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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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glaube, wir erleichtern der hohen Staatsregierung in dem Falle, wenn wir den Müller'schen Antrag annehmen, ihre Schritte zu Gunsten der Gerichtsbefohlenen. Das ist der wesentliche Grund, aus dem ich für den Antrag stimmen werde. Abg. v. Welck: Meine Herren! Ich ehre und erkenne das formelle Bedenken an, welches die Deputation verhin dert hat, ein weiter gehendes Votum zu geben, als sie es gethan hat. Nachdem aber einmal dieser Gegenstand zur Cognition der Kammer gelangt ist, so wünsche ich, daß das -Votum der Kammer ein weiter gehendes fein möge, als das der Deputation und zwar ein dem Müller'schen An träge beistimmcndes; denn die Frage, welche die Petenten hier angeregt haben, ist eine für einzelne Gemeinden unge mein wichtige. Wenn ich nun Manches aus der Vergangen heit nicht wieder aufrühren will, namentlich nicht weiter darauf Hinweisen will, wie mit den Gerichtsstellen eine Art Handel im Lande getrieben wurde, woraus hie und da Verlegenheiten für die Staatsregierung hervorgehen kön nen, indem sie gewisse Gerichtsstellen nicht wieder gut auf heben kann, weil die Gemeinden, in deren Mitte sie sich befinden, namentliche Geldopfer haben aufwcnden müssen, um Gerichtsämter hin zu bekommen, so kann das doch keinen Grund abgeben, um nicht in Erwägung zu ziehen, wie drückend eine falsche Einbezirkung für einzelne Gemein den ist, d. h. die Einbezirkung in ein Gerichtsamt an solchem Orte, wohin die Leute gar keinen Verkehr haben. Wie drückend eine solche Einbezirkung ist, geht einfach daraus hervor, daß, wenn die Leute im Gerichtsamte Etwas zu thun haben, sie vielfältig einen Weg von 2—Z Stun den machen müssen, um den Gerichtsverhandlungen beizu wohnen. Sie versäumen dabei nicht nur die auf die Ge richtsverhandlung zu rechnende Zeit, sondern auch die, welche sie auf dem Hin- und Rückweg verwenden müssen. Sind sie an einem Orte einbezirkt, wohin sie bäusig der geschäftliche Verkehr führt, so ist der Weg zur Gerichtsstelle weniger in Anschlag zu bringen; denn sie machen nebenbei noch dieses oder jenes andere Geschäft ab. Für die Leute auf dem Lande ist die Zeit ein sehr bedeutendes, meist ihr .einziges Capital, und daran verlieren sie, wenn sie nach einem Gerichtsamte gehen müssen, wo sie sonst keine Ge schäfte haben. Ich werde aus diesem Grunde für den Müller'schen Antrag stimmen. Abg. vr. Herrmann: Bei der Organisation der neuen Gerichtsbezirke ist das Prinzip aufgestellt worden, daß jeder Ort, soweit es ausführbar, sein Gericht in möglichster Nähe erhalten soll; daß die Gerichtsämter möglichst in der Mitte ihres Bezirks zu errichten seien. Dies Prinzip ist bei der praktischen Ausführung der Sache sehr oft und auch bei uns in der Lausitz verletzt worden. Kann man also durch BeMgung solcher Fälle, wo in dieser Hinsicht größere Ucbelsiande sich herausgcstellt, letzteren nach und nach abhelfen, so ist dies insofern wünschenswerth, als da durch vielleicht einer später», umfangreicher» und deshalb möglicherweise mit Kosten verbundenen Reorganiiation der Gerichtsamtsbezirkr vorgebeugt werden kann. Aus diesem Grunde werde auch ich für den Antrag des Abg. Müller stimmen. Abg. Rüger: Ich stimme vollständig mit den Worten des Abg. v. Welck überein, daß man die Gemeinden aller dings zunächst dahin zu weisen haben würde, wohin sie hauptsächlich ihren Verkehr haben. Anders gestaltet sich nach meinem Dafürhalten die Sache in der Nähe von gro ßen Städten, wie Dresden. Dresden übt eine Anziehungs kraft, die sich nicht blos auf 1 Meile, die sich auf 2 bis 3 Meilen erstreckt und es würde dann allerdings für die Gemeinden in einem ziemlich großen Umkreise das Wün schenswertheste sein, als Gerichtsbefohlene »ach Dresden verwiesen zu sein. Die Gemeinde Kautzsch besteht unge fähr aus 32 Baustellen, es kann also nach meinem Dafür halten die Anzahl der gerichtlichen Geschäfte nicht von so großer Bedeutung sein, daß sie einen Weg von zwei Stun den bis nach Dippoldiswalde nicht überwinden können. Dabei erlaube ich mir nur darauf aufmerksam zu machen, daß diesseits des Possendorfer Gebirgskammes, durch wel chen Kautzsch von Dippoldiswalde getrennt ist, eine ziem liche Anzahl an das letztgenannte Gerichtsamt einbezirkter Gemeinden sich befinden, die ein ganz gleiches Interesse wie Kautzsch haben. Wenn wir nun die Wünsche aller dieser Gemeinden berücksichtigen wollten, die eben so gut verlangen können, mit ihren Wünschen gehört zu werden, so ließe sich diesen Wünschen nur dadurch entsprechen, daß, wie auch von der Deputation bereits angcdeutet wurde, in Dresden zwei Gerichtsämter errichtet würden, weil dann eine solche Vermehrung der Geschäfte eintreten würde, daß sie von einem Gerichtsamte nicht zu bewältigen sein würden. Auf Einrichtung eines zweiten Gcrichtsamtes in Dresden aber anzutragen, hielt die Deputation für bedenk lich, weil einem solchen Anträge nicht ohne ein sehr bedeu tendes Opfer für die Staatskasse entsprochen werden könnte. Abg. Sachße: Ich habe zunächst einen factischen Jrrthum zu berichtigen, der sich in die Rede aneines Herrn Vorredners eingeschlichen hat. Er sagte: der Geschäfts umfang von 32 Feuerstellen sei nicht so beträchtlich, daß er eine große Beschwerde für das Rechtsleiden mit sich bringe. Nun, meine Herren, 1 Feuerstelle oder 32 sind für die Bewohner ganz gleich, das Beschwerniß der großen Entfernung des Gerichtsortes ist vorhanden, wenn es auch nur ein einziges Haus trifft. Im klebrigen, haben die Con sequenzen, die gewissermaaßen als ein Gespenst der Kammer gegen den Antrag der Gemeinde Kautzsch vorgehalten wor den sind, mich nur bestimmen können, für den Müllersschen
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