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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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Beginn eines jeden Landtages bereit sein und sofort an die Kammern gelangen möchten, ist ein längst gehegter wieder holt ausgesprochener und oft genug zur Kcnntniß der Re gierung gelangter. Zuletzt hat derselbe gesetzlichen Ausdruck erhalten'in H. 3 des Nachtragsgesetzes zur Verfassungsur kunde, vom 5. Mai 1851, in Beziehung auf das Budget und den Rechenschaftsbericht. Unverkennbar muß die Be rücksichtigung desselben den wesentlichsten Einfluß auf die Beschleunigung der Geschäfte bei den Landtagen und be ziehentlich ihre Abkürzung ausüben. Aber eben so wenig läßt sich hierüber eine für alle Mal feste Norm geben und die Hauptsache wird immer in den Händen der Regierung beruhen bleiben. Auch der von der zweiten Kammer beschlossene, oben unter » aufgeführte Antrag wird dies Verhältnis! nicht ändern, denn auch ihm hat nothwendiger Weise die Clausel: „in der Regel" — bcigefügt werden müssen, wodurch doch Alles wieder in das Ermessen der Regierung, ihren guten Willen, ihre Thätigkcit gelegt wird und schließlich die An sicht der Regierung entscheidet. Die unterzeichnete Deputation kann sich daher nicht gerade einen besonder» Erfolg davon versprechen, jenen An trag noch besonders formell an die Regierung zu bringen, nachdem Letztere hierin längst schon die Wünsche der Stande kennt und in ihrem eignen wohlverstandenen Interesse die baldige Ueberweisung der an die Kammern zu bringenden Vorlagen gleich bei Beginn des Landtags wünschen und ihr selbst die Nothwendigkeit hiervon einleuchten muß. Allein ebenso wenig wird die unterzeichnete Deputa tion irgend einem Anträge entgegentreten, welcher auf ir gend welche Weise geeignet ist, wenigstens in einiger Maße beizutragen, die übermäßige Dauer unsrer Landtragc abzu kürzen und von Neuem hierin den dringenden Wunsch der Kammern der Regierung an das Herz zu legen. Die unterzeichnete Deputation hat sich hierdurch ins besondere veranlaßt gefunden, die Berichterstattung über den vorliegenden Gegenstand, wenn schon der Antrag un ter » nach ihrer Ansicht in gewisser Hinsicht mit der Land tagsordnung in Verbindung steht, nicht bis zur Vortrag erstattung über diese letztere ausgesetzt sein zu lassen, viel mehr ihr Gutachten in gegenwärtigem Berichte niederzu legen; sie hat jedoch auch gleichzeitig bei Berathung der Landtagsordnung selbst dasselbe Ziel zu verfolgen gesucht, indem sie bei §. 13 derselben auf Beibehaltung der in dem Entwürfe der "definitiven Landtagsordnung weggelassenen Vorschrift, daß bei Eröffnung des Landtags den versam melten Ständen sofort die Laudtagspropositioncn vorge- lcgt werden sollen, angetragen hat; jedoch verhehlt sie sich keineswegs, daß selbst auch durch diese Bestimmung die Wünsche der Kammern noch nicht vollständig gesichert werden. Welche Gründe sowohl in Beziehung auf Geschäfts behandlung und Geschastsbeschlennigung bei den Landtagen eS wünschenswerth machen, daß die Kammern gleich bei Beginn des Landtags die ihnen zu unterbreitenden Vor lagen überwiesen erhalten, ist in dem Berichte der zweiten Kammer ausführlich und treffend dargelcgt, sodaß die un terzeichnete Deputation in dieser Hinsicht den bezüglichen Lheil des jenseitigen Berichts nur"ganz zu dem ihrigen machen kann. Sie mochte nur noch die Bemerkung bei fügen, daß nothwendiger Weise auch den Regierungscom- miffarcn wahrend des Landtags schwer