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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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Abgaben noch auf ein Jahr, vorbehaltlich der Bewilligung des Ausgabebudgets, in der bisherigen Weise fvrterhoben. Präsident Haber körn: Begehrt Jemand über tz. 1 das Wort? Abg. Emmrich: Ich erlaube mir eine Einschaltung in §. 1 vorzuschlagen und zwar dahin gehend, daß ich in der fünften Zeile zwischen dem Worte „bestehenden" und „Steuern" das Wort „ordentlichen" eingeschaltet wissen möchte, weil ich nicht wünsche, daß auch die außerordent lichen mit erhoben werden dürfen. Präsident Haberkorn: Ich würde den Abgeordneten um eine kurze schriftliche Eingabe ersuchen. Obschon sein Antrag sehr einfach ist, so bitte ich doch darum in Gemäß heit der Bestimmungen der Landtags-Ordnung. Ich will inzwischen jedoch die Unterstützungsfrage auf den gestellten Antrag richten. Wird der Antrag des Abgeordneten Emm rich, wonach er zwischen den Worten „bestehenden" und „Steuern" das Wort „ordentlichen" gesetzt wissen will, unterstützt? — Geschieht ausreichend. Es kann nun die Discussi'on auch auf diesen Antrag mit ausgedehnt werden. Staatsminl'ster v. Friesen: Ich halte doch die Ein schaltung, welche der geehrte Abgeordnete vorgeschlagen hat, nicht für ganz unbedenklich. Es kann wohl vorkommen, daß, wenn diese Einschaltung nicht gemacht wird, dann Steuern provisorisch ausgeschrieben werden müssen, welche nicht mehr unbedingt nöthig sind. Indessen mache ich darauf aufmerksam, daß dies nach dem jetzigen Gesetze auch der Fall ist und daß künftig provisorische Steuer ausschreiben ohne ständische Genehmigung nur noch äußerst selten vorkommen können. Die Jnconvenienzen, die in dieser Hinsicht sich geltend machen können und auch na mentlich in dem betreffenden Berichte der zweiten Depu tation dieser Kammer auf dem vorigen Landtage hervor gehoben worden sind, werden künftig schon durch die übrigen Dispositionen des vorliegenden Gesetzes auf außer ordentlich seltene Fälle reducirt werden. Dies können aber gerade leicht solche Fälle sein, wo es für die Staats regierung sehr beengend und für wichtige Landesinteressen sehr nachtheilig werden könnte, wenn früher bewilligte außerordentliche Steuern, die noch nicht entbehrlich gewor den sind und welchen auch höchst wahrscheinlich die Stände versammlung ihre Zustimmung gegeben haben würde, aus blos formellen Rücksichten weggelassen werden müßten. Die Staatsregierung hat selbst bei Ausarbeitung des Gesetzes gefühlt, daß immer noch der Fall vorkommen kann, daß sie genöthigt würde, in den seltenen Fällen, in welchen überhaupt künftig noch provisorische Steuerausschreiben ohne ständische Genehmigung Vorkommen, Steuern aus zuschreiben, die nicht unbedingt nothwendig sind und nach ihrer eigenen Ansicht wegfallen könnten. Die Staats ¬ regierung war daher auch nicht abgeneigt, einen Zusatz in diesem Sinne in den Paragraphen zu bringen; indeß nach reiflicher Erwägung fand sie es vorzüglicher, sich in dieser Beziehung wörtlich an den Beschluß der vorigen Stände versammlung zu halten, und lediglich aus diesem Grunde hat sie von einer solchen Einschaltung abgesehen. Sollte jedoch die geehrte Kammer eine solche Einschaltung wün schen oder für passend halten, so würde ich wenigstens nicht die vom Abgeordneten Emmrich vorgeschlagene em pfehlen, sondern eher Vorschlägen, daß der Satz, der in H. 5 des Gesetzes vom 5. Mai 1851 in gleicher Beziehung eingeschaltet worden ist, hier wiederholt würde. Dort sind für die anderen Fälle, wo ein provisorisches Steueraus schreiben erlassen werden kann, von welchem hier nicht die Rede ist, folgende Worte beigefügt: „insofern sie nicht ausdrücklich nur für einen vorübergehenden, bereits erreich ten Zweck bestimmt sind." Gegen eine solche Einschaltung würde die Staatsregie rung kein Bedenken haben, obgleich, wie ich nochmals wiederhole, die Fälle selten vorkommen werden, wo davon Gebrauch gemacht werden wird. Die geehrte Kammer wird aber selbst fühlen, daß der Unterschied zwischen or dentlichen und außerordentlichen Steuern kein solcher ist,, daß der Umfang eines provisorischen Steuerausschreibens davon abhängig gemacht werden könnte, denn es können die Verhältnisse so liegen, daß der nothwendige Staats bedarf nicht gedeckt werden kann, wenn nicht die außer ordentlichen Steuern forterhoben werden. Präsident H a be rkor n: Ich ersuche den Herrn Staats minister, dieses Amendement schriftlich zu überreichen. (Geschieht.) Es geht mithin die Ansicht des Herrn Staatsministers dahin, wenn man überhaupt einen Zusatz für nöthig hält, nach den Worten „Steuers und Abgaben" zu setzen: „In sofern sie nicht ausdrücklich nur für einen vorübergehenden, bereits erreichten Zweck bestimmt sind" und es kann nun auch hierauf die Discussion erstreckt werden. Abg. Georgi: Ich weiß nicht, ob der Herr Antrag steller seinen Antrag zu begründen wünscht; sonst würde ich im Namen der Deputation darüber einige Worte sagen. Abg. Emmrich: Ich bin zur Stellung meines An trages deshalb veranlaßt worden, weil ich der Ansicht bin, daß bei vorigem Landtage die Erhebung der außerordentli chen Steuern nicht nöthig gewesen wäre. Nur aus diesem Grunde habe ich den Antrag gestellt; nachdem aber der Herr Staatsminister eine andere Fassung vorgeschlagen hat, würde ich nicht abgeneigt sein, denselben zurückzuziehen. Präsident H aberkorn: Da der unterstützte Antrag nicht ohne Genehmigung der Kammer zurückgezogen wer den darf, so frage ich: Genehmigt -die Kammer, daß der Abg. Emmrich seinen Antrag zurückziehe, jedoch vorbehält-
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