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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- Beilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für 1861/63.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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Beilage l. Erläuterungen zu 6sp, I,. des Staatsbudgets für 1861/63. Zu 6ap. L. „Bauetat" und zu den hierunter auf gestellten veränderten Positionen deS Ausgabebudgets für die Finanzperiode 1861/63 sind nachfolgende Erläuterungen zu errheilen. Mittelst der Schrift vom 6. August 1858 beantragte die letzte ordentliche Ständeversammlung, die Regierung wolle das Staatsbauwesen, nament lich das Hochbauwesen, einer Reorganisation unter werfen, und die Negierung hat, im Einklänge mit der hierauf in dem Allerhöchsten Acceptationsdecrete vom 10. August 1858 ertheilten Zusage, diesen Antrag um so bereitwilliger in Erwägung gezogen, als ihr selbst bereits mehrfache in Be zug auf jenen Zweig der öffentlichen Verwaltung stattsin- dende Mängel nicht entgangen waren und sie dieselben zum Gegenstände ihrer sorgfältigsten Erwägung gemacht hatte. Da der Regierung bis dahin allgemeinere Klagen oder eigene ungünstige Wahrnehmungen hinsichtlich der Recht lichkeit und Geschicklichkeit der der Staatsbauverwaltung angehörigen oberen technischen Organe nicht Vorlagen, so mußte sie zu der Ucberzeugung gelangen, daß der Gegen stand der dennoch mehrseitig hervorgetretenen Beschwerden in dem .obigen ständischen Anträge richtig erfaßt und in dem Organismus der Staatsbauverwaltung selbst zu suchen sei; in der That aber waren ihr die hierunter bestehenden Unvollkommenheiten und Unzuträglichkeiten bereits seit längerer Zeit fühlbar gewesen, obgleich sic zu Vermeidung eines für diesen Zweck unabwendbaren Mehraufwandes bis her auf gründliche Abstellung jener Uebelstänhe einzugehen Anstand genommen hatte. Bei der hiernach erforderlichen Betrachtung des gegen wärtigen Organismus der Staatsbauverwaltung wird zu nächst von dem Bau und der Unterhaltung der Eisenbah nen abgesehen werden können, da dieser Zweig des Bau wesens seiner Eigenthümlichkeic halber immer getrennt zu halten sein wird und weil ferner die Organisation desselben, als der neueren Zeit angehörend, den bisher h erunter ge machten Wahrnehmungen zufolge, nichts Erhebliches zu wünschen läßt, vielmehr die Uebertragung mancher bei dem- u. K. (2. Abonnement.) selben bestehender zweckentsprechender Einrichtungen auf die älteren Zweige der Bauvcrwaltung gewünscht werden muß. Es verbleiben hiernach nur I. die Straßen-, Brücken- und Wasserbauverwaltung und II. die Hoch- und Landbauverwaltung zu betrachten, und zwar eine jede für sich allein, da deren Organisation wesentlich verschieden ist und nur wenig mit einander gemein hat. Anlangend zu I. die Straßen-, Brücken- imd Wasserbau verwaltung, so bestehen für die obere Leitung und Beaufsichtigung des desfallsigen Bauwesens, welche, soweit es sich um siscalische Baue handelt, dem Finanzministerium zusteht, dessen un mittelbare technische Organe in dem Straßenbaucommissar und dem Wasserbaudirector. Als ausführcnde Behötde steht jedem Gerichtsamts bezirke eine Straßenbaucommisston, beziehendlich Wasser- baucornmission vor, welche aus dem Amtshauptmann des Bezirks, dem Straßenbaucommissar, beziehendlich dem Was serbaudirector, dem Vorstände des betheiligten Gerichtsam tes und dem betreffenden Rentbeamten als Cassen- und Rechnungsführer gebildet wird. Ihr sind die weiteren tech nischen Organe als Chaussee- und Wasserbauinspectoren, Conducteurs, Assistenten u. s. w. untergeben. Zu II. Für die Hoch- und Landbauverwaltung besitzt' das mit deren Leitung betraute Finanzministerium kein unmittelbares und ständiges technisches Organ; viel mehr ist jedem der bestehenden vier Baubezirke des Landes ein dem Finanzministerium unmittelbar untergeordneter Landbaumeister als alleinige technische Behörde vorgesetzt, welchem Conducteure und Assistenten beigegeben sind. Die Cassen- und Rechnungsführung erfolgt durch jeden Rentbeamten innerhalb seines Bezirks; überdies aber ist den Amtshauptleuten instruckionsmäßig die Mktbeaufsichti- 123
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