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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- Decret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und Schifffahrtsverhältnisse betr.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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Decret an die Stände, Handels- und Schifffahrtsverhältnisse betr. die Zoll-, Steuer-, Se. Königliche Majestät lassen über die Zoll-, Steuer-, Handels- und Schifffahrtsangelegcnheiten Sach sens, im Anschluß an das Decret vom 26. October 1857, den getreuen Ständen nachstehende'weitere Eröffnungen zugehen: Handels- und. Schifffahrtsverträge der Staaten des Zollvereins mit auswärtigen Regierungen. Verträge dieser Art sind folgende abgeschlossen worden: 1) In den Häfen der unter dem Schutze Englands stehenden vereinigten Staaten der Jonischen Inseln unter lagen früher die Flaggen der nicht privilegirten Staaten hinsichtlich der Abgaben von Schiff und Ladung einer dif. ferentiellen Behandlung, welche nach dem Eingangszoll tarif sich bis zu einer Differenz von zwanzig Procent steigerte. Um, nach dem Vorgänge der von anderen Staaten mit der Schutzmacht der Jonischen Inseln getroffenen Ab reden, auch für die Angehörigen und Schiffe der Zollver- cinsstaaten in den Hafen der Jonischen Inseln die Rechte der meist begünstigten Nationen zu erlangen, haben die königlichen Regierungen von Preußen im Einverständnisse sämmtlicher Zollvereinsregierungen und von Großbritannien unter dem 11. November 1857 die Erklärung ausgewech selt, daß die Unterthanen und Schiffe der Jonischen In seln in den Staaten des Zollvereins alle diejenigen Be günstigungen in Handels- und Schifffahrtsangelegenheiten, welche daselbst den Unterthanen und Schiffen von Groß britannien (vermöge des von den Staaten des deutschen Zollvereins mit dem vereinigten Königreiche Großbritannien und Irland unter dem 2. März 18-11 abgeschlossenen Han dels- und Schifffahrtsvertrag Seite 55 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1841) bewilligt sind, genießen sollen, sobald die Regierung der Ionischen Inseln eingewilligt haben werde, den Unterthanen und Schiffen der Staaten des Zollvereins dieselben Be günstigungen zu gewahren. Nachdem dieses Abkommen unter dem 6. Februar 1858 die Genehmigung des Ionischen Senats erhalten, ist die fragliche Erklärung unter dem 12. Mai 1858 zur öffent lichen Kenntniß gebracht worden. > (Seite 90 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1858.) 2) Seiten des persischen Gouvernements war der königlich preußischen Negierung der Wunsch zu erkennen gegeben worden, eine vertragsmäßige Regelung der gegen seitigen Handels - und Verkehrsbeziehungen, nach Analogie des französisch-persischen Vertrags vom 12. Juli 1855 her beigeführt zu sehen. Infolge dessen ist von Preußen für sich und in Ver tretung, bezüglich im Namen der übrigen Mitglieder des deutschen Zoll- und Handelsvereins, unter dem 25. Juni 1857 ein am 31. März 1858 ratisicirter Freundschafts und Handelsvertrag mit Persien abgeschlossen worden. Der Vertrag beruht auf dem Princip der gegenseitigen Gleichstellung mit den Unterthanen der meist begünstigten Nationen, namentlich in Ansehung der diplomatischen Ver tretung, sowie in Bezug auf Reisende, Gewerbtreibende und andere Unterthanen, welche in dem Gebiete der ver tragenden Zlheile sich vorübergehend aufhalten oder daselbst ihren Wohnsitz genommen haben und endlich im Betreff der bei dem Waareneingange oder Ausgange zu entrich tenden Abgaben (Art. 2, 3 und 4). Zum Schutz ihrer Unterthanen und ihres Handels und zur Erleichterung der Beziehungen zwischen ihren Unterthanen ist jedem der ver tragenden Kheile die Ernennung von drei Consuln in den respcctiven Staaten Vorbehalten. Die Consuln der Zoll vereinsstaaten sollen in Teheran, Tauris und Bcnder- Bouchir, die persischen aber in den Zollvereinsstaaten an Orten residiren, wo Consuln einer fremden Macht sich be finden. Der Vertrag ist unter dem 10. Juni 1858 publicirt worden. (Seite 110 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1858.) 3) Gleichergestalt batte die Regierung der argentini schen Confüderation wiederholt den Wunsch ausgesprochen, mit dem Zollverein einen Handels- und Schifffahrtsvertrag abzuschließen und es ist demzufolge zwischen Preußen für sich und in Vertretung, bezüglich im Namen der übrigen Staaten des Zollvereins und der gedachten Conföderation unter dem 19. September 1857 ein Freundschasts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag abgeschlossen worden, der vorzugsweise auf gegenseitiger Freiheit des Handels und Gleichstellung der gegenseitigen Begünstigungen, Befrei- 310*
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