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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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aus die Bestimmung des-'Einganges in Z. 8 beibehalten müsse, wonach der Abgeordnete-seinen wesentlichen Wohnsitz innerhalb der Wahlabtheilung haben muß. Ich gebe zu, daß, wenn nur gesagt wird, daß er die in §. 8 unter a. und b. be zeichneten Eigenschaften haben muß, dies zweifelhaft werden kann, weil diese Bestimmung weder unter a. noch b. enthal ten ist. Ich werde, um jeden Aweifel hier zu heben, Vor schlägen-, die Fassung etwas zu veränderns und zwar so, daß Seite 584 auf der zweiten Zeile gesagt würde: „welche dse S. 8 im Eingänge, sowie unter a. und b. bezeichneten Eigenschaften haben." Dahn iss jeder Zweifel gehoben, und ich erlaube mir, hem Herrn-Präsidenten zu bitten, daß er die Mitglieder der Deputation.frage, ob sie mit dieser ganz unserer Ansicht entsprechenden redactionellen Abänderung ein verstanden sind., Ms würde also nach. A 8 einzuschalten sein : ,„im EiugangL-sspwsslü. ' Präsident^'. Ha a se: Der Herr Referent schlägt also vor, daß Seite 584-"auf der zweiten Zeile nach deM'Wortc:„Z, 8" gosägtwerd'e: „im Eingänge, sowie," und ich frage: sind die Depütüftonsmitglieder damit einverstanden? . Stagtsminister v. Friesen: Ich, glaube doch,, daß eins vollständige Deutlichkeit auch dadurch nicht erreich^ wird,, weil ftr §. 8 von den Wahlabtheilungen die Rede ist und bei §. 9 nur die Wahlbezirke in Frage kommen können. Es ist doch die Absicht der Deputation, daß der zu wählende Abgeordnete nicht in einer bestimmten Wahlabtheilung, sondern nur im Wahlbezirke seinen wesentlichen Wohnsitz habe, und deshalb hebt dieser Vorschlag die Undeutlichkeit nicht auf. Präsident v. Haase: Nach dieser Bemerkung würde eine andere Redaction zu erwarten sein. Abg. Schäffer: Die Acußerungen des Herrn Staats ministers sind allerdings begründet, es wird vothwendig sein, wie bereits der Herr Präsident, erwqhsit- hat, daß hie Depu tation sich poch bestirpnsser faßt upd ip §. 9 hervyrgehoben wird, daß dis Wahl a.sis hem Wahlbezirke erfolge. W§s die Gradation hinsichtlich hes Census in den Städten, anlangt, so bin ich als Mitglied der Deputation auch derselben beige treten, da ich ebenfalls die Ueberzeugung habe, daß, wenn »yqN;Unangesessene als Wahlmänner ausgenommen sehen und als Abgeordnete in der Kammer erblicken will, es auch durch aus nothwendig ist, daß namentlich in Betreff der kleinen Städte von dem RegieruMs yorschläge, den die Gesetzvorlage enthält, zurückgegangen werde, außerdem es nicht möglich sein hür-sss, dieses Ziel zu erreichen. Esist iy dieser Beziehung, UM hie Nothwepdigkeit hervorzuheben, von einem Abgeord neten aus einer Stadt, deren innere Angelegenheiten er zu ordnen die Ehre hat, ein Exempel aufgestellt worden, nach welchem dis Zahl her Wähler nach einem Census von lOLHa- lern und nach einem Census von 5 Lhalern berechnet worden ist. Hinsichtlich der Rechnung selbst kann ich. natürlich keinen Zweifel vorwalten lassen, allein es scheint mir in anderer Ik. K. Beziehung das Exempcl doch nicht ganz richtig zu sein, viel» mehr auf einen Jrrthum hinauszulaufen, der in der Kammer sehr leicht eine falsche Ansicht hervorbringett könnte. Der Unterschied, welchen das Exempel darlegte, war so bedeutend, daß er allerdings auffallen mußte, es war der Unterschied zwischen^ einem Census von 10 und von 5 Lhalern gegen 60 Individuen. In. dieser Beziehung, dürfte der geehrte Abge ordnete insofern in einem Jrrthume sich befinden, daß er den Census von 5 Lhalern mit Rücksicht.auf die,Stadt, der- er angehört, angenommen uyd dennoch die Rechnung entwar fen hat; denn auf diese Stadt würde nicht der Census yard 5 Lhalern anwendbar sein, sondern der Census von 8 Aha« lern qngewendet werden müssen, wodurch allerdings dssZachl,. die so übsrraschenh hervortrat, sich bedeutend vermindere würde, und zwar aus dem Grunde, weil diese Stadt unmög lich den kleinen beigezählt werden ka-W, da sssdenVierstädtm in der Dberlausitz angehört und somit ganz-unbezweifess rM ter die mittleren Städte gerechnet werden muß. Was-dm Census in Betreff de-r Abgeordneten pow platten, bantze an- laqgh her von Seiten dM Deputation yyrgeschlagen worden ist, so. Muß, ich Echings auch wünschen, daß di.s. gechM Kammer M der Ansicht,. welche, die?Deputation zu erkennen gegeben haf,, anschließen möge, ha,, wie bhveits. hsvvoygehobeU worden ist, wenn es bei dem Census bleibt, den di? Borings enthält, allerdings blos zum größten Theiss der mittlere' Grundbesitz in die Kammer eintreten würde. Deshalb ist es sehr zu wünschen, daß die Kammer sich dieser Ansicht- anschließt, Secretair Sch eibner: Was zuvörderst den Kölz'schen Antrag anlangt, so habe ich ihn nicht unterstützt, und zwar aus dem Grunde, weil er in die Gradationsverhältnisse in H. 8 eine Störung hineinbringt; es würde also 5, 8 und 10 Lhaler die Gradation sein, die mir nicht paffend scheint, und aus diesem Grunde habe ich diesen Antrag nicht unterstützt. Ich habe ferner eiste Aeußerung des Abg. y. d. Planitz bein'erft- lrch zu machen. Er sagte, xs wäre nicht in der Ordnung, daß der Wahlmann gerade so viel CeNsus habe, wie ein Abgeord neter; ich bin damit aber nicht einverstanden und erinnere nur an Belgien; dort haben, wenigstens was die zweitsKam- mer anla.ngt, nur die Wähler einen Census, nur die Wahl berechtigten, während für den Abgeordnete^ gar kein Census vorgeschrieben ist. Ich gche zu, Hastühet dewEenchs sehr viel gestritten werden kann, uyh vielleicht wird dss Praxis, die Erfahrung, die Erkenntniß hcrvyrbxingen, chas eigentlich das Richtig? ist, aber unrichtig wchrdd ss Mhh nicht sein, wenn nur derWähler einen, wenn guch HHep Census haben müßte^ her Abgeordnete qber gar. kein?» nachzuweisen brauchte. Die Deputation ist zu einem solchen Vorschläge nicht gelangt, iwenn er auch practW sein sollte, aus Gründen, dis ich nicht -näher auseinanderfthen will; diese Vorschläge wüchey in .diesemAugenblicke nicht so annehmbar befunden weichem,und wir haben uns also mit den vorliegenden begnügt. Mas die 31*
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