Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ja nicht zu nahe trete. Won diesen soll künftighin gleich wohl Betreffs der ländlichen Wahlen gar nicht mehr die Rede sein; sie hören auf, Bauern in diesem^Sinne zu sein, sie sind Alle Grundbesitzer, nur mit dem Unterschiede: große und kleine. Es ist aber auch nicht allein von ländlichen Grund besitzern die Rede, sondern von städtischen und ländlichen zu gleich. Es kann Jemand ein Haus in der Stadt oder ein Bauergut besitzen, und dennoch kann er in die erste Kammer gewählt werden, ob er die Landwirthschaft als Hauptbe schäftigung betreibt, darauf kommt weiter nichts an. Also auch die Städter sind dabei bethciligt, nicht blos nach der Vorlage der Staatsregierung durch die Bürgermeister, son dern auch insofern, als sie ein städtisches Gut besitzen mit 5000 Steuereinheiten, oder mit 3000 Steuereinheiten beim bäuerlichen Grundbesitz. Man behauptet, es würde eben so viel Intelligenz, wenn die kleinen Grundbesitzer in die erste Kammer kämen, darin herrschen. Intelligenz ist überhaupt überall da, wo der natürliche Verstand mit Wissenschaft ge paart ist, zumal wenn die Wissenschaft in frühern Jahren er lernt oder auch in späterer Zeit durch Studium angeeignet worden; allein ich glaube, daß es immer vorzüglicher ist, wenn der größere Grundbesitz Männern angehört, die vermöge ihres größeren Wohlstandes sich eine höhere Bildung haben aneignen können, als wenn man das von solchen Grundbe sitzern erwartet, denen nur der Zufall eine vorherige wissen schaftliche Bildung hat verschaffen können, wo wenigstens nicht mit einiger Gewißheit darauf zu rechnen ist. Ich hatte behauptet, die erste Kammer würde bei mehrBerücksichtigung des großen Grundbesitzes nicht auf die Schultern nehmen können, das Gesetz abzulehnen; allein eben darum, weil Die jenigen, welche gegen das v. Nostitz'sche Amendement spre chen, glauben, daß der Unterschied der v. Nostitz'schen Vor schläge gegen die Regierungsvorlage zu groß ist, weil die be treffenden Mitglieder der ersten Kammer zu viel von ihren Gerechtsamen aufgeben müssen, weil sie, unterstützt von den Meisten ihrer Kammer, nicht ohne Grund, und wäre es auch zum Theil aus Scheingründen, sich dessen zu erwehren suchen, indem sie behaupten, es sei damit für das allgemeine Wohl nicht gesorgt: eben darum halte ich dafür, es würde in der Zusammensetzung, wie die Vorlage aus der Kammer hervor zugehen scheint, wenn das v. Nostitz'sche Amendemene nicht angenommen wird, — es würden sich dann der ersten Kam mer minder und kaum Vorwürfe machen lassen, als wenn man sich ihr mehr annäherte, um nur die Möglichkeit herbei zuführen, das Gesetz zu Stande zu bringen. Abg. Haberkorn: Blos einigeAeußcrungen des Abg. v. Nostitz und Anderer veranlassen mich noch zu einer kurzen Erklärung. Ich habe die ehrenwcrtheAbsicht des Herrn An tragstellers v. Nostitz durchaus nicht in Abrede gestellt, ich habe aber schon erklärt, daß es hauptsächlich nur die Furcht ist, es könnte das Gesetz in der ersten Kammer keinen Anklang finden,welcheihnzuStellungdieserAnträge bewog; allein in diesem Punkte kann ich ihm eben nicht Recht geben. Ich bin tl. A. - der Ueberzeugung, die erste Kammer, die aus so fein fühlenden e Mannern besteht, fühlt gewiß selbst so gut wie Andere, daß sie e zeither schon einen Stein des Anstoßes gebildet hat, und sie wird c> gewiß Alles dazu beitragen, um diesen Stein des Anstoßes - ihrerseits zu beseitigen; sie kann und wird dies aber dadurch - an den Lag legen, daß sie dem Vorschläge der Staatsregie- i rung beitritt. Ich nehme meine Behauptung nicht zurück, r daß, je höher Jemand steht, je reicher derselbe ist, desto kleiner - auch sein Umgangskreis wird. Es liegt dies rein in der > Natur der Sache; denn sowie nach dem bekannten Ausspruche e am liebsten der Landmann von seinem Pfluge, der Handwer- - ker von seinem Handwerke, der Schiffer von seinem Schiffe t spricht, so suchtJeder seines Gleichen auf, und es bleibt gewiß i richtig, daß der Verkehr von Männern, die hoch und reich da» > stehen, auf einen kleinen Kreis sich beschrankt und der Verkehr : mit dem eigentlichen Volke ein sehr geringer ist, daß dagegen : Diejenigen, welche weniger besitzen, mehr Berührungspunkte mit dem gewöhnlichen Leben suchen müssen. Wir wollen aber in der Kammer nicht die Anschauung einiger weniger Perso nen, sondern der Mehrheit des Volkes zur Geltung bringen. Wiederholt erinnere ich daran, daß nicht davon die Rede ist, daß Diejenigen, welche in die erste Kammer gewählt werden sollen, nur 3000 Steuereinheiten haben müssen, sondern daß von da ab nur die Möglichkeit vorhanden sein soll, die Mit gliedschaft in die erste Kammer zu erlangen; es ist eine solche Bestimmung gewiß ganz und gar nicht gefährlich. Ich wie derhole, es wird gewiß die Regel bilden, daß man größere Grundbesitzerwählt; wir wollen den Kreis der Wählbaren nur erweitern und uns die Möglichkeit erhalten, einen Mitt lern Grundbesitzer wenigstens wählen zu können. Dabei be merke ich noch, daß, soviel ich mich erinnere, ich den Namcn„Rit- tergüter" gar nicht gebraucht habe, ich habe nur von größerem Grundbesitz gesprochen; ferner habe ich nicht von einer Revi sion, sondern von einer Reform des Wahlgesetzes gesprochen; endlich habe ich, wenn ich die Summe von 200,000 Thaler angab, nicht eine Berechnung nach Steuereinheiten, sondern den möglichen Verkaufswerth von Rittergütern gemeint. Un recht hat auch Abg. Sachße, wenn er anführt, daß auch den Städten der Ccnsus zu Gute gehen werde; denn es heißt in §. 79: „im Königreich Sachsen sollen wählbar sein, die einen mit mindestens 3000 Steuereinheiten belasteten ländli chen Grundbesitz haben." Nur noch zu diesen kurzen Bemer kungen sand ich mich veranlaßt. Abg. Riedel: Abg.Rittner hielt mir ein, ich hatte ge sagt: wenn der v. Nostitz'sche Antrag angenommen würde, so würden wir keine revidirte Verfassung und kein anderes Wahlgesetz haben. Er muß mich jedenfalls mißverstanden haben, denn ich habe das Gegentheil gesagt; ich habe gesagt: es ist ein Grund mehr für mich, gegen das Gesetz zu stimmen, und ich wollte dann, daß es lieber beim Alten bliebe; denn wenn das Gesetz so angenommen würde, würde man sagen: wir haben eine revidirte Verfassung und ein neues verändertes Wahlgesetz, welches mir aber nicht genügt, und man würde 34*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder