Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags II. Kammer Nr. 2 Dresden den 17. November 1913 2. Sitzung. Montag den 17. November 1913. Seite Registrandenvortrag Nr. 59 78 Entschuldigungen und Beurlaubungen 7 6 Allgemeine Vorberatung und zugleich Schluß ¬ beratung über das Königliche Dekret Nr. 11, einen Gesetzentwurf wegen der vorläufigen Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1914 betreffend 7 6 vr. Hähnel (L.) 7 6 Döhler M.) 8 Fleißner (8ä.) 8 8 Feststellung der Zeit und der Tagesordnung für die nächste Sitzung 8 6 Geschäftliche Dispositionen 8 v Präsident: vr. Vogel. Am Ministertische: Der Herr Staatsminister v. Seydewitz und die Herren Regierungskommissare Wirklicher Geheimer Rat vr. Schroeder, Geheimer Rat Just, Geheime Finanz räte vr. Böhme und vr. Dähne und Oberfinanzrat vr. Hoch. Anwesend 84 Kammermitglieder. Präsident vr. Vogel eröffnet die Sitzung um 3 Uhr 7 Minuten nachmittags. Präsident: Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte um Vortrag der Registrande. (Nr. 59.) Protokollauszug der Ersten Kammer, die Wahl der ordentlichen vier Deputationen betreffend. II. K. (I Abonnement ) Entschuldigt sind für heute Herr Abgeordneter Posern wegen Familienangelegenheiten und Herr Ab geordneter vr. Spieß wegen dringender Geschäfte. Dann bittet Herr Abgeordneter Clauß wegen dringender Ge schäfte um Urlaub für den 17. und 18. November. Wird dieser Urlaub genehmigt? — Das ist der Fall. Weiter bittet Herr Abgeordneter Bauer auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses um einen Urlