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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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Mittheilungen Aber die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. M 70. Dresden, am 3. Mai 1861. Siebzigste öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer am 26. April 1861. Inhalt: Verlesung des Protokolls. — Registrandenvortrag (Nr. 644 bis 647). — Fortgesetzte Berathung des Berichts der ersten Deputation über das allerhöchste Decket dom 16. Januar 1861, i den Entwurf eines Gesetzes zur Erläuterung einiger Artikel des Strafgesetzbuchs, des Gesetzes über die Forst-, Feld-, Garten-, Wild- und Fischdiebstähle rc. und der Strafproceßordnung betr. und .zwar über Novelle XVI bis XXX und Annahme des Entwurfs. Die Sitzung beginnt Vormittags 10 Uhr 5 Minuten in Gegenwart des Herrn Staatsministers vr. v. Behr, der Herren königlichen Commiffare, Generalstaatsanwalts vr. SHwarze, Geh. Justizräthe vr. Krug und Wilke und in Anwesenheit von 65 .Kammermitgliedern mit Ver lesung des Protokolls der letzten Sitzung durch den Secre- tär Kasten. Dasselbe wird ohne Einwendung genehmigt und durch die Abgg. Dörstling undFalcke mitvollzogen. Präsident Haberkorn: Wir gehen zum Vortrage der Registrande über. (Nr. 644.) Petition Carl Gottlieb Wagner's zu Pölbitz und Crossen und Genossen um Verwendung bei der hohen Staatsregierung, die Ufer- und Dammbauten der Mulde auf Staatskosten zu übernehmen, sowie deren Deckung betr. (s. Nr. 307 der Reg.) Präsident Haberkorn: Die Petition ist an die Ständeversammlung gerichtet und müßte deshalb zuerst in der Ersten Kammer zur Berathung gelangen. Dieselbe würde aber diese Petition ohne Weiteres an die Zweite Kammer als einen Finanzgegenstand haben gelangen lassen und deshalb schlägt das Direktorium vor, die Petition un serer zweiten Deputation zu überweisen, woselbst schon ähn liche Petitionen sich befinden. Ist die Kammer damit ein verstanden? — Einstimmig Ja. (Nr. 645.) Petition der Städte Freiberg, Hainichen, Frankenbcrg, Rochlitz, Geithain, 'Frohburg und Borna vom- 11. April 1861, die Erbauung einer Eisenbahn von Kieritzsch nach Freiberg betr., mit einer Beilage. ii. K. (S. Abonnement.) Präsident Haberkorn: An die zweite Deputation. (Nr. 646.) Antrag des Herrn Abg. vr. Hepner, da hin gehend, die Kammer möge beschließen, die Staatsre gierung zu ersuchen, eine königliche Landesbank zu grün den, diese aber nicht nur auf Dresden und Leipzig zu be schränken, sondern auch auf andere Städte des Landes, namentlich auf größere Fabrik- und Handelsstädte auszu dehnen. Präsident Haberkorn: An die dritte Deputation. (Nr. 647.) Gesuch des stellvertretenden Herrn Abg. Frciherrn v. Burgk um Urlaub bis Ende Mai d. I. wegen eines kranken Armes und Besuch des Bades zu Töplitz. Präsident Haberkorn: Will die Kammer den erbe tenen Urlaub des stellvertretenden Abg. Freiherrn v. Burgk ertheilen? — Ertheilt. Dies waren die sämmtlichen Gegenstände der heutigen Registrande. Wir gehen zur Tagesordnung über und zwar zur fortgesetzten Berathung des Berichts dererstenDeputationübereinigeErläuterungen zum Strafgesetzbuch und was dem zugehörig/ Der Herr Abg. v. Criegern wird uns den Vortrag erstat ten. Wir beginnen mit der Novelle XVI. Referent v'. Criegern: . XVI. Zu Art. 28 der Strafproceßordnung. Art. 28 erhält folgende Zusätze: Zu Abs. 1. Nicht minder ist die Staatsanwalt schaft zu denjenigen Sitzungen des Oberappeüaüonsge- richls einzuladen, in welchen über Rechtsmittel des Staatsanwalts oder des Angeschuldigten wegen Einlei tung oder Fortstellung der Untersuchung oder über eine im Wege der Berufung angeregte Rechtsfrage oder über neue Beweiserhebung entschieden wird. Zu Abs. 5. Die Bestimmungen in den beidkn letz ten Sätzen dieses Absatzes leiden auf die Theilnahme der Staatsanwaltschaft an den Sitzungen des Oberappella tionsgerichts nur insoweit Anwendung, als sieiden Be- rathungen und Beschlußfassungen dieses Gerichtshofs nicht in den Fällen beiwohnen darf, in welchen bei dem selben ein Verhandlungstermin abgehalten worden. Die Motiven lauten: Zu XVI. (Art. 28 der Strafproceßordnung.) Die vorgeschlagenen Zusätze beschränken sich auf die 301
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