die nöthige Muse bleibt, um Vorlagen, die bei Beginn des Landtags noch nicht vollendet sind, während der aufreibenden Thätigkeit desselben noch zu vollenden und deren endliche Abschließung und Vorlegung an die Kammern dadurch sich jedesmal immer verzögern muß. Ebenso einleuchtend ist die nicht unerhebliche Ersparniß an Landtagskosten, welche durch Geschäftsbeschleunigung und die dadurch zu erzielende Ab kürzung der Landtage nothwendig erreicht werden muß. Mehr aber noch, als im jenseitigen Berichte geschehen, möchte die unterzeichnete Deputation die politischen Beden ken und Gefahren hervorheben, welche in unmittelbarem Gefolge einer immer wiederkehrcnden zu langen Dauer der Landtage, immer stärker und stärker namentlich bei dem gegenwärtigen Landtage sich hervordrängen. In unbestrittener Weise wird wohl stets die sicherste Garantie für das Bestehen der Verfassung eines Landes und ihrer gedeihlichen Wirksamkeit, nicht sowohl in den todten Formeln gewisser Garantiebestimmungen, sondern weit mehr in der lebendigen Liebe und Anhänglichkeit des Volkes und seiner Vertreter an die Verfassung, und in der frischen Ueberzeugung Aller, daß sie wirklich das Wohl des Landes fördern, beruhen. Gefahrbringend ist daher jedes Nerhaltniß, jede Verfahrungswcise, welche diese Liebe, diese Achtung und Anhänglichkeit schwächt, allmählich untergräbt, oder gar die Verfassnngsgrundlagen als etwas Ueberflüssi- geS, Gleichgiltiges, ja vielleicht die Kosten des Aufwandes nicht mehr Verlohnendes erscheinen läßt. Daß die wiederholte übergroße Dauer unsrer Landtage in letzterer Hinsicht bereits mehrfach sehr ungünstige Ur- theile hervorgerufen hat, ist eine K hat fache, über welche die unterzeichnete Deputation die Augen nicht zu verschlie ßen vermag, wenn sie auch jenen Urtheilen großentheils die rechtliche Begründung absprechen muß, obschon sie auch andererseits, namentlich wenn, wie bei gegenwärtigem Land tage, die Kammern nach ihrer Zusammenberufung längere Zeit unthätig beisammen zu bleiben gcnöthigt sind, ihnen einen gewissen Schein der Wahrheit zuzugcstehen genürhigt ist. Hoffentlich wird letzterer Uebelstand durch die Bestim mungen der §. 147 der" definitiven Landtagsordnung für die Zukunft gehoben werden. Noch weit erheblichere Nachtheile aber entstehen noth wendig durch die zu lange Dauer der Landtage in Bezie hung auf die innere Zusammensetzung der Kammern und die geistigen Leistungen derselben selbst. Es liegt in der Natur der Dinge, daß sich die geistige Thätigkeit des einzelnen Menschen, und ebenso also auch einer ständischen Versammlung, sowie der von ihr nieder gesetzten Deputationen, auf welchen ohnehin stets die meiste Arbeitslast ruhen wird, nur bis auf einen gewissen Grad anspannen läßt, wenn nicht zuletzt gänzliche Abspannung eintreten soll. Auf der Hand liegt aber, daß es den Interessen des Landes nicht dienlich sein kann, wenn'vielleicht die wich tigsten Angelegenheiten des Landes erst in später Zeit an die Kammern gebracht werden und über die einflußreichsten, der vielseitigsten Erwägung bedürfenden Fragen, über die schwierigsten Gesetzvorlagen erst dann die Berathung ein treten soll, wo die" geistige Kraft und die frische Arbeitslust der Deputationsmirglieder, ja der Kammern selbst, bereits zu ermatten beginnt, und vielleicht die wichtigsten Beschlüsse — wie man zu sagen pflegt — über das Knie abgebrochen werden, nur um endlich zum Schluffe des langen Tagens zu gelangen.
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