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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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den jedenfalls zur Entschädigung gelangen, die zu ermitteln fein wird. Dies habe ich nur kurz zu bemerken. Wenn der Abg» Seiler anführte, daß er sich freue, daß jetzt Sei' ,te.N des Staates die Gewährung von Entschädigungen ver langt werde, während in früheren Fällen diese Entschädi gung nicht immer eingetteten sei, fo gestatte ich mir ein durch Vermittelung des Herrn Präsidenten voM hohen Finanzministerium unmittelbar erlangtes Verzeichniß aller Entschädigungen, welche seit der Einführung der Ver fassung aus der Staatscasse für im öffentlichen Interesse aufgehobene Rechte gewährt worden sind, mitzutheilen. Es ist gewährt worden: Durch EapitalzahluNg. Lhlr. Ngr. Pf. Capitalbetrag. 189,136 6 1 Abfindungsquantum für die Stadt Leip? zig, wegen ihres weggefallenen Antheiks am Lotterreeinkdmmen. Landtags-Acten 1842/48. I. Abty. 1. Bd. S. 223. 30,796 4 7^ Tranksteurräquivalente an Rittergüter. Ebendas. S. 245. 112,961 14 —zur Ablösung des Bierzwangs. L.-A. 1842/43. l- Abth. 1. Bd. S. 245. - 1845/46. I. - 1. - - 401. - 1852. !.Abth. 2.Bd. Sil27,195. 4,026,700 6 — für Aufhebung der vormaligen Grund steuerbefreiung, als: Thlr. Ngr. 1,817,187 20 an Rittergüter, 510,574 8 an Kirchen, Schulen, geistliche Stiftungen rc. 1,698,938 8 an Communen u. ein- " . zelne Realbefreite. nts. ' ' ' ' L.-A. 1849/50. I. Abth. I.Bd. S. 499. 120,047 20 7 der Herrschaft Wildenfels für Einführung der indirecten und persönlichen Abgaben gewährte Entschädigungen. L.-A. 1852. I. Abth. 2. Bd. S. 191. 188,419 24 2 für die durch das Gesetz vom 15. Mai 1851 weggefallenen gutsherrlichen Rechte. L.-Ä. 1857/58. I. Abth. 1. Bd. G. 105. - 1860. I. Abth. 2, Bd. S- 289. 454,000 — — ungefähr aus der Staatscasse gewährte Entschädigungen wegen Rückgabe der Jagdrechte an die Altberechtigten be- zkehendlich als Beiträge zu den den letz teren gezahlten AblösuNgscapitalien, incl. - 113,645 Lhlr. 4 Ngr. 4 Psi, welche un ter den Ablösungscapitalien für sista usche Jagdrechte wieder zur Staatstasse geflossen. Dagegen kommt unter den Amts- intraden des neuen Budgets pr. 1861/63 als Erlös für Jagdkarten eine neue Ein- von 19,380 Thlrn. 5,172,061 18" 3 8s. Anmerkung. Für Aufhebung des Mahlzwanges hat ten die Zwangspflichtlgen die Berechtigten zu entschädigen. Ges. v. 27> Mrz W8. §. 26. Unentgeltlich wurden aufgehoben: die Bannrechte Kes Musikzwanges, des Viehschnitts, des Schleifens, des Asche-, Hader-und Federsammelrts, des Glasausspielens und des Kochens bei Ehrenmahlzeiten. Ges. v. 19. Februar 1850. L. Durch Bewilligung von Jahresrcnten. Thlr. Ngr. Pf. Jährlicher Rentenbetrüg. 46,867 — 9 an das Haus Schönburg nebst div. Va- fallenkeyngütern, KrrcheNgemeinden u. f. w. für Einführung der Gewerbe- und Peri- sonalsteuer, der Schlachtsteuer, der Grund steuer^ der Stempelsteuer und der .Salz regie in den Schönburg'schen Receßherr- sch asten. 67,717 9 5 wegen Regülivung des indirecten Abgaben wesens, als: Lhlr. Ngr. Pf. 12,431 10 1 für Aufhebung der Pri vatbinnenzölle, Pflaster- geleite, Antheils an Ge leitseinkommen. 6,968 10 2 für Aushebung der Sta- peircchte, der Städte Dresden und Pirna. 1,499 19 3 für vormaligö Abgaben befreiungen an Cont- munen. 567 29 9»> für dergl. an einzelne Personen. 46,250 für Wegfall des frühe ¬ ren Antheils der Stadt Leipzig an den Handels« abgaden. . 5,5Y9 7 5 für Wegfall der früheren Sa.lzfchankpnv!-- lögien und SalzprelsermäßigNngen. 1,149 24 9 für frühere Brückenzölle und Wegegelder. 121,303 12 8 Äs? nach dem Stande aM Schlüsse des Jahres 1857. Es geht aus diesem Verzeichnisse hervor, daß die Ent schädigungen, welche für den Wegfall von Rechten, Be rechtigungen und Befugnissen Seiten des Staates an ein zelne Berechtigte seit Einführung der Verfassung geleistet worden sind, eine nicht ganz unbeträchtliche Summe aus machen und also eine Entschädigung vom Staate in den meisten Fällen wohl vollständig und entsprechend gewährt worden ist. Ich hatte nur das Letzte zur Entgegnung zu bemerken und habe nur noch die Kammer zu bitten, in Bezug auf diese Rechte, wenn, wie auch im Berichte aus drücklich bemerkt ist, in dem einen oder anderen Falle nicht eben das strenge Recht zum Maaßstabe genommen werden kann, der Billigkeit Rechnung tragen zu wollen und sich mit den Vorschlägen der Deputation um so mehf einzu verstehen, als wenigstens, was für das Entschädigungswerk wesentlich ist, erreicht'wird^ daß alle, die im Besitze von Verbietungsrechten sich befinden, für diese Verbietungsrechte dtstch GePährsing dow Cüpitäl, wenn ayApkchkWKarem Gelde, doch in Papier
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