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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-11-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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der Handels-, Fabrik- und Gewerbestand in unserer Kam mer nicht so vertreten ist, wie es ihre Wichtigkeit, ihr Um fang erheischt, und so lange wir kein anderes Wahlgesetz erhalten, was sehr wünschenswert!) erscheint, so halte ich es für Pflicht, dahin zu wirken, die Wahl für die Indu striellen möglichst fest zu halten. Die Gründe des Abg. Meiner! könnten gegenwärtig auch auf meine Wahl Anwen dung finden und ich stimme daher, geleitet durch diese Mo tiven, aus voller Ueberzeugung gegen seine Reclamatkon. Präsident Haberkorn: Verlangt noch Jemand das Wort? Abg. Martini: Nach den Erläuterungen, die von den Abgg. Riedel, Meinert und Falcke gegeben worden sind, werde auch ich gegen die Reklamation stimmen, zu mal ich wiederholt bestätigen kann, daß der Neclamant jedes Jahr sein Geschäft auf längere Zeit verläßt. Abg. v. König: Auf den Umstand, ob der Recla- mant für einen oder mehrere Landtage gewählt worden sek, vermag ich ein so erhebliches Gewicht nicht zu legen, wie es von den Herren Verrcdnern geschehen ist; sondern nur darauf, ob er in. seinem Geschäfte wirklich unentbehrlich ist. Was nun die Sache selbst betrifft, so habe ich die Ansicht, daß, wenn Jemandem die Ehre widerfährt, in die Landesvertretung gewählt zu werden, er ohne die er heblichsten Behindcrungsursachen auf diese Ehre und auf die Gelegenheit, für das Wohl des Landes mitzuwirken, nicht verzichten wird. Ich nehme daher ohne Zweifel, an, daß das Anführen des Neclamanten gegründet sei und werde deshalb für seine Entlassung stimmen. Sei dem aber auch, wie ihm wolle, und angenommen selbst, daß der Neclamant ein unbegründetes Vorgeben gebraucht hätte,-um von seiner Verpflichtung befreit zu we.dcn, so kann doch der Kammer damit nicht gedient sein, einen solchen hierher zu zwingen; denn zu vollständiger Erfüllung unserer Pflichten gehört ein williges und patriotisches Herz- Abg. Seiler: Ich möchte doch dem Abg. v. König auf seine Aeußerung erwidern, daß es der Kammer wohl nicht gleichgültig sein kann, ob sie Manner in ihrer Mitte hat, welche ihr Geschäft selbst betreiben, oder solche, welche aus Mangel an eigener Beschäftigung gern in der Kam mer damit die Zeit hinbringen, ohne Verluste in der Hek- math befürchten zu müssen, den Sitzungen beizuwohnen. Ein Mann, wie der Abg. Meinert, der als Kaufmann selbst unter den Landwirrhen ein so großes Ansehen genießt, daß er von diesen gewählt worden, ist für mich eine so wichtige Erwerbung, daß ich wünschen muß, die Kammer möge ihn in ihre Mitte ziehen. Im Anfänge wird es ihm vielleicht schwer werden, sich von seinem Geschäfte zu trennen. Das ist jedoch den Meisten von uns nicht leicht geworden. Es scheint, das er zu viel Furcht vor den nöihi- gen Einrichtungen hat. Sobald er aber einmal Muth ge faßt, wird er gewiß als würdiges Mitglied in unseröt Kammer seine Pflicht erfüllen. Abg. Eisenstuck: Ich würde nicht der Meinung sein, daß der Beschluß über die Reclamation Meinerts ausgesetzt würde, je nachdem seine Anwesenheit für einen oder meh rere Landtage bedingt wäre, weil auf diese Weise die Sache in der Schwebe bliebe, und bevor die Sache entschieden wäre, weder Meinert, noch sein Stellvertreter einberufcn werden könnte. Präsident Haberkorn: Wünscht noch Jemand das Wort? Zur Rechtfertigung des Directoriums will ich nur bemerken, daß es auf Grund zweier gerichtsamtlicher Arteste, an deren Wahrheit zu zweifeln das Directo« rium wenigstens keinen Grund hatte, sich für den Necla manten entschied; der Kammer aber natürlich jede andere Entschließung frcisteht. Das Directorium schlägt vor, der Neclamalion des Abg. Meinert startzugcben und den Stellvertreter desselben einzuberufen. Es sind zwar zwei Thesile, über welche abgestimtnt werden soll; sie hängen aber so unmittelbar mit einander zusammen, daß der eine mit dem andern steht und fällt. Abg. .vr. Hermann: Wenn der Reclamatkon stattge geben wird, so kann wohl der Stellvertreter nicht einbe rufen werden; es muß wohl vielmehr eine Neuwahl statt finden, da der Neclamant auf Entlassung aus der Kammer anträgt. Präsident Haberkorn: Sobald eine Neuwahl so spät fällt, daß dieselbe offenbar nicht mehr vor Beginn des Land tags vollendet werden kann, so ist dieselbe auszusetzen und allemal der Stellvertreter einzuberufen. Abg. Riedel: Ich wollte beantragen, die Frage zu trennen; ich glaube aber jetzt, es bleibt sich gleich; denn wenn die Entlassung nicht genehmigt wird, so versteht es sich wohl von selbst, daß dann der Stellvertreter nicht ein berufen wird. Präsident Haberkorn: Das Directorium schlägt eben die Einberufung des Stellvertreters vor. Abg. v. Erlegern; Wird die Bestimmung, daß keine Neuwahl stattfindet, auch dann Platz greifen, wenn die Kammer die Reclamation genehmigt? Ich glaube, sie ist so gefaßt, daß die Einberufung des Stellvertreters nur dann eintritt, wenn Jemand infolge eines außerordentlichen Er eignisses seinen schon erlangten Platz in der Kammer ver liert. Die Reclamation ist aber bei der Staatsregierung zu einer Zeit angebracht worden, wo noch eine Neuwahl möglich gewesen wäre. Nun ist mir nicht ganz klar, ob die mir übrigens wohlbekannte Bestimmung (ich glaube, sie ist von 1845) so lautet, daß auch dann, wenn die neue Wahl gar nicht in Wirksamkeit getreten ist, der erst neu gewählte Stellvertreter einberufen werden soll. In dem Falle, wo wir der Reclamatkon stattgeben, ist anzunehmen,
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