Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Vicepräsident v. Criegern: Da dieser Gegenstand pressant ist, so würden wir ihn sofort einschalten können. Ich bitte den Abg. Kölz, uns diesen kleinen Bericht zu geben. Referent Abg. Kölz: Die zweite Kammer beschloß, wie Sie wissen, in Betreff des Antrags des Abg. Oehmichen zwei Anträge an die Staatsregierung gelangen zu lassen. Der erste lautet dahin: „Die Kammer möge beschließen, im Verein mit der ersten Kammer und indem sie die Staatsregierung um ihre Zustimmung zu diesem Beschlüsse ersucht, an die Stelle der§.152 der provisorischen Landtagsordnung folgende Bestimmung treten zu lassen: „DieVertagung des Landtages ordnet der König mittelst Decrets an. Dieses wird in jeder der bei den Kammern von einem königlichen Kommissar vorgelesen, welcher sodann auf Grund derselben die Sitzung im Namen des Königs für geschlossen er klärt. Die Vertagung darf nicht überk Monate dauern. Während der Vertagung können auf Beschluß der Kammern und mit Genehmigung des Königs die Deputationen oder ein Theil derselben in Thä- tigkeit bleiben." Diesem Anträge ist die erste Kammer beigetreten. Der zweite Antrag der zweiten Kammer ging dahin: „Die Kammer wolle im Verein mit der ersten Kam mer bei der hohen Staatsregierung beantragen, daß dieselbe bereits auf dem beabsichtigten nächsten außerordentlichen Landtage den Entwurf einer de finitiven Landtagsordnung vorlegen, oder, insofern hierzu nicht zu gelangen, mindestens dafür Sorge tragen möge, daß ein solcher Entwurf einer von der nächsten außerordentlichen Ständeversammlung zu wählenden Zwischendeputation zur Begutachtung und dann der nächsten ordentlichen Ständever sammlung zur Berathung und Genehmigung vor gelegt werde." Im Wesentlichen ist die erste Kammer mit den Motiven, welche die zweite Kammer zu diesem Anträge bewogen haben, einverstanden gewesen; sie ist aber noch einen Schritt weiter gegangen als Vie zweite Kammer, sie will: „daß die Staatsregierung bereits der im Laufe des Jahres einzuberufenden Zwischendeputation, oder, insofern hierzu nicht zu gelangen sein sollte, der nächsten außerordentlichen Ständeversammlung den Entwurf einer definitiven Landtagsordnung vorlegen möge." Sie ersehen daraus, daß der Antrag der ersten Kammer weiter geht, als der der zweiten. Ich kann Ihnen im Namen der Deputation versichern, daß wir einen ganz ähnlichen An trag an die Kammer gebracht haben würden, wenn nicht da mals, als wir über den Gegenstand in der Deputation berie- then, der Herr Minister des Innern über die Möglichkeit, den Entwurf einer Landtagsordnung in so kurzer Frist den Standen vorzulegen, Bedenken erhoben hätte. Wir glaub ten uns diesem Bedenken fügen zu müssen und formirten in Folge dessen den Antrag so, wie er von der Kammer angenom men worden ist. Nachdem indeß der Herr Staatsminister neuerdings erklärt hat, daß es doch wohl möglich sein werde, dem Wunsche der Kammern, wenn ein Antrag deshalb an die Regierung gelange, nachzukommen und den Entwurfeiner definitiven Landtagsordnung entweder schon der Zwischendc- putation, und wenn das nicht thunlich, wenigstens dem nächsten außerordentlichen Landtage zur Berathung und nach Befinden Annahme vorzulegen, so kann schon die Deputation, da der Antrag der ersten Kammer mit ihren Wünschen vollkommen übereinstimmt, nun anrathen, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten. Vicepräsident v. Criegern: Die Kammer hat ver nommen, worin die Differenz zwischen beiden Kammern in Bezug auf den Oehmichen'schen Antrag besteht und dieDepu- tation schlagt vor, dem Beschlüsse der ersten Kammer hierbei beizutreten. Ich habe nun vor allen Dingen zu erwarten, ob Jemand über diesen Gegenstand das Wort begehrt. Da dies nicht der Fall ist, so frage ich die Kammer: ob sie dem Beschlüsse ihrer Deputation beitreten und sich mit der Abänderung, wie sie indererstenKam- mer angenommen worden ist, einverstanden er klären will? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Kölz: Unter der Voraussetzung, daß die Kammer dem Beschlüsse ihrer Deputation beitreten werde, ist bereits die Landtagsschrift gefertigt worden. Ich gebe der Entschließung der Kammer anheim, ob es mir »erstattet sein dürfte, dieselbe gleich mit vorzutragen. Vicepräsident v. Criegern: Es wird dem bei der drängenden Zeit kein Bedenken entgegenstehen. (Vortrag der Schrift.) Genehmigt die Kammer die soeben vernommene ständische Schrift ihrem Inhalte und ihrer Form nach? — Einstim mig Ja. Vicepräsident v. Criegern: Der erste Gegenstand der heutigen Tagesordnung, der mündliche Bericht derzwei- ten Deputation über das allerhöchste Dccret, dicAusloosungs- termine beim Staatsschuldenwesen betreffend, kann gegen wärtig noch nicht vorgenommen werden, da die Mitglieder der zweiten Deputation augenblicklich abgehalten sind, in der Sitzung zu erscheinen. Wir haben daher einen andern Ge genstand der Tagesordnung, den Bericht der dritten Depu tation, die Petition aus Neukirchen rc. um'Gleichstellung der Rittergüter mit andern Grundstücken bei Armenanlagen betreffend, zunächst vorzunehmen und ich ersuche den Herrn Referenten v. Baumann, uns den Vortrag zu geben. Referent Abg. V. Baumann: Ich würde den Herrn Präsidenten ersuchen, die Kammer zu fragen, ob sie von der Vorlesung der Petition absehen wolle, und zwar nicht blos von der Vorlesung dieser Petition, sondern auch noch von der zweier anderer. Es ist nämlich eine aus der ersten Kammer herüber gekommen, die theilweise auch hier einschlägt und von
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder