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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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gleich seinen Satz sirirt, während in meinem Anträge liegt, daß der Vorschlag, wie diese verschiedenen Beitrage nach Steuereinheiten festgestellt werden sollen, noch erst Sache des künftigen Gesetzes ist. Und diesen Grund muß ich auch dem HerrnRegierungscommissar entgegenhalten, da wir eben noch gar nicht eine feste Bestimmung darüber haben, was auf die Steuereinheit fällt. Es läßt sich daher, auch noch nicht mit völliger Gewißheit behaupten, ob die Berechtigten schlimmer daran sind und die Verpflichteten besser wegkommen. Jeden falls ist es Sache der Volksvertreter, die Verpflichtungen so leicht wie möglich zur Ablösung zu bringen, und ich sehe we nigstens darin kein großes Unglück, wenn die Berechtigten nicht in der Maaße mehr entschädigt würden, wie es eben nach dem bisherigen Ablösungsverfahren geschehen ist. Abg. Hitzschold: Nur zwei Worte gegen Herrn Vice präsidenten Tzschucke. Ich bin auch keineswegs ein Freund des kursächsischen Formalismus, ich habe aber, wie ich auch ausdrücklich erklärt habe, jenen Unterantrag nur gebracht, da mit die Bedenklichem beruhigt würden; denn eine Thatsache ist es, wie der Herr Vicepräsident auch weiß, daß Anträge der Kammer auf Vorlage eines Gesetzes immer nur unmaaßgeb- liche sein können und so lange keine Maaßgabe für die Regie rung abgeben werden, als wir die Initiative nicht haben. Es schien mir daher folgerichtiger zu sein, wenn der Herr Dice- prasident, der mit dem Anträge einverstanden zu sein scheint, nur für Weglassung des Wortes: „unmaaßgeblich" gestimmt hätte, da er in der Hauptsache mit mir einig zu sein scheint. Abg. Jahn: Ich wollte mir nur einige Bemerkungen gegen den Herrn Regierungscommissar erlauben. Er hat gemeint, der Gautsch'sche Vorschlag, die Steuereinheit zu 8 Pfennigen gerechnet, stelle den Satz zu billig heraus, denn dann komme auf den Acker nur 1 Thaler. Darauf muß ich bemerken, es bleibt sich gleich, ob der Acker 10^ 30 oder 40 Steuereinheiten hat; die Einheiten beruhen auf dem Rein ertrag, derselbe beträgt für die Steuereinheit 10 Neugroschen; wenn nun ein Grundstück decempflichtig ist, das 10 Thaler Reinertrag hat, so kommen auf dasselbe 30 Einheiten, also wenn der Zehnten von allen Früchten erhoben werden muß, 1 Neugroschen höchstens für 1 Einheit. Es kann also nicht der Fall sein, daß die Böricke'schen Ansätze zu 5 bis 8 Pfen nigen pro Einheit zu erniedrigen seien, im Gegentheil, wenn die Negierung merklich höhere Ansätze in Vorschlag brächte, könnte solche füglich keine Kammer annehmen. Abg. Günther: Ich möchte mir zuvörderst die Frage erlauben, ob vielleicht über alle 8 Punkte abgestimmt würde. Durch die Debatte selbst bin ich immer mehr und mehr über zeugt worden, daß die Ablösung füglich am besten den Ge meinden überlassen bliebe. Die Regierung wird den Grund satz festhalten, daß ja die Geistlichen und Schullehrer nicht zu kurz kommen, die Kammer wird jedenfalls den Grundsatz beibehalten und danach abstimmen, daß möglichst billig ab gelöst werde, sollten auch die geistlichen Herren dabei etwas I. K. geschmälert werden; bliebe es daher den Gemeinden überlas sen, so werden sie die Herren ablösen und bezahlen, je nach dem sie es verdient haben. Wenn ein Geistlicher 1500 Thaler und ein Schullehrer 120 Thaler Einkommen hat, so wird die Gemeinde dem Schullehrer nicht weniger geben wollen und den Geistlichen besser stellen, im Gegentheil, es wird ihre Pflicht sein, den Schullehrer möglichst besser zu stellen, aber bei einem geistlichen Herrn, der 1500 Thaler einzunehmen hat, ob es da notwendig ist, daß man den größten Maaßstab annimmt, das weiß ich nicht. Ich würde mich also nur dafür entscheiden, daß die Ablösung den Gemeinden überlassen bliebe. Abg. Eymann: Ich wollte ebenfalls noch Einiges zu dem, was der Abg. Jahn gegen den Herrn Regierungscom missar bemerkt hat, hinzufügen. Wenn der HerrRegierungs commissar glaubt, daß durch die gemachten Vorschläge des Abg. Gautsch und der Deputation eine Benachtheiligung der Pfarr- und Schulstellen herbeigeführt werden könnte, und daß dann die Gehalte zu niedrig ausfallen würden, so glaube ich, liegt das gar nicht im Sinne dieser Anträge; aber wenn Seiten der Regierung darauf hingedeutet wird, als wenn sie bei dem uns vorzulegenden Gesetze nicht auf die An träge und Wünsche der Kammer Rücksicht nehmen wolle, so muß ich das allerdings bedauern. Ich denke, wir sind an dem Zeitpunkte angelangt, wo endlich einmal auf die Wün sche der Kammer und insbesondere auch auf die der Gemein den etwas Rücksicht genommen wird bei Feststellung der Gehalte. Präsident Joseph: Wenn Niemand das Wort verlangt^ so ist die Debatte geschlossen. Der Abg. Böricke hat ander- weit beantragt, in die zu erwartende Gesetzvorlage die Be stimmung aufzunehmen: „Don diesem Normalsatze wird keine Gegenentfchadigung abgezogen." Unterstützt die Kam mer diesen Antrag? — Ausreichend. Abg. Böricke: Ich bitte, zugleich auch den darauf fol genden Antrag mit vorzunehmen, weil beide mit einander Zusammenhängen. Durch den darauf folgenden Antrag wird der jetzt eben vorgetragene vollkommen gerechtfertigt. Präsident Joseph: Der fünfte Antrag lautet so: „Kann.jedoch der Zehntenpflichtige innerhalb der nächsten 6 Monate, von Publication des Gesetzes an gerechnet, durch 2 unparteiische Sachverständige darthun, daß der vorstehende Normalsatz z. B. wegen sehr hoher Gegenleistung des Zehn tenberechtigten noch zu hoch sei; so findet die Zuziehung eines dritten, in Pflicht stehenden Wirthschaftsverständigen inner halb der nächstfolgenden 4 Wochen eine Berechnung darüber statt; und wenn hierin der Entschädigungsbetrag für den Zehnten niedriger ausfällt, als wenn man die obigen Normal sätze zu Grunde legt, so wird die niedrigere Entschädigungs summe angenommen." Unterstützt die Kammer auch diesen Antrag? —Geschieht ausreichend. 35*
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