hat, nicht weiter widerlegend eingehen. Hat er aber eine besondere Rüge dar über aussprechen wollen, daß ich mich im Berichte des Aus druckes „Unterthanen" bedient habe, während dieser Ausdruck für unsere Zeit nicht mehr passe, so verweise ich ihn auf das Gesetz, welches von dem Märzministerium ausgegangen ist, in welchem derselbe Ausdruck gebraucht ist. Er ist also ein tech nisch gesetzlicher; und, füge ich hinzu, daran darf Niemand Anfloß nehmen. In dem freiesten Lande Europas, in Eng land, wird in diesem Augenblicke noch das Unterhaus „das Haus der Gemeinen" genannt. Es hat der Ausschuß gerade mit großer Sorgfalt den Eymann'schen Antrag behandelt, er hat ihn keineswegs mit einem ungünstigen Auge betrachtet, er hat ihm im Interesse des Antragstellers eine Wendung zu ge ben versucht, die den Wünschen des Petenten zu Hülfe kom men sollte; und dies ist ausgesprochen am Schluffe des Be richtes und auch im Schlußantrage. Wird, wie zu hoffen ist, die neue Gerichtsorganisation in der heutevom Herrn Staats minister wieder ausgesprochenen Zeit zur Ausführung kom men, so wird dann der Zweck des geehrten Antragstellers voll kommen erreicht sein. Bis dahin glaube ich auch, wird füg lich die Last der Gemeinden, die sie gegenwärtig noch zu tra gen haben, noch getragen werden können. Der Ausschuß, und ich, der Berichterstatter insbesondere, wir sind ganz mit dem Grundgedanken des Petenten einverstanden, es ist die Last eine feudalistische, sie ist eine unleidliche, und sie soll abge schafft werden und sie wird, wenn das Reformgesetz zur Aus führung kommt, auch dann von selbst wegfallen. Aber sie soll nur nicht in einer Modalität ausgcführt werden, welche Un gleichheiten und Ungerechtigkeiten in anderer Beziehung wie der hervorruft. In dieser Beziehung aber widerlegen sich auch die Anträge, welche von den Abgg. Wapler, v. Dieskau und Hahnel ausgegangen sind. So gut gemeint sie auch sein mögen, sie verletzen doch den höhern Grundsatz der Gleichheit und Gerechtigkeit, den einen Theil begünstigen sie und benach- theiligen den andern; und zuletzt sind es doch die Steuerpflich tigen, welche die Last übertragen müssen, welchevondem einen, jetzt privatrcchtlich verpflichteten Theile zu übertragen war. Der Ausschuß hat daher dringende Veranlassung, Ihnen an- zurathen, seine Anträge anzunehmen, von den Anträgen der übrigen Antragsteller aber abzusehen. Mit diesen Bemerkun gen habe ich das Schlußwort schließen wollen. Präsident Cuno: Wir haben neben unserm Ausschuß gutachten drei verschiedene Anträge. Ich glaube, der Reihen folge nach am sichersten und am folgerichtigsten zu gehen, wenn ich beginne mit der Abstimmung über den Vorschlag des Abg. v. Dieskau, der den Eymann'schen Antrag nicht in seiner ganzen Ausdehnung, sondern nur auf solche Gemein den, die nicht selbst Jurisdictionseigenthümer sind, und über welche der Staat die Gerichtsbarkeit unmittelbar ausübt, er streckt wissen und denselben an die Staatsregierung zur Be rücksichtigung empfehlen will. Einen andern Ausweg bietet der Antrag des Abg. Hähnel, der dahin geht: „die Kammern wollen die Staatsregierung ermächtigen, in geeigneten Fällen die Gebühren in Untersuchungssachen zu Gunsten der zu deren Tragung etwa verpflichteten unmittelbaren Amtsgemeinden niederzuschlagen." Ein dritter Vorschlag ist der vom Abg. Wapler ausgegangene, der erst den Eintritt eines gewissen Termins abwartet, ehe die Untersuchungskosten auf den Staat fallen sollen, und nicht von allenUntersuchungskosten handelt. Es sollen nämlich nach dem Vorschläge des Abg. Wapler, dafern bis zum 1. Januar 1851 die beabsichtigte Organisation der Untergerichte noch nicht ins Leben getreten, gleichwohl von da ab die unter königlicher Jurisdiction stehenden Gerichtssprengel von ihrer Verbindlichkeit, peinliche Kosten zu zahlen, enthoben werden. In dieser Reihenfolge beabsichtige ich über die drei Anträge und erst, wenn diese sammtlich verworfen sein sollten, über den Ausschußantrag — ich meine den auf S. 479 des Berichts niedergelegten An trag — und zuletzt, möge die vorherige Abstimmung ausge fallen sein, wie sie wolle, über den am Ende des Berichts auf S. 480 ersichtlichen Antrag des Ausschusses abstrmmen zu lassen. Sind Sie mit dieser Fragstellung einverstanden? Abg. Eymann: Ich würde doch wünschen, daß das Deputationsgutachten zuerst zur Abstimmung gebracht werde, da man außerdem sich präjudiciren würde. Präsident Cuno: Es thut mir leid, auf die Ansicht des Abgeordneten durchaus nicht eingehen zu können, weil der Landtagsordnung nach die von der Vorlage abweichenden An träge zuerst zur Abstimmung zu bringen sind. Ist die Kammer
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