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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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522 bestehen soll, daß nur einer gewissen Classe von Staats bürgern die Freiheit gegeben wird, die allen andern Staats bürgern nicht gegeben ist, so würde ich das immer nur als einen nicht erwünschten abnormen Zustand ansehen. Daß aber freilich die Freiheiten überhaupt objectiv be schränkt bleiben müssen, das spricht nicht dagegen, daß man überhaupt die Freiheit bevorwortet. Staatsmim'ster o. Rabenhorst: Es ist darauf hinge- wiesen worden, daß, wenn der Weg der Oeffentlichkeit nachtheilig werden könne, cs ja in der Hand des Gerichts liege, die Oeffentlichkeit aufzugeben. Ich will nur ein ein ziges Beispiel anführen. Es möge eintreten, was in allen Armeen von Zeit zu Zeit eingetreten ist, daß die Neigung zur Meuterei oder ähnlichen Sachen sich in der Truppe zeigt. Man hat Bedenken, in diesem Falle die Oeffentlich keit eintreten zu lassen. Man würde also, geneigt sein, gerade zu einer Zeit, wo man besondere Vorsicht zu beobachten hätte, zu sagen, hier ist Gefahr! Das möchte ich doch niemals zugeftehen. bürgern zustehen, noch mehr zu schmälern, alS durch'das Bedürfniß ausdrücklich bedingt ist, halte ich nicht für eine nolhwendige Consequenz. Präsident Haberkorn: Es hat Niemand weiter zu tz. 7 das Wort erbeten, ich schließe die Debatte 'und gebe zunächst dem Herrn Referenten der Minorität das Schluß wort, dann dem Abg. vr. Arnest als Vertreter der Majorität. Referent v. König: Von einem geehrten Mitglieds der Majorität ist insbesondere geltend gemacht worden, daß, es von Wichtigkeit sei, eine Uebereinstimmung herzustellen zwischen dem Militarstrafproceß und dem allgemeinen Straf- proceß in Bezug auf die Oeffentlichkeit. Ich acceptire es gern, daß ich bei dieser Veranlassung im Allgemeinen als . ein Freund der Oeffentlichkeit, nicht als ein'Feind derselben bezeichnet worden bin. Allein ich halte doch hier ÜN d'tm Satze fest: „Eines schickt sich nicht für Alle" uüd wäs'in dem einen Verhältnisse vortheilhaft und nützlich sein küttir, ist es vielleicht in dem andern durchaus nicht. Ich möchte Abg. Martini: Ich werde für den, von der Majorität! insbesondere in Abrede stellen, daß für das militärgeVichilichr beantragten Zusatz stimmen und wollte mir nur erlauben, Strafverfahren die Oeffentlichkeit in gleicher Weise LMüts- dem Herrn königl, Commissar Etwas kurz zu entgegnen, niß und wünschenswerth sei, wie für das allgemeinErüsi Die nöthigc Rücksichtnahme auf die Disciplin und die verfahren; denn das militärgerichtliche Strafverfahren,'Uie DienstverMmsse, welche die Regierung beanspruchen kann, es nach nnsern Entwürfen geordnet ist, faßt manche Ga- liegt nicht blos in dem Deputationsvorschlage, daß nur! rantie in sich, welche dem allgemeinen StrafversühM fehlt' Militärpersonen der Zutritt gestattet werden soll, welche und als Ersatz für die Oeffentlichkeit Zssenen kann. Ich dem Angeschuldiqun im Range gleich stehen, sondern zu- rechne dahin namentlich, daß die Aburtheilung nicht erfolgen gleich darin, daß die Oeffentlichkeit in das Ermessen des soll von rechtsgelehrten Richtern allein, sondern von Statik Commandanlen oder des Vorsitzenden des Gerichts gestellt desgenoffen und zwar von solchen, die bis zum Dienstgrad ist. Walten Bedenken vor, so liegt es ja ganz in den des Angeschuldigten herabreichen. Es wird also der An- Händen dieser Persönlichkeiten, die Oeffentlichkeit völlig aus- geschuldigte, von welchem Range er auch sei, seines"Gleichen zuschließen. Sie ist also nicht blos eine beschränkte, sie ist unterseinen Richtern erblicken und die Zuversicht haben kö'nNeiss auch eine fakultative. Ich möchte aber, wenn einmal die daß diese über sein Interesse wesentlich mit wachen werden. Nützlichkeit der Oeffentlichkeit anerkannt ist, sie nicht in Ein weiterer Ersatz liegt in den für das Militärstrafverfah- cinzelnen Fällen unbedingt ausgeschlossen wissen und deshalb ren eingeführten Gerichtsbeisitzern, welche der Worunter-, werde ich für den Majoritätsantrag stimmen. Die Be- suchung in allen Fallen beizuwohnen haben. Im allge- fürchtung, daß das geschickte oder muthwillige Leugnen eines meinen Strafverfahren ist das in der Regel nicht detHalll: Angeschuldigten auf die Zuhörer einen üblen Eindruck ma- Die Deputation hat ferner die Garantien zu erweitern ge- chcn könne, möchte hinreichend ausgewogen werden durch I s"dht, indem sie Anträge gestellt hat, die auch genehmigt den günstigen Eindruck, den die Verurteilung eines reuigen morden find, für eine Vermehrung der Vertheidigungsmit- Angeschuldigten hervorbringt. Außerdem wird es, wie be-1 Zulassung des Vertheidigers, namentlich wenss eö' reits erwähnt worden, jederzeit in der Hand des Gerichts dem Angeschuldigten oder dem Vertheidiger für nöthig liegen , ist einem solchen leicht vorherzusehenden Falle die! wird, zu der Schlußverhandluttg. Und endlich ist Oeffentlichkeit auszuschließen. auch dem militärgerichtlichen Verfahren die zweite Instanz eingeführt, also eine Garantie, deren namentlich das Schwul Abg. Koch: Auf dasjenige, was der Herr Abg. v. Crie-1 gerichtsversahren, auf welches auch Bezug genommen-wurde-t gern gegen mich bemerkte, habe ich einfach zu erklären, daß entbehrt. Unter- allen diesen Verhältnissen glaube ich uü- an und für sich schon eine Ausnahmestellung des Militär- maaßgeblich, daß die iOeffentlichkeit des mMtärgerichtlichist standeö in der besonderen Strqfprvceßvrdnung liegt, welchx Verfahrens kein Bedürfniß ist und chvß namentlich'M'- für denselben vorgelegt ist-und angenommen. werdeU wird. Mißtrauen, auf;welches-hingedeutet würde-nicht entstehest Ueber diese Ausnahmestellung chmaus zu gehen, demselben I kann, wenn man'Auch unbetheiligte'iDrirtöWchd zuläßt/ in Verbindung damit Rechte,-welche hen übrigen Staats- z eben aus--dem Grunde nicht, weil -der AngsschuldWe M-
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