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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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den zeitherigen Anschauungen und Verhältnissen nicht voll ständig zu brechen, sie vielmehr durch Entfernung dessen, was offenbar am schädlichsten wirkte, und Gewährung dessen, was die Gegenwart am dringendsten gebot, mit den An forderungen der'Neuzeit zu versöhnen und auf die Ge- werbesreiheit vorzubereiten. Wäre dieser Versuch um ein Jahrzehnt früher gekom men, so würde seine Durchführung nicht in allen seinen Einzelnheiten, die viel zu complicirt und von einer zu ein dringlichen Fürsorge für Verhältnisse, die besser ihrer selbst ständigen Entwickelung überlassen bleiben, durchdrungen waren, in seinen Grundzügen zwar nicht den Beifall vieler zunächst Betheiligten erlangt, aber sicher zu deren wahren Wohle und zu dem des Landes gereicht haben. Es ist zu beklagen, daß nicht früher in solcher Weise vorangegangen worden ist, denn damit würde verhindert worden sein, daß jetzt mit einem Male ein Sprung gemacht werden muß, der nicht ohne schmerzliche Verletzungen abgehen kann. Jetzt aber kam der Versuch zu spät, er genügte und befriedigte nach keiner Seite hin, Wissenschaft und Praxis erklärten sich gleichmäßig entgegen. Der Entwickelungsproceß in den betreffenden Verhältnissen und'Bedürfnissen, auf dessen allmähliges Voranschreiten gerechnet war, ging so schnell vor sich, und es wurde ihm in der Gesetzgebung anderer Staaten so bereitwillig Rechnung getragen, daß der 1857er Entwurf einer Gewerbeordnung in gewissem Sinne anti- quirt war, ehe er ins Leben trat. Es ist eine beachtens- werthe Erscheinung, daß das Gutachten des ftaatsräthlichen Ausschusses, welches einige Zeit nach dem Erscheinen des gedachten Entwurfes denselben beurtheiltc, bereits die Noth- wendigkeit erkannte, in der Richtung nach größerer Freiheit weiter vorzugehen, daß iVs Jahr später das Plenum des Staatsralhes in seinen Erklärungen jenes Gutachten in derselben Richtung vielfach noch weiter überholte, und daß noch 1^ Jahre später die Staatsregierung die Nothwen- digkeit erkannte, wenn sie nicht binnen einiger Zeit mit ihrem Gesetz von den Anforderungen der Zeit abermals überholt sein wolle, in der Hauptsache die volle Gewe.rbe- freiheit sofort zu gewähren und auf jedes Uebergangsstadium, zu verzichten. Das ist der Standpunkt, von welchem der vorliegende Gesetzentwurf ausgehl und über welchen dieser Bericht in seinem allgemeinen Lhcile zunächst sich auszusprechen hat. Die Deputation hat aber geglaubt, ehe sie an die Be gutachtung des Entwurfes ging, sich mit der Frage beschäf tigen zu müssen: ob für die Ordnung der Gewerbsvcrhalt- nisse in Deutschland eine internationale Gesetzgebung wün- schenswerth, ausführbar und zu hoffen sei, und ob, falls diese Frage zu bejahen wäre, es gerathen sein könne, mit der particularen Gesetzgebung anzustehen und vielmehr jenes Ziel anzustreben, seine Erreichung abzuwarten. Die Be rechtigung zu dieser Frage liegt in dem gemeinsamen Bedürf- niß der meisten deutschen Staaten, in den durch die neue ren Verkehrsmittel immer gleichartiger sich gestaltenden Ver hältnissen und endlich in Vorgängen, welche der Hoffnung Raum geben, daß die obige Frage doch nicht eine ganz müßige sei. Dasselbe Bedürfniß, die gesetzliche Ordnung der Ge- werbsverbältnisse den veränderten Ansprüchen der Neuzeit und den Fortschritten in den Productionsbedingungen und Produktionsmitteln anzupassen, wird in den meisten deut schen Staaten empfunden; in