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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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bahnen. Es steht vielleicht fest, daß eine Eisenbahn durch einen bestimmten Ort hindurch gebaut werden soll, die Li nie steht fest, darauf hin werden Bauten und andere Spe kulationen unternommen, spater aber ist es nicht möglich, die bezeichnete Linie auszuführen. Ganz gewiß werden die Leute, die darauf hin speculirt haben, Schaden leiden, aber es wird ihnen ein Anspruch an den Staat gewiß nicht zu gestanden werden können. Solche und ähnliche Fälle kön nen in Menge eintreten und Sie sehen daraus, auf wel ches gefährliche Gebiet wir uns begeben werden, wenn wir dem Anträge des Herrn v. Erdmannsdorf beitreten. Die praktischen Schwierigkeiten, auf welche man bei der Aus führung stoßen würde, will ich nur berühren. Die An sprüche sind gar nicht zu quantisiciren. Es hat vielleicht Jemand ein Haus eingerichtet, um Beamte in die Woh nung zu nehmen; es fragt sich aber, ob auch wirklich, wenn ein Bezirksgericht an den Ort gekommen wäre, die Beam ten das Quartier gemiethet hätten. Wie soll nun festge stellt werden, wie hoch sich der Anspruch auf Entschädigung in einem solchen Falle beläuft, der Beweis, daß ein Be amter eingemiethet haben würde, ist ja gar nicht zu führen. Mit einem Worte, ich finde den Antrag unausführbar und nach vielen Richtungen hin in hohem Grade bedenklich und kann daher nicht anrathen, daß demselben die Kammer bei tritt, obgleich ich nicht verkennen kann, daß ihm eine sehr wohlmeinende Absicht zu Grunde liegt. Staatsminister vr. Zschinsky: Herr Präsident! ich muß mir zuvörderst eine Anfrage an den geehrten Herrn Antragsteller erlauben, die nämlich, ob sein Antrag nur auf die Stadt Stolpen oder auf alle Städte gehen soll, welche mit Stolpen in gleicher Lage sich befinden? v. Erdmannsdorf: Auf alle. Staatsminifter vr. Zschinsky: Ich habe vor allen Dingen zu bestätigen, was der Herr Referent gesagt hat, daß nämlich mit allen Städten, welche einen Beitrag zu den Kosten gegeben haben, welche durch die Errichtung von Bezirksgerichten entstehen, Verträge abgeschlossen worden sind.' Aus diesen kann man ersehen, was die Stadt ge währt hat und cs wird daher auch daraus zu ersehen sein, was für den Fall, daß der Vertrag nicht erfüllt werden konnte, den Gemeinden zurückzuerstatten ist. Was die Stadt Stolpen anlangt, so bemerke ich, daß dem Stadt rath zu Stolpen die sl800 Lhaler, welche hier in Frage stehen, bereits zurückgczahlt worden sind. Der Stadtrath hat darüber quittirt und sich die An- und Ausführung seiner weitern vermeintlichen Ansprüche Vorbehalten. Was aber hiernächst den Antrag des Herrn v. Erdmannsdorf betrifft, so muß ich mir gestatten, auf die großen Schwie rigkeiten hinzuweisen, welche der Antrag in seinem Gefolge haben würde. Ich glaube nämlich, daß es außerordentlich schwierig, ja selbst unmöglich sein würde, den hier fraglichen Aufwand genau zu ermitteln und eine genaue Ermittelung müßte stattsinden, weil nach dem Anträge der Aufwand vollständig vergütet werden soll. Der Herr Referent hat auf die hier stattsindenden Schwierigkeiten bereits hin gewiesen. Ich füge dem noch Folgendes hinzu. Es hat Jemand an dem Orte, an welchem nach dem ursprünglichen Plane ein Bezirksgericht errichtet werden sollte, ein Haus gebaut in der Hoffnung, selbiges künftig an einen Beam ten des Bezirksgerichtes zu vermiethen. Oder er hat ein schon stehendes Haus zu diesem Behufe erweitert; er hat seinen Gasthof erweitert, oder wohl gar einen solchen erst gebaut in der Hoffnung, daß im Orte wegen des Bezirks gerichts künftig 'ein größerer Verkehr stattfinden werde. Nun frage ich, wie es in einem solchen Falle möglich sein soll, den Aufwand zu ermitteln und festzustellen, welcher hier mit Rücksicht auf das Bezirksgericht unnützer Weise gemacht worden ist? Es ist möglich, daß das Haus, die Wohnungen, auch ohne Bezirksgericht benutzt werden; es ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß der Gasthof, auch ohne Bezirksgericht, ebenso stark besucht wird, es ist aber auch möglich, daß Haus, Wohnungen und Gasthof leer geblieben sein würden, selbst wenn ein Bezirksgericht an den Ort gekommen wäre. — Ich glaube ferner, daß einige Ausdrücke, welche in dem An träge enthalten, viel zu allgemein sind. Dahin rechne ich, wenn es in dem Anträge heißt, es sollten Erörterungen angestellt werden, ob und welcher Aufwand auf Veran lassung oder auf Anregung Königlicher Beamten ge macht worden ist. Was soll das heißen? Eine Veranlas sung kann es schon sein, wenn der Gemeinde eröffnet wor den ist, daß ein Bezirksgericht an ihren Ort verlegt werden solle; denn schon darin kann eine Veranlassung gefunden werden, etwas^für künftige Miethswohnungcn rc. zu thun. Es ist gesagt worden, daß, wenn auch vielleicht keine rechts verbindliche Erklärung von Seiten des KöniglichenCommissars abgegeben worden, doch der fragliche Aufwand wegen der hier unter stattsindenden moralischen Verbindlichkeit zu vergüten sei. Abgesehen nun davon, daß ich eine solche moralische Verpflichtung bestreite, so muß ich es auch für sehr bedenk lich halten, wenn man aus der Staatskasse Entschädigung geben wollte, blvs mit Rücksicht auf eine vermeintliche mo ralische Verpflichtung. Es würde dies ein Vorgang sein, der sehr gefährliche Folgen nach sich ziehen könnte. Es wurde erwähnt, daß ermittelt werden sollte, ob Commune» oder Privatleute zu größer» Ausgaben inducirt worden seien. Inducirt ist Niemand worden zu dergleichen Aus gaben; aber es hat natürlich Niemandem verschwiegen wer den können, was im Werke war und es ist auch möglich, daß bei solchen Gelegenheiten davon gesprochen worden ist, daß, wenn ein Bezirksgericht im Orte errichtet werde, Woh nungen für die Beamten gebraucht werden würden. Es ist endlich geäußert worden, daß, wenn man nicht so handle, wie der geehrte Antragsteller es wünscht, dann in Zukunft auf Erklärungen Königlicher Commissare kein Gewicht werde
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