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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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SIS lassen, sondern es würde, wenn überhaupt eine Veränderung für gut befunden würde, diese nur nach und nach bewirkt werden können. Es scheint mir aber auch in anderer Be ziehung eine wesentliche Aenderung der bestehenden Knapp schaftseinrichtung sehr bedenklich, denn ich glaube, es ist die Pflicht des Arbeitgebers, für den Arbeiter in dem Falle, daß er unfähig oder beschädigt wird, zu. sorgen, es ist das eine Pflicht, die in sehr verschiedenen Kreisen der Industrie als allgemein geltend anerkannt wird und der sich daher der Fis rus als Arbeitgeber wohl amj wenigsten entziehen dürfte. Zu dem Knappschaftsinstitute gehört der vorhin schon er- wähnte Arzt mit und er hat die Obliegenheit, die verschiedenen in der Gegend befindlichen, nach Maaßgabe ihrer Kuren re- munerirten Unterärzte zu beaufsichtigen, um jederzeit die Ga rantie zu haben, daß diese Aerzte ihre Kuren vollständig und im Interesse des Werkes durchführen und andererseits die sanitätspolizeiliche Aufsicht auf den Werken zu führen, eine Verrichtung, die mit 800 Ehlr. im Interesse einer so starken Mannschaft, wie sie sich auf den königlichen Werken befindet, nicht zu theuer bezahlt sein dürfte. Abg. v. Arnim: Auf das, was ich von dem Herrn Commissar gehört habe, muß ich bemerken, daß ich die Ver pflichtungen einer Knappschafscasse im Allgemeinen recht wohl kenne und daß auch die Knappschaften des Amtes Zwickau diese Verpflichtungen erfüllen. Nur mag es wahr scheinlich darin liegen, daß wir den Arbeitern mehr Beiträge zumuthen, wie es hier gerade geschieht. Z. B. meine Arbeiter erfüllen diese Verpflichtungen, denn sie bezahlen einen Arzt und einen Chirurgen und haben außerdem noch 6000 Lhlr. auf Hypotheken. Regierungscommiffar v. Freiesleben: Ich habe dem noch hinzuzufügen, daß diese Beiträge in dem Knappschafts statute des fiskalischen Steinkohlenwerkes dahin regulirt sind, daß jeder Arbeiter von 1 Lhlr. Verdienst 1 Ngr. zur Knappschaftscasse giebt und daß der Werksinhaber genau denselben Beitrag giebt, den die Leute geben. Die Ver pflichtungen sind also durchaus gleich. Referent Abg. Georgi: Wenn der geehrte Herr Com- miffar in dem Anträge der Deputation einen versteckten Vor wurf gegen die Verwaltung hat finden wollen, so muß ich allerdings versichern, daß die Deputation aus diesem Ge sichtspunkte den Antrag nicht betrachtet hat. Ich wenigstens würde dann den Antrag gewiß nicht in dieser Weise gestellt haben, weil ich selbst Gelegenheit genug gehabt habe, die Um sicht und den Eifer des verdienstvollen Beamten kennen zu lernen, dem speciell die betreffende Verwaltung in dem Ministerium obliegt. Allein, meine Herren, wenn sich ein so ungenügender Ertrag ergiebt, wie er sich doch im Ganzen hier herausstellt, wenn der Deputation, wie es hier der Fall war, manche Klagen über eine vielleicht doch etwas zu luxuriöse, zu sehr dem Optimismus huldigende Verwaltung zugehen, wir sie der Deputation zugegangen sind, so darf auch dir Verwaltung nach meiner Ueberzeugung nicht zu empfindlich sein, wenn von dem ständischen Standpunkte ausderWunsch an die Regierung gebracht wird, sie möge die betreffenden Verhältnisse erwägen und erörtern und der nächsten Stände versammlung mittheilen, ob und was in der Angelegenheit zu thun ist oder was der Grund ist, warum nichts geschehen kann, und warum sich das Land mit so einem geringen Er trage, als er verhältnißmaßig hier sich herausstellt, begnügen muß. Das nur allein war der Zweck des Antrags, den die Deputation gestellt hat, und ich glaube, in dieser Beziehung ist er wohl gerechtfertigt. Auf Specialitäten will ich nicht ein gehen; auch ich habe einen Vergleich mit den Resultaten des citirten Potschappeler ActienvereinS gezogen und habe da ge funden, daß, während unsere fiskalischen Steinkohlenwerke einenBetriebs-undAdministrationsaufwand von etwa65^Pf. ungefährpro Scheffel Steinkohlen verursachen, sich dieser Auf wand bei jenen Privatwerken nur auf nicht ganz 54 Pf. er streckt daß hiernach eine Differenz von circa 11A Pf. existirt> welche auf 1 Million Scheffel doch einen Betrag von 37,500 Zchlr. ausmachen würde. Ich kann nicht beurtheilen, meine Herren, ob die Verhältnisse so sind, daß ein solcher Vergleich überhaupt zulässig ist, erinnern muß ichaberdaran, daß ein Lheil des Betriebes bei dem Actienverein, den ich hier gegenüber stelle, auch ein sehr schwieriger und ungünstiger ist, denn bei dem sogenannten Windbergschachte des betreffenden Vereins muß das Wasser zu dem Betriebe der Dampf maschine mit Pferden herbeigeführt werden. Was die Kohlenpreise anlangt, so gebe ich zu, daß im Allgemeinen die Bestimmung der Preise von'HandelSconjuncturen abhängig ist und nicht von der Verwaltung. Allein es ist mir auch da mitgetheilt worden und zwar aus achtbarem Munde, daß unsere fiskalische Verwaltung zwar dieselben Steinkohlen preise halt, wie die Privatwerke, aber für gleiche Preise hier nnd da eine bessere Qualität von Kohlen gewährt, so daß in der Regel bei Privatwerken erst dann gekauft wird, wenn die fiskalischen Werke nichts mehr abzugeben haben. Ob man vielleicht auch in dieser Beziehung etwas sparsamer zu Werke gehen könnte, das muß ich der Untersuchung der Ad ministration anhcimgeben. Jedenfalls ist die Sache, wie mir scheint, denn doch wichtig genug, um den Antrag zu recht fertigen, welchen die Deputation der geehrten Kammer vor- geschlagcu hat. Regierungscommifsarv. Freiesleben: In Bezug auf diePreisc habe ich zu bemerken, daß ich unmöglich zugeben kann, daß die fiskalischen Kohlenwerke in der Art faktisch um nied rigere Preise verkauften, als die benachbarten Werke, daß sie unter andern Namen bessere Kohlen lieferten. Das Finanz ministerium hat wenigstens in Bezug auf mehrere fiskalische nicht unbeträchtliche Kohlenconsumenten (ich denke hierbei an die Freiberger Schmelzhütten, die außerordentlich große Quantitäten Koks und Kohlen beziehen, ich denke an mehrere Freiberger Gruben, die Steinkohlen aus dem Plauenschen ^Grundebeziehen, ich denke an verschiedene fiskalische Verwal tungen in Dresden) amtlich Gelegenheit gehabt, wahrzuneh- 135*
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