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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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hat, sondern lediglich in einem von uns allen beklagten Miß verständnisse, welches durch die Keinem von uns bekannte Unterbrechung des regelmäßigen Ganges der Tagesordnung herbeigeführt worden ist. Das Ministerium wird Gelegen heit haben, bei der morgen in der zweiten Kammer ssattsin- denden Verhandlung derselben Frage zu zeigen, daß es die Wichtigkeit dieses Gegenstandes wohl erkannt hat und zu würdigen weiß. Der zweite Punkt, wegen dessen ich um das Wort bitte, ist die Beantwortung einer schon vor längerer Zeit an das Ministerium gerichteten Interpellation. Es wurde diese Beantwortung nicht eher möglich, weil über den betref fenden Gegenstand erst Acten zum Theil aus frühem Jahren her nachgesehen werden mußten. Sie betrifft dieJnterpellation des Abg. Klinger in Bezug auf den homöopathischen Unter richt an der Thierarzneifchule in Dresden. Der Abg. Klinger fragt: „Ist die von dem vormaligen Director der hiesigen Khierheilanstalt Professor Prinz an den damaligen Director der hiesigen chirurgisch-medicinischen Akademie abgegebene Denkschrift über homöopathische Heilung der Thiere, welche Schrift an das Ministerium des Innern gelangen zu lassen, Professor Prinz gebeten hatte, an das Ministerium des In nern gelangt oder nicht?" Ich bin nun zunächst im Zweifel darüber, welche von den verschiedenen über diesen Gegen stand vom Professor Prinz an das Ministerium gerichteten Denkschriften dabei gemeint sein kann, setze indeß voraus, daß die ausführlichste letzte vom Jahr 1844 darunter ver standen sei. Ich kann die Frage unbedingt bejahen. Es sind alle vom Professor Prinz über der Heilung der Thiere durch Homöopathie verfaßten Schriften durch das Direkto rium der Akademie an das Ministerium gelangt. Es hat sich jenes in jedem dieser Fälle sowohl früher schon im Jahre 1839 als später 1844 mit den von Prinz in-diesen Vorträgen gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, und das Mi nisterium ist den Ansichten des Direktoriums in den erlassenen Verordnungen beigetreten. Die Folgen davon sind die Er richtung einer besondern Abtheilung für Homöopathie in der Apotheke, dann dieBewilligung von 200 Lhlr. Berechnungs geld für homöopathische Heilversuche an Thieren, ferner die Genehmigung der Vorschläge, welche v. Prinz über den Un terricht in dieserMethodeder Heilkunde gethan hat. Es ist also den Wünschen in dieser Beziehung vollkommen genügt wor den. Die zweite Frage lautet: „Ist die bezeichnete Professur an der hiesigen Thierheilanstalt wiederum besetzt?" Ja, sie ist besetzt seit Anfang des März, und zwar durch den Schüler und langjährigen Gehülfen desv. Prinz, den ihm früher zur dieser Anstalt empfangen?" Besondere Instructionen außer den von mir bereits erwähnten Verordnungen, welche die Billigung der von Prinz gethanen Vorschläge enthalten und die bis jetzt weder zurückgenommen sind, noch zurückgenom men werden sollen, giebt es nicht, so daß also die Berech- nungsgelder von MOTHlr., so wie die übrigen Einrichtungen fortbestehen. Was insbesondere die L-ehrvorträge anlangt, so kann, das Ministerium auch hier im Allgemeinen den Grundsatz nicht verlassen, daß die Wissenschaft und ihre Lehre frei seien, daß daher besondere Instructionen nicht ertheilt werden können. Es kann über die Art und Weise, wie die Lehrvorträge rücksichtlich der Methode und Behandlung der einzelnen Theile einzurichten seien, das Ministerium keine Vorschriften geben. Wohl aber besteht die Vorschrift auch jetzt noch, daß die Heilversuche durch Homöopathie nach den Vorschlägen des Professors Prinz fortgeführt werden sollen, ebenso verhält es sich, wie schon gesagt, mit den bewilligten 200 Thlr. Dir vierte Frage erledigt sich von selbst: „Wenn dieselbe aber noch nicht besetzt sein sollte, was gedenkt das Ministerium des Innern zu thun, um den Schülern der An stalt die Gelegenheit zu geben, auch das homöopathische Heil verfahren genügend kennen zu lernen?" Es gedenkt in der bisherigen Weise fortzufahren und daran nichts zu ändern. Abg. Klinger: Es mag den Anschein gewinnen, als ob durch die ausführliche Erklärung, welche wir vom Mini stertische aus vernommen haben, meine Interpellation voll ständig erledigt sei, und ich mithin Ursache hatte, dabei Beruhigung zu fassen. Ich gebe zu, daß Alles und Jedes, was wir vorn Ministertische aus gehört haben, in Wahrheit begründet und actengemäß ist. Allein ich finde in dieser ac- tenmaßigen Darstellung noch nicht alle diejenigen Zweifel beseitigt und die Bedenken gehoben, welche in mir durch Mit theilungen von außen rege gemacht worden sind, namentlich nicht die, ob den Schülern genügende Gelegenheit geboten sei, auch im homöopathischen Heilverfahren allseitig Kennt- niß zu erlangen; denn Versuche darin allein können nicht ge nügen, es müssen auch Lehrvortrage darüber gehalten werden. Zwar wendete der Herr Minister dagegen ein, die Wissen schaft und ihre,Lehre sei frei; auch ich halte an diesem Grund- satze fest, aber eben wenn man dies will, so muß man auch den Schülern Gelegenheit geben, daß sie diejenigen Lehren, welche von dem Allgemeinen abweichende Grundsätze enthal ten, kennen lernen können. Ich will dieses Thema nicht wei ter fortsetzen, habeauch als-Jnterpellant jetzt kein Recht dazu, allein die Erklärung bin ich mir selbst und Andern schuldig, daß ich mir alle- weitern Anträge schlechterdings Vorbehalten muß. Es giebt dazu einen dreifachen Weg; entweder ich kann diese Anträge selbstständig sofort'einrerchen, oder ich kann Sette stehenden Prosector Pieschel. Gerade dann kann der Herr Interpellant eine Gewahr davon sehen, daß diejenige Berücksichtigung der homöopathischen Methode bei der Be handlung der Thiere, welche Prinz derselben angedeihen ließ, auch in der Folge beibehalten bleiben wird. Es wird drittens gefragt: „Und wenn dieselbe besetzt ist, welche Instructionen hat der Director:») rücksichtlich der homöopathischen Heilung der Thiere, b) rückßchtlich seiner Lehrvorträge für die Schüler mich der Petition anschüeßen, welche diesen Gegenstand be trifft und kürzlich bei uns eingegangen ist, oder ich kann end lich die Antragstellung bei Gelegenheit desBudgets bewirken. Welchen Antrag und zu welcher Zeit ich ihn einbringen werde, das wird von den Erörterungen abhängen, die weiter anzu-
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