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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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stellen ich durchaus für nothwendig halte. Nur das möge mir zu erwähnen noch verstattet fern , daß mir vor wenigen Tagen vier Schriften in d!e Hande'gekommen sind, welche'darlegen, wie nothwendig es sei, daß die Schüler der Thierarzneischule auch in dem homöopathischen Heilverfahren unterrichretwer- den. Aus diesen habe ich auch entnommen, daß unter andern ein Erbgerichtsbesitzer, welcher zeither das homöopathische Heilverfahren für Thiere nicht für anwendbar hielt, weil er nicht glaubte, daß eine so kleine Gabe einen so außerordent lichen Eindruck auf dieselben machen könne, mehr scherzweise doch den Versuch anstellte, homöopathisch zu curiren, dasser aber dabei die glänzendsten Erfolge gehabt hat. In Folge dieser Erfahrung, tegte dieser Mann bei Freunden und Be kannten den Gebrauch dieses Heilverfahrens an und es zeigten, sich auch auf deren Gütern überall die glänzendsten Erfolge. Er bemerkt dabei noch, daß, während ihm früher alljährlich 50 bis 60 Thaler für solche Euren verloren gegangen seien, er jetzt kaum 3 bis 4 Thaler dazu bedurft hätte. Rechnet man Nun solche beträchtliche Abminderungen auf allen übrigen Gütern des Landes zusammen, so wird es wohlauch national- öconomisch gerechtfertigt sein, wenn man bemüht ist, ein Heilverfahren zur Geltung zu bringen, durch welches schnell, sicher und auch billig geheilt wird. Präsident Joseph: Der Abg. Böhme hat das Wort zu einer Interpellation. Abg. Böhme: Auf vielseitige Veranlassung aus den Provinzen in Bezug auf die noch so sehr mangelhaften Ver hältnisse des Communalgardenwesens, so wie in Hinblick auf die vielfachen Mißdeutungen, welchen das über die Communalgarden erlassene Gesetz unterliegt, sühle ich mick- gedrungen, an die hohe Staatsregierung folgende Fragen zu stellen: 1) „Wird eine Ausführungsverordnung zu dem im Monat November 1848 erschienenen Gesetze, einige erweiterte Bestimmungen der Communalgarde für das Königreich Sachsen betreffend, bestimmt erscheinen? 2) Wenn Obiges der Fall sein sollte, wenn wird eine solche Ausführungs verordnung erscheinen? 3) Ist die hohe Staatsregierung ge meint, den gesammten.erschienenen Gesetzen, die Communal garde überhaupt betreffend, die gehörige Achtung zu ver schaffen?" indem mir aus Erfahrung bekannt ist, daß es noch viele Orte giebt, wo die über die Communalgarde be stehenden Gesetze noch nicht die gehörige Achtung erlangt haben. Staatsminister v. Weinlig: Ich bitte ums Wort! Präsident Joseph: Herr Staatsminister Weinlig! Staatsminister v. Weinlig: Ich ziehe es vor, diese Interpellation sofort zu beantworten. Eine Ausführungs verordnung zum Communalgesetze wird erscheinen, sie ist be reits vollständig fertig bis auf eine noch nicht ganz beendigte Vernehmung mit einem andern Ministerium, welche dabei erforderlich war. Es wird also diese Verordnung hoffent lich in wenigen Tagen erscheinen können. Das Ministerium I. K. har, wie sich von selbst versteht, die Absicht, allen bestehenden Gesetzen der Communalgarde die gehörige Geltung und Ach tung zu verschaffen; es beklagt nicht minder, als der Abge ordnete selbst, daß in so vielen Theilen Sachsens, namentlich auf dem Lande, der Durchführung derselben so viele Schwie rigkeiten und so' großen Widerstand entgegengesetzt werden. Ich hoffe, daß diese Auskunft genügen wird. Abg. Böh me: Ich bin mit dieser Erklärung des Herrn Staatsministers insoweit für jetzt zufriedengestellt. Präsident Joseph: Ich ersuche nun den Abg. Klinger, im Vortrage seines Berichts fortzufahren. Berichterstatter Abg. Klinger: Wir gehen nun über zu dem vierten Theile des Berichts, den Gesetzentwurf, den Schuldarrest und den Wechselprotest betreffend. Von Seiten der ^Regierung sind zu diesem Entwürfe folgende Motiven gegeben worden: (s. L.-A. I. Abth. 376.) In dem Depu tationsberichte darüber heißt es, wie folgt: (s. L.-A. H. Abth. S. 125 .zu IV. Z. 24 bis S. 126, Z. 8 v. o.) Der Ge setzentwurf lautet nun so: (s. L.-A. I. Abth. S. 369 ff.) Präsident Joseph: Ich erlaube mir, der Kammer die Ansicht auszusprecheü, daß wir dem Anträge des Ausschusses gemäß über die erwähnten Paragraphen, welche keine Bean standung gefunden haben, zusammen abstimmen; zuvor aber würden wir uns über die Vorschläge, welche der Ausschuß zu dem §. 7,46 und 55 gemacht hat, entscheiden und zuletzt zur Abstimmung über das ganze Gesetz verschreiten. Ich halte die Abstimmung über die einzelnen Paragraphen, wenn nicht das eine oder andere Kammermitglied Einwendungen gegen den Entwurf vorzubringen haben sollte, in dem gegenwär tigen Falle für ziemlich entbehrlich. Berichterstatter Abg. Klinger: Ich bin Mit derAnsicht des Herrn Präsidenten vollständig einverstanden, nur hatte ich den Wunsch hinzuzufügen, daß, bevor er diesen Vorschlag zur Abstimmung bringt, er die Güte haben möge, die Auf forderung zu erlassen, daß, wer gegen den einen oder andern Punkt der Gesetzvorlage Einwendungen zu machen habe, dies jetzt sogleich anzeigen möge, um übersehen zu können, bei welchem Paragraphen innezuhalten ist. Würde sich Nie mand erheben, so würde man aus den Vorschlag des Präsi denten eingehen können; würde sich aber Jemand erheben, so würden die angezeigten Paragraphen hervorzuheben und be sonders zu berathen sein. Präsident Joseph: Diese Aufforderung habe ich bereits erlassen, indem ich die Voraussetzung aussprach: „wenn nicht ein Kammermitglied Einwendungen gegen den Ent wurf zu machen habe." Abg. Gautsch: Ich habe die Absicht, zu §. 13 einen Antrag einzubringen, und werde mir zur gelegenen Zeit das Wort Vorbehalten. Präsident Joseph: Hat sonst noch ein Mitglied gegen 56*
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