einigen, namentlich in Oester reich, hat man ihnen bereits in einer Weise genügt, welche einer Vereinigung nicht im Wege sein würde, in anderen ist man im Begriffe es zu thun, und in noch anderen, namentlich in dem für uns in gewerblicher Beziehung wich tigsten deutschen Staate, Preußen, ist zwar Mancherlei für Regelung der gewerblichen Verhältnisse geschehen, die An gelegenheit aber, wie es scheint, noch nicht zu einem Ab schlüsse gediehen, welcher die Aussicht auf eine Vereinigung verschlösse. Hat sich hiernach das Bedürfniß nach einer Reform der Gewcrbegesetzgebung allseitig mehr oder weniger fühlbar gemacht, so ist auch das Terrain für eine Vereini gung insofern weit günstiger geworden als früher, als durch die Zollvereinigung, durch die Gemeinsamkeit des Marktes und des Verbrauchsgebietes, insbesondere aber durch die mächtige Wirkung der neueren Verkehrsmittel dieses Feld geebnet, die Verschiedenheiten mehr oder weniger ausge glichen worden sind. Und mit der Möglichkeit einer Ver einigung ist das Bedürfniß nach einer solchen gewachsen. Länder, die dasselbe Verbrauchsgebiet, denselben Markt haben, müssen auch unter denselben Bedingungen produci- ren können, wenn auf die Dauer nicht das eine von der Concurrenz des anderen benachtheiligt werden soll. Eine Bereinigung hierüber und auf diesem Gebiete ist eine wirth- schaftliche und vielleicht in nicht minderem Grade eine poli tische Nothwendigkeit, insofern in der Befriedigung berech tigter und durchführbarer Einheitsbedürfnisse das sicherste Mittel gegen unberechtigte und unausführbare Bestrebun gen in dieser Richtung gegeben ist, und als endlich eine enge Verbindung gemeinsamer Interessen zugleich das festeste. Band schließt zu Abwehr gemeinsamer Gefahren. Wenn weiter oben angeführt worden ist,, daß Vorgänge die Frage nach einer Einigung über ein gemeinsames deutsches Gewerbe gesetz nicht als eine müßige erscheinen ließen, so will die Deputation nicht daran erinnern, daß der Entwurf einer deutschen Gewerbeordnung im Jahre 1849 in Frank furt bereits vorgelegen hat, wohl aber daran, daß das Zu standekommen der deutschen Wechselordnung und die ihrer Verwirklichung nun ganz nahe geführten Bestrebungen für ein deutsches Handelsgesetzbuch den Weg zeigen und Hoff nung erwecken fsir ein deutsches Gewerbegesetz. Die Deputation hat sich für verpflichtet erachtet, bei dem königlichen Commissar anzufragen, ob irgendwie Aus sicht vorhanden sei auf eine baldige gemeinsame gesetzliche Ordnung der Gewerbsverhaltnisse im deutschen Bunde, oder doch mindestens im deutschen Zollvereine? und hat hierauf die Antwort empfangen, daß die sächsische Regierung einer Einigung im Wege der Bundesgesetzgebung über ein gemein sames Gewerbegesetz nicht entgegen sei, wohl aber besorgt werden müsse, daß jeder Antrag hierauf von vornherein aus entschiedenen Widerspruch stoßen werde. Unter diesen Umstanden bleibt nichts weiter übrig, als mit der Ordnung der Gewerbsverhältnisse in dem engern Vaterlande voranzugehen und zu hoffen, daß die Richtigkeit der dabei angewendeten Grundsätze Propaganda machen und das sächsische Gewerbegesetz einem deutschen, wenn ein ! solches doch noch zu erreichen sein wird, nicht im Wege sein werde. Die Deputation ist aber von der Nützlichkeit, Noth wendigkeit und Ausführbarkeit einer internationalen gesetz lichen Ordnung der Gewerbsverhältnisse in Deutschland so fest überzeugt, daß sie sich gestattet, den Antrag zu stellen : Die Kammer wolle im Verein mit der Ersten Kam-
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