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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Dieses sehr veränderte Resultat ist in derHauptsachecine Folge des neuen Berggesetzes, und wenn hierdurch die Ein nahmen sich wesentlich vermindern, so sind auf verändern Seite auch die Ausgaben gefallen. Denn es ergiebt sich wei ter, obigen Einkünften gegenüber, folgende Verschiedenheit -es Aufwandes: 1849/51. 1852/54. Thlr. Ngr. Pf. Thlr. Pos. 33 o. 14,122 18 4 13,100 allgemeine Verwal tungskosten, - 34 o. 94,500 — — 45,000 Entschädigungen und Unterstützungen des Berg- und Hütten wesens. 108,622 18 4 58,100 58,100 50,522 18 4 Minderausgabe, ab: 49,570 — —obige Mindereinnahme. 952 18 4 Differenzzu Gunsten der jetzigen Finanzperiode. Es ist jedoch hierbei noch daran zu erinnern, daß der Etat derMünze, verwegen des wohlfeilen Preises,zu welchem früher der Münze das Silber geliefert werden mußte, im vorigen Budget mit 8500 Lhlr. Nutzung abschloß, im vorliegenden Budget sub Pos. 33 §. mit 3000 Lhlr. Zuschuß hat angesetzt werden müssen. Ferner ist vonden allgemeinen Verwaltungs kosten, Pos. 33 o., eine Post von 1000 Lhlr. für einen Ham- rnerksinspector nicht weggefallen, sondern nur auf das Mi nisterium des Innern übergegangen. . Zu obigen 11,500 Thlr. — Ngr. — Pf. diese I, 000 - — - — - hinzugerechnet, giebt Summe 12,500 Lhlr. — Ngr. — Pf., ab obige 952 - 18 - 4 - ergiebt einLImus der Einnahme oder ?Ius der Ausgabe von II, 547 Lhlr. 11 Ngr. 6 Pf. Insoweit cs überhaupt zulässig und gerechtfertigt ist, diejenigen Zahlen, welche sich auf die Stellung des Staates zum Privatbergbau beziehen, neben einander zu stellen denen, welche sich aus den zufällig in siscalischemBesitze befindlichen Anstalten ergeben, zeigt eine solche Nebeneinanderstellung, daß das Berg- und Hüttenwesen in Sachsen, mit Ausnahme der siscalischen Sreinkohlenwerke, eine Einnahme gewährt von 102,180 Lhlr., dagegen Aufwand, siehe oben 58,100 - mithin Ertrag 44,080 Lhlr. der in der Hauptsache auf den Blaufarbenwerken und dem Kupferhammer zu Grünthal beruht. Nicht in Ansatz sind hierbei gebracht: Pos. 34 b. 10,150 Lhlr. für die Bergakademie und die Berg schulen, . - 38 66,750 - zum Betriebe eines tiefen Stöllns in die Freiberger Bergamtsrevier, weil beide Positionen, von denen die eine Bildungszwecke verfolgt, die andere als eine Capitalanlage zu Gunsten der Zukunft zu betrachten ist, nicht dahin zu gehören scheinen. Immerhin aber stellt sich heraus, daß, abgesehen von den Generalverwaltungskosten, die, an sich nicht bedeutend, sich nicht speciell veranschlagen lassen, jetzt in Beziehung auf das Berg- und Hüttenwesen keine Staatseinnahmen bestehen, vielmehr jährlich 26,820 Thlr. aufgebracht werden müssen. Bevor die Deputation hierauf weiter eingeht, wendet sie sich zu den einzelnen Unterabtheilungen der vorstehenden Etats und zwar zu Pos. 91. Freiberger Oberzehntcncassc. Hierbei ergiebt sich in Folge der Abgabenregulirung im neuen Berggesetze eine ganz wesentliche Abminderung gegen den frühem Etat, in der Hauptsache wie folgt: Einnahme. 1849/51. Thlr. Ngr. Pf. 84,228 6 4 1,914 4 2 1,801 22 5 186 88,130 3 1 1852/54. Thlr. 36,000 Abgaben und Steuern nach 266, 271 und 273 des neuen Berg gesetzes in der gegenwärtigen, Zehn, ten undSchlägefchatzinderfrühern Finanzperiode, bergherrliche Gefälle, 1,500 Administrationsgebühren, 186 Insgemein. 37,686 Summe der Einnahmen. Ausgabe. 1849/51. 1852/54. Thlr. Ngr. Pf. Thlr. Ngr. Pf. 2,000 2,100 Besoldungen dem Oberzehn ¬ tenpersonal, 12,555 20 1 9,294 27 4 Besoldungen demBergamts- personal, sowie an das für die gesammte Berg- und Hüttenknappschaft Bezug habende Personal, 500 — — 400 Auslösungen, Reisekosten und Gratifikationen, 30 —- — Z0 Generalbefahrungskosten, 400 400 zu Instandhaltung und Ver ¬ vollständigung der bergamt lichen Rißsammlung, 350 — — 470 Expeditionsaufwand bei der Markscheiderexpedition und dem Oberzehntenamte, 55 Ko Bau-, Reparatur-und Unter ¬ haltungskosten, 8,615 —, .— 1 000 Befreiungen und Erlasse, 301 23 3 301 23 3 zu milden Zwecken, 99 2 6 25 — — zu polizeilichen Zwecken, 1,023 17 1 1,084 9 3 Insgemein und außerordent- liche Ausgaben. 25,930 3^1 15,186
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