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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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habe eben bemerkt, daß noch ußchr 5^'Mitglichsk, aks-diezur: heutigen Beratung nöthigen drei Viertheile der verfassungs mäßigen Anzahl Ker Kammer, beisammen sind; diese Anzahl muß bei unfern jetzigen Abstimmungen über die einzelnen Pa ragraphen zugegen sein, wenn schon in Bezug auf das ent-' scheidende Resultat dieser Abstimmungen der Beschluß, wel chen wir früher gefaßt haben, feststeht, daß nur bei der endli chen und schließlichen Abstimmung über den Abschnitt VH. der Vorlage A. überhaupt die Bestimmung der tz. 15)2 der Vcrfassungsurkunde, hinsichtlich der zwei Drittheilc der An wesenden, Platz ergreift. Da also drei Vierthcile der ver fassungsmäßigen Anzahl — 57 Mitglieder — noch nicht ge genwärtig sind, so werde ich die Verhandlungen nicht eher beginnen, als bis diese beisammen sind; wenigstens verstehe ich den obigen Beschluß so und bitte Sie, meine Herren, Ihre Ansicht darüber auszusprechen, insonderheit darüber, ob Sie auch den gedachten Beschluß so verstanden haben, daß bei den Abstimmungen übereinzelne Paragraphen mindestens 5>7 Mit glieder anwesend sein müssen, dahingegen die in der §. 15)2 der Verfassungsurkunde erforderte Entscheidung durch zwei Drittheile der Anwesenden nur bezogen werden solle auf die Endabstimmung, welche mitNamensaufruf erfolgt. (Es meldet sich Niemand zum Wort.) Ich werde den Herrn Bicepräsidenten ersuchen, seine Meinung darüber auszusprechen. Referent Vicepräsident v. Erie gern: Ich kann nicht läugnen, daß ich die Frage wenigstens für einigermaaßen zweifelhaft ansehe, ich würde aber unmaaßgeblich glauben, daß wir vielleicht immer mit der Berathung beginnen könn ten. Es fehlen nur noch zwei Mitglieder, und ehe wir zur Abstimmung kommen, könnte sich vielleicht die Entscheidung dieser Frage erledigen. Ich gebe diese Ansicht der Kammer anheim. Abg. v.Nostitz-Drzewiecki: Wenn einmal der Grund satz angenommen ist, daß bei der Abstimmung über die ein zelnen Lheile des Gesetzes zwei Dritttheile der verfassungs mäßigen Zahl der Mitglieder nicht nothwendig sind, so glaube ich auch, daß eine Minderzahl als 57 keinen Einfluß darauf haben kann, und daß wir ohne Weiteres mit der Berathung und Abstimmung fortfahren können. Es ist dies indeß nur meine persönliche Meinung. Abg. Kölz: Ich glaube, daß man bei derartigen Fragen lieber zu ängstlich zu Werke gehen muß, als mit Leichtigkeit Beschlüsse fassen darf, welche spater zu wesentlichen Differen zen führen können. Präsident v. Haase: Ich bitte den geehrten Abgeord neten, etwas lauter zu sprechen. Abg. Kölz: Ich würde nichts dagegen einzuwenden haben, wenn der Vorschlag des Herrn Bicepräsidenten ange nommen werden sollte, mit der Berathung fvrtzufahren, aber gecstn erüe AstiOmOng MrUde ich mich jedenfalls verwahren müssen. Präsidettt S. Hdastkt Ich stimme dem Vorschläge des nherrrrVicepräsioenten bei; es läßt sich voraussetzen, daß noch ernig'e'Mitglicdcr, ehe es zu einer Abstimmung über die nächste Paragraphc kommt, einrreten werden. Referent Vicepräsident v. Criegern: Wir sind in der letzten Sitzung bis §. 7"< der Vorlage gekommen, der Bericht hat die 78 und 79 zusammen behandelt, und ich bitte daher dicKammer, zu genehmigen, daß ich beide Paragraphen zugleich vortrage. Es würde das immer unbeschadet des wei teren Beschlusses geschehen, ob die Berathung über jede Pa- ragraphe einzeln stattfinden soll. 72. 8ti'inmI)6rocbligunA bsi ölen Wob len kür ölie erste krümmer. 8timmbereLbti'§t bei äen VVnIllen ?ur ersten Kammer smä alle naoii 76 KtimmbereebtitzNe, rrelelie im liöni^reiobe 8aobsen einen mit rveni§ste»8 15008teuereinbeiten belasteten lünälioüen (irunäbositr lmben. 79. Willillmrüeit ötir ersten Kammer. ^Väblbar als NitZIieäer üer ersten Kammer sinä alle säcü- sisoiie 8tsatsanAsliöri§6, rvelelie ir^enäum im Köni^rsiolie Saebsen nsoli §. 78 stimmbersollkiSt sinä, äaker» sie a) äas äreisiZste I-ebenssabr übersoliritten baden: b) niedt in auslanäisolieN aotiven Diensten stellen unä e) im KüniKreiedo 8aoks6n einen mit minäestens 3000 8keu6reinll6ik6n belasteten llimllioücn t-'runäbesilr baden. Der Deputationsbericht hierzu sagt: Zu §. 78 und 79. Die Bestimmung des Census für die active und passive Wahlfähigkeit zur ersten Kammer gehört offenbar zu den schwierigsten Aufgaben. Wenn aber die Beibehaltung der Vorschrift, wonach fünf Herrschaftsbesitzer erbliche Plätze in der ersten Kammer haben, dem großen Grundbesitze wenig stens einige Vertretung sichert, außerdem auch nach dem Vor schläge der Deputation unter den vom König ernannten Mit gliedern stets sechs mit größern Grundstücken ansässige Per sonen befindlich sein sollen, so schien es der Deputation nicht erforderlich, auf Erhöhung des nach Steuereinheiten berech neten Census anzutragen. Ein Landgut von 1500 Steuerein heiten kann allerdings nur zu den Mitteln Besitzungen gerech net werden. Es erscheint aber auch vollkommen zweckmäßig und den bestehenden Verhältnissen angemessen, den Besitzern solcher Güter die active Betheiligung bei den Wahlen zur ersten Kammer einzuräumen. Güter von 3000 Steuereinhei ten sind schon denjenigen Besitzungen beizuzählen, welche einen Dirigenten verlangen, dessen Thätigkeit nicht sowohl physischer als vielmehr geistiger Art ist, und die bei intelligen ter Bewirthschaftung ihrem Besitzer ein verhältnißmaßig gutes Auskommen, sowie einen nicht unbedeutenden Grad von Selbstständigkeit gewähren. Nach der in dem Berichte der vierten Deputation der ersten Kammer vom 17. October 1850 über die Petition Johann Gottlob Günthers rc. enthal tenen sehr umsichtigen und klaren Auseinandersetzung über
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