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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-11-20
- Titel
- Notizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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Feudalitat zum freien Ackerbau unser Ackerbau einer inten siven und provinziellen Creditentwickelung bedurfte und noch immer mehr, bedarf, so werden auch Handel und Gewerbe nach dem Uebergange zur völligen Gewerbefreiheit einer solchen immer mehr bedürfen. Das Capital ist ja gleichsam das Blut, welches aller gewerblichen Thätigkeit Kraft und Leben giebt. Auch dem Capital muß möglichste Freiheit gewahrt werden. Eine Taxe für den Nutzungs preis eines Capitols, was der alleinige Zweck der sogenann ten Wuchergesetze ist, muß fallen, ebenso wie nach dem vorliegenden Gesetze alle Taxen für Gewerbeproducte fallen sollen. Für Creditinftitute, für das Bankwesen werden sich allgemeine gesetzliche Bestimmungen nöthig machen, damit solche möglichst zweckmäßig und sicher die praktische Thätig- keit fördern können, damit sie der dermaligen Nothwendig- keit überhoben werden, sich auf Privilegien stützen zu müssen. Es wird dies auch den wohltbätigen Einfluß haben, Haß dadurch das Bankwesen möglichst decentralisirt werden kann, wodurch eine Concurrenz ermöglicht wird, die jeden falls für die Geldbedürftigen vortheilhaft sich erweisen muß. Ja auch für unsere Schulen und Bildungsanstalten muß die Vorlage insofern fördernd sein, als die mit der allge meinen freien Thatigkeit steigende Intelligenz immer höhere Anforderungen an dieselben stellen wird. Wenn ich nun aus allen diesen Gründen mich vollkommen einverstanden erkläre mit dem vorliegenden Gesetzentwürfe, der im Uebrigen durch so große Einfachheit und Klarheit sich auszeichnet, so hoffe ich endlich noch von demselben, daß er den Zwie spalt zwischen Stadt und Land, so weit solcher aus alten Zeiten her noch vorhanden ist, immermehr beseitigen, die gewerbliche mit der landwirthschaftlichen Thätigkeit zu Beider Nutzen immermehr verbinden wird. Präsident Haberkorn: Mit dieser Rede schließe ich die heutige Sitzung, beraume die nächste auf morgen zehn Uhr an und bringe^ auf die Tagesordnung die Fortsetzung der Berathung des Berichts der Zwischendeputation der Zweiten Kammer über den Entwurf eines Gewerbegesetzes für das Königreich Sachsen. (Schluß der Sitzung 1 Uhr 40 Minuten). Der allgemeine Th eil der Motiven zu dem Entwürfe eines Gewerbegeseßes, von dessen Vor trag die Kammer abgesehen, lautet: Die allgemeinen Motiven des im Jahre 1857 durch das Ministerium des Innern veröffentlichten Entwurfs einer Gewerbeordnung, von welchem vorauszusetzen ist,, daß er in den Händen aller betheiligten Kreise <ei, haben sich über den Zustand der gewerblichen Gesetzgebung für das König reich Sachsen, die Versuche zu ihrer Verbesserung und die Nolhwenvigkeit einer gründlichen Reform ausführlich aus gesprochen. Die Vorlage eines GewerbegesetzcS ist von der Staatsregierung der Ständcversammlung gegenüber auf das Bestimmteste zugesagt und es sind von dem letzten ordent lichen Landtage bereits Zwischendeputationen für die Vor- berathung desselben erwählt worden. Einer weiteren Be gründung der Thatsache, daß der Entwurf einer Gewerbe ordnung jetzt der ständischen Berathung unterbreitet wird, bedarf es hiernach nicht. Man wird sich daher auf die Darlegung der Beur- theilungen, welche der im Jahre 1857 gedruckte Entwurf von Seiten des Staatsraths und der verschiedenen bethei ligten Kreise der Bevölkerung erfahren hat und der zum größten Lheile aus diesen Beurtheilungen selbst herzulei tenden Gründe zu beschränken haben, welche die Staats regierung bewegen mußten, das in dem gedruckten Entwürfe angenommene System aufzugeben und einen bedeutenden Schritt weiter in der Richtung der Gewerbefreiheit vorzugehen. Die allgemeinen Motiven des Entwurfs von 1857 erkennen unumwunden an, daß vom rein wirth sch öst lichen Standpunkte aus die Gewerbefreiheit, welche einem Jeden, lediglich unter Beobachtung der übrr Nieder lassung bestehenden gesetzlichen Vorschriften und der durch die Rücksichten der öffentlichen Sicherheit und Wohlfahrt und der Steuergesetzgebung bedingten Beschränkungen, ge stattet, seinen Erwerb mit denjenigen Mitteln und an den jenigen Orten zu suchen, welche ihm den größten Erfolg versprechen, das Meiste leiste. Nicht allein die Theorie, sondern auch die Erfahrung, welche den großen Fortschritt der Gewerbe (und zwar nicht blos der Fabrikgewerbe) in technischer und monomischer Beziehung in denjenigen Län dern deutlich erkennen läßt, die der Gewerbefreiheit sich zu gewendet haben, bestätigt dies. Der Gegenstand ist in älteren und neueren Schriften, besonders aber in der über reichen, die Gewerbefrage behandelnden Literatur der letzten Jahre so vielfach beleuchtet worden, daß es überflüssig ist, an diesem Orte Weiteres hinzuzufügen. Wenn der gedruckte Entwurf von 1857 nichtsdesto weniger von unbedingter Gewerbefreiheit absah, sondern unter Aufhebung örtlicher und thunlichster Milderung sach licher Verbietungsrechte den Corporationszwang nicht allein für die bisherigen Innungen aufrecht erhielt, sondern
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