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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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bezientlich aus dem Zollvereinsgebiet ausgeschleden und dem selben zugetreten sind, ist in der hier fraglichen Beziehung nicht von besonderm Einfluß und wesentlicher Bedeutung. Der Zollanschlußvertrag mit dem Großherzogthum Luxemburg vom 8. Februar 1842 war zwar mit Ende Marz 1846 abgelaufen, die wegen Erneuerung des Vertrags an geknüpften Verhandlungen haben jedoch dahin geführt, daß unterm 2. April 1847 dieVerlängerung desselben mit einigen, für unbedenklich zu erachtenden Abänderungen, zunächst bis Ende December 1853 zu Stande gekommen ist. Der Vertrag selbst findet sich in dem Gesetz- uüd Verordnungsblatte des Jahrgangs 1847, S. 138 flg. . und die Abänderungen des frühem Vertrags vom 8. Februar 1842 ergeben sich aus dem Artikel 2 des neuen offenen Ver trags und aus dem unter ü.. beiliegenden Separatartikel zu demselben vom 2. April 1847, Nr. 1, 2, 5, 6, 7 und 8. Uebrigens hat der Zollverein, obschon eines Theils die Nothstandsverhältniffe der Jahre 1846 und 1847, andern Shells die politischen Bewegungen auf Handel und Gewerbe einen momentan störenden Einfluß gehabt und auf die finanziellen Ergebnisse zurückgewirkt haben, seine erfolgreiche Wirkung, auch nach Außen hin, fortwährend bewährt. Bedauerlicher Weise hat die königlich preußische Ne gierung in Folge des von Preußen mit Hannover einseitig abgeschlossenen, bekannten Vertrags ihrer Seits den Zoll vereinsvertrag vor Ablauf des vorigen Jahres gekündigt. Zwar geht dabei die erklärte Absicht dahin, Verhandlungen einzuleiten, daß der Zollverein unter Ancheilnahme Han novers und beziehentlich unter Zugrundlegung des preußisch- hannoverschen Vertrags, vom 1. Januar 1854 an, zu welcher Zeit die jetzt bestehenden Zollverträge endigen, weitere Dauer erhalte. Diese Verhandlungen werden jedoch erst in diesem Jahre in Berlin eröffnet werden, während gegenwärtig ähn liche Verhandlungen zu Wien noch im Gange sind, um eine Annäherung der österreichischen Zollgruppe an den Zoll verein, und einen spätem gänzlichen Anschluß der Erstrem an den Letztren anzubahnen. In beiderlei Beziehung liegt daher ein zur Mittheilung geeignetes Ergeöniß zur Zeit noch nicht vor. Ich glaube, der Herr Präsident wird gestatten, daß ich den hierauf bezüglichen Lheil des Berichtes vorlese. Der selbe lautet: Das vorstehend erwähnte allerhöchste Decret umfaßt einen ziemlich langen Zeitraum, aus welchem von Seiten der Staatsregierung die stattgefundenen Veränderungen in Zoll-, Steuer- und Schifffahrtsverhältnissen zu berichten und resp. der ständischen Genehmigung zu unterbreiten war, da das den Ständen von 1849/50 unterm 6. December 1849 (Landtags-Acten I. Abthl. 1. Bd. S. 683) bezügliche Decret nicht zur Erledigung kam. Durch diesen Umstand gehört auch Vieles der jetzigen Vorlage der Vergan genheit, nur Weniges der Betrachtung für die Zukunft an und so wird sich auch der Bericht der Deputation hin und wieder mehr zu-r Erledigung gewisser Formen, als in Erörte rung jetzt vbschwebender Fragen zu bewegen haben. Hierauf zu den einzelnen Abteilungen der Regierungs vorlage übergehend, liegt zunächst der Deputation die Ab teilung A. „den großem deutschen Zollverein betreffend" zur Erörterung vor. Seit dem Jahre 1845 Hal der deutsche Zollverein seinem äußern Umfange nach keine Veränderung erfahren und der schon damals bestandene Zollanschlußvertrag mit dem Grvß- herzogthum Luxemburg, welcher mit dem 31. März 1846 zu Endeging, ist inzwischen bis 31. December 1853 mit einigen Abänderungen prolongirt worden, welche die Beilage ü.. des Decrects'in der Mittheilung des Vertrags in den Artikeln 1., 2., 5. bis 8. näher angiebt und welche von der Art sind, daß die Deputation keine Veranlassung findet, weitere Bemer kungen dazu zu machen. Wenn die hohe Staatsregierung anerkennt, daß der deutsche Zollverein auch in den schwierigsten Verhältnissen der letzten Vergangenheit seine erfolgreiche Wirkung nach Innen und Außen bewährt hat, so kann die Deputation dem nur vollständigst beipflichten. Auch die Deputation muß deshalb mit der hohen Staatsregierung tief bedauern, daß diese wohlthätige Schöpfung durch die Seiten der königlich preußischen Regierung in Folge des von der letzteren mit der königlich hannoverischen Regierung abgeschlossenen Vertra ges erfolgte Kündigung in Frage gestellt ist, umsomehr, als nach Ansicht der Deputation es wohl einen andern kurzem und minder gefährlichen Weg gegeben haben würde, hierbei das Bestehende mit dem neu Erworbenen zu verbinden. Die Deputation muß auf das Dringendste.wünschen, daß aus den bevorstehenden Zollconferenzen in Berlin der deutsche Zollverein erweitert, gekräftigt und in manchen der ihm zu Grunde gelegenen vertragsmäßigen Bestimmungen nach den sich kundgegebenen Erfahrungen verbessert, neu hervorgehe und daß es nächstdem gelingen möge, auch mit der k. k. öster reichischen Regierung zu einer Vereinbarung über gegenseitige Zugeständnisse zu gelangen, die sicher ebenso im Bereiche der Möglichkeit rücksichtlich der stattsindenden Verhältnisse, als im wohlverstandenen Interesse beider Zollgruppen liegen möchten. In letzterer Beziehung hofft die Deputation, daß die stattgefundenen Conferenzen in Wien, deren Beschickung Seiten der hohen Staatsregierung sicher dem diesseitigen In teresse nur ganz entsprechend erachtet werden konnte, den Weg gebahnt haben werden, behält sich aber das Urtheil über diese Angelegenheit und die etwa dort gefaßten Beschlüsse vor bis zu der Zeit, wo die hohe Staatsregierung weitere Er öffnungen darüber wird haben machen können. Es ist ein wichtiger, folgenschwerer, die Interessen unse res engern und weitern Vaterlandes tief berührender Augen blick, in dem wir uns gegenwärtig in handelspolitischer Be ziehung befinden und wenn die Deputation nach reiflicher Erwägung sich dahin entschieden hat, dennoch keine speciellen, auf die Angelegenheit bezüglichen Anträge an die hohe Staats regierung der geehrten Kammer vorzuschlagen, so wird sie hierbei von folgenden Erwägungen geleitet. Zunächst hat nämlich die Deputation aus den bezüg lichen Beratungen mit den Herren Regierungscommissarien die Ueberzeugung gewonnen, daß die hohe Staatsregierung im Allgemeinen dieselben Wünsche rückflchtlich der Erhaltung, Erweiterung und inneren Vervollkommnung des Zollvereins hegt, welche die Deputation weiter oben ausgesprochen hat und daß hiernach erwartet werden darf, es werde die Regie rung mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln nach diesem Ziele streben. Hiernächst konnte die Deputation nicht un erwogen lassen, daß immerhin specielle Anträge für Ange legenheiten, wie die vorliegende, im Stadium der Vorhand-
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