Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-11-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
mäßig sei. Damit hat man vielleicht einer Schwierigkeit aus dem Wege gehen und diese Begriffsbestimmung der Particulargesetzgebung überweisen wollen; womit aber kei neswegs gesagt sein soll, es rn üsse eine solche Bestimmung nun in der Particulargesetzgebung Vorkommen und hier erst gesagt werden, was damit gemeint sei. Halten wir dies aber nicht für nöthkg, so meine ich, es ist uns völlig un benommen, auf eine gesetzliche Begriffsbestimmung zu ver zichten, und dafür möchte ich mich auch verwenden. Denn der Abg. v. Criegern hat selbst auch keine Begriffsbestim mung; nur darauf hat er hingewiesen, es möchte eine ge geben werden. Ich halte eL aber nicht für möglich, eine ganz zutreffende zu geben; ich glaube, wir können die ganze Sache gehen lassen wie sie ist. Die Behörde wird ja wissen, was gewerbmaßig ist. Es kommt auch künftig viel weniger darauf an als früher und sollte ja der Ein zelne sich hier und da verletzt fühlen, so wird der Recurs ja wohl allemal noch offen bleiben. Abg. Gehe: Die Erörterungen, welche stattgefunden haben, beruhigen mich insofern, daß ich für genügend halte, daß der Titel des Gesetzes nur den Ausdruck Gewerbegesetz trage, während man von Anderem zur Zeit absehen könnte. Ein Hauptgrund dafür ist für mich der, alle Collisionen zu vermeiden mit dem parallel stehenden erwarteten Han delsgesetze; aber Erwähnung, glaube ich, verdient es doch, daß trotz des beschränkten Titels in der That der Handel allenthalben davon mit getroffen sein soll. (Staatsminister v. Rabenhorst erscheint ) Keineswegs will ich Gewerbe und Handel auseinander halten. Ich erinnere nur daran, daß, wie es eben Gewerb- treibcnde allein und Handeltreibende allein giebt, eben so oft Einer beides zugleich sein kann; eins schließt das andere nicht aus und dadurch wäre jenes Wedenken erledigt, weil in häufigen Fällen eine Persönlichkeit gewerbtreibend und handeltreibend zugleich sein könnte. Den Wunsch hege ich aber noch ferner, daß den Eisenbahnen und Dampfschiffs unternehmungen keine bevorzugte Stellung eingeräumt werde irgend welcher Art, sondern daß dieselben unter das allge meine Gesetz fallen und ich würde, auf die Erwiderung des Herrn Negierungscommissars eingehend, wünschen, daß diese Unternehmungen unter §. 1 Wegfällen und in §. 7 unter den Concessionsgewerben mit aufgesührt würden. Sie würden doch einer großen Anzahl von Bestimmungen dann unterworfen sein und in den Concessionsbedingungen wür den die Ausnahmen verzeichnet werden können, deren sie bedürfen. Das würde auch den Vortheil haben, daß das neue Gesetz auf die früher mit Concessioncn versehenen Eisenbahnen Anwendung finden könnte. Für den Ziesler- schen Antrag kann ich mich aber nunmehr nicht erklären; die Erörterung hat nachgewiesen, daß er doch an einiger Undeutlichkxit leidet. Referent Georgi: Ich muß mich auch gegen den letz ten Antrag des geehrten Abg. Gehe aussprechen. Ich meine, wir kommen damit um keinen Schritt weiter, wenn wir die Eisenbahnunternehmungen dem Gesetze unterwerfen, aber der Regierung völlig frei geben, die Concessionsbeding ungen zu bestimmen. Sie würde dann in dem gegebenen Falle alle Rücksichten zu wahren haben; aber, wie mir scheint, greifen wir damit der Gesetzgebung über die Eisen- bahnunternehmungen überhaupt vor. Es würde wesentlich vorzuziehen sein, wenn wir die Eisenbahnen fortließen und ein specielles Gesetz lieber erwarteten, wo die Ständever sammlung auch auf die Concessionsbedingungen würde einwirken können und da Seitens des Herrn Regierungs- commissars erklärt wurde, daß es zu einem solchen Gesetze doch noch kommen würde, so scheint mir dieser Weg vor züglicher, als der, den der geehrte Abgeordnete anrath. Präsident Haberkorn: Der Abg. Gehe will zum dritten Male sprechen und ich frage die Kammer, ob sie ihm das Wort geben will? — Einstimmig Ja. Abg. Gehe: Damit kann ich mich vollständig einver standen erklären, daß einem vorzulegenden Eisenbahngesetze die Erledigung dieser Bedenken überwiesen werde. Präsident Haberkorn: Auch der Abg. Ziesler bittet zum dritten Male um das Wort. Will die Kammer ihm dasselbe geben? — Einstimmig Ja. Abg. Ziesler: Ich habe mir nur das Wort erbeten, um meinen Antrag zurückzuziehen; behalte mir aber vor, zu §. 5 einen Zusatz zu beantragen, durch dessen Annahme meine Bedenken beseitigt werden würden. Präsident Haberkorn: Gestattet die Kammer, daß der Abg. Ziesler seinen unterstützten Antrag zurückzieht? — Einstimmig Ja. Begehrt noch Jemand zu §. 1 das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so schließe ich die Debatte über H. 1 und gebe dem Herrn Referenten das Wort, wenn er es begehrt. Es wird darauf verzichtet. Durch die Erklärung des Abg. Ziesler hat sich dessen Antrag erledigt und es bliebe daher nur die Abstimmung über §. 1 übrig. Ich werde jedoch nach dem Wunsche des Abg. Gehe noch eine besondere Frage stellen auf die Worte „Eisenbahn - und Dampfschiff- Unternehmungen". — Es wird auch hierauf verzichtet und so bleibt pure die Frage auf H. 1, welcher nun lautet: Dieses Gesetz leidet Anwendung guf alle gewerbmäßig betriebenen Beschäftigungen mit folgenden Ausnahmen: - Ackerbau, Viehzucht, Forstwirthschaft, Gartenbau, Weinbau und die mit deren Betrieb verbundenen, im Wesentlichen auf Verarbeitung selbsterzeuzten Rohmate rials beschränkten Nebengewerbe. Die zu einzelnen sol chen Nebengewerben nach älteren Bestimmungen erfor derliche Concession kommt in Wegfall. Bergbau, sowohl der Regalbergbau sämmt den nach *
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder