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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Referent Abg. Kleeberg: Pos. 84. Für Insgemein sind in Ansatz gebracht: 284 Lhlr.; die letzte Bewilligung bestand in 360 - , sonach jetzt 76 Ehlr. weniger. ' Die Deputation hat hierbei etwas zu erwähnen nicht ge funden und beantragt, die für Pos. 84 geforderten 284Thlr. zu bewilligen. Präsident v. Haase: Will die Kammer bei Po sition 84. die geforderten 284 Thlr. Insgemein bewillig en? — Einstimmig Ja. Präsident v. H aase: Wir gehen nun über auf den Be richt der vierten Deputation über drei Petitionen, den Feld- und Forstschutz betreffend. Ich ersuche den Herrn Referen ten, uns den Vortrag zu geben. Referent Abg. D. Wa h le: Der Bericht sagt: Unterm 2. Februar dieses Jahres ging bei der zweiten Kammer eine Petition des Rittergutsbesitzers Ehümmler zu Costewitz und Genossen ein, welche die Schlußbitte aus spricht: . ' ' ' die zweite Kammer wolle im Verein mit der ersten und der Staatsregierung ein den Verhältnissen angemessenes Feld- und Forstpvlizeigesetz berathen und in das'Land ergehen lassen. > Ferner ging am 10. Februar dieses Jahres ebenfalls bei der zweiten Kammer eine Petition des landwirthschaftlichen Vereines zu Schneeberg ein, worin ein kräftigerer Feld- und Forstschutz verlangt und gebeten wird: die Kammern wollen bei der Staatsregierung be antragen, daß baldmöglichst ein diesfallfigerGesetz- entwurf an die Kammern gebracht werde. Endlich ging auch noch am 16, März 1852 gleichfalls bei der zweiten Kammer eine Petition Carl Friedrich Bauer's zu Plohn und Genossen ein, deren Gesuch dahin geht: die Kammer wolle bei derStaatsregierung den An trag stellen, -daß unter Benutzung des Militairs den ärmeren Gemeinden des Landes unentgeltlicher Forst-, und ,Flurschutz gewährt und daß die dazu cvmmandirten Soldaten gleichzeitig mögen, an gewiesen werden, auf die überhandnehmenden Bettler und Vagabonden ein strenges Augenmerk zu richten. Mittelst Kammcrbeschlusses vom 2., beziehentlich 12. Februar und 17. März dieses Jahres wurden diese Petitionen zur Berichtserstattung an die vierte Deputation überwiesen, welche sich dem ihr gewordenen Auftrage hiermit unterzieht. In den nurerwähnten, aus verschiedenen Ehesten des Landes (dem Leipziger Kreise, dem Erzgebirge und dem Voigtlande) herrührenden -Petitionen, wird angeführt, daß von allen Seiten im Lande immer mehr und Mehr ungetheilte Klagen über die im hohen Grade umsichgreifenden Feld- und Holzdiebstähle einliefen, daß hiervon die wenigenBegüterten tt. A. (2. Abonnement.) ebenso schwer betroffen würden, als die Besitzer oder Nutz nießer größerer Grundstücke, daß nicht nur Einzelne, sonderns ganze Schaarcn von Männern, Weibern und Kindern das ganze Jahr hindurch, mehr noch am Hellen Tage, als bei Nacht, ihre Wohnungen verließen und vor Aller Augen Na turalien an Getreide, Futterfrüchten, Holz und dergleichen ungescheut und auf höchst freche Weise entwendeten. Sie machen hierbei darauf aufmerksam, daß durch diese Uebel- stände nicht allein der Grundstücksbesitzer in dest Erträgnissen seines Bodens auf das Empfindlichste benachtheiligt. werhe, indem Andere ernteten, was er gesäet und gepflanzt habe, sondern, .was das Verderblichste und Gefährlichste sei, es..sie-i fördere der Staat, wenn er hiergegen nicht einen kräftiges Schutz gewähre, indirect die Immoralität in dett niederen Schichten der Bevölkerung. ' ' In der Petition von Schneeberg wird noch besonders hervorgehoben, daß mit der vermehrten Bevölkerung,und der immer mehr wachsenden Verarmung derselben jette Üebel- stände sich umfänglich ausgebreitet hätten und daß dies, um so mehr der Fall sei, je weniger lohnende Beschäftigung die arbeitende Classe in allen dort erzeugten Fabrikaten habe; daß, wenn auch noch Arbeiter z. B. in der Landwirthschaft füx höheres und sicheres Auskommen beschäftigt werden könn ten, es doch viele vorzögen, in die Fabriken zu gehen oder S.pitzen zu klöppeln, wenn sie auch nicht den Lohn verdienten, den sie zum Lebensunterhalte bedürften, weil sie beim Holz-, stehlen oder durch Felddiebstähle und Betteln noch einen Nebenerwerb hätten, und dabei weniger gebunden, »hären, als wenn sie das ganze Jahr hindurch bei einem Landwirthe dienen müßten. . Einen Hauptgrund für das.Ueberhandnehmen der Feld- und Holzdiebstähle finden nun die Petenten in den hierunter bestehenden gesetzlichen Dispositionen, die sie als höchst mangelhaft und allzu gelind bezeichnen, indem die Strafe nach dem jedesmaligen Geldwerthe des entwendeten Objectes be messen werde, was wohl der Theorie nach richtig sein möge, aber in der Praxis sich nicht bewähre, denn der Geldwerth des Entwendeten könne oft unbedeutend, der dem Eigenthümer verursachte Schaden aber häufig von großem Belang sein.. Die Petenten aus dem Leipziger Kreise finden ferner einen hauptsächlichen Grund für die Zunahme der geschilder ten Uebelstände darin, daß man denen, die nicht hinreichenden oder gar keinen Grundbesitz haben, gestattete, Vieh zu halten, und behaupten, daß dergleichen Leute bisweilen eben so viel, oft mehr Vieh haben, als die gräßeren Grundstücksbesitzer, daß hierin die nächste Veranlassung für sie zum Stehlen läge, und daß sie, um Zeit zum Stehlen zn haben, nur für einen Eheil des Tages Beschäftigung suchten, die ihnen;natürlich nicht hinreichendes Auskommen gewähre. . Einen großen Vorschub, bemerken die Petenten weiter, leisteten den Dieben die neueren Bestimmungen über Haus suchung, welche so viele Weitläufigkeiten mit sich brächten- daß hierdurch ihr Zweck oftmals gänzlich verfehlt werde; so wie der Mangel an Gensd'armen, indem Sachsen im Ver hältnisse zu allen deutschen Staaten, die wenigste Gensd'ar- merie und Sicherheitspolizei habe. Schließlich berufen sich Petenten auf die allgemeinen Klagen der Ortsobrigkeiten über die Lauheit und Milde der Gesetze, welche strengere und kürzere Maaßregetn nicht gestatteten. Daß nun die von den Petenten geschilderten sehr bekla- genswerthen Uebelstände ihren thatsächlichen Grund haben, ist der Deputation hinlänglich bekannt. Die Klagen über ungenügenden Feld- und Forflschutz erscheinen auch keines- 149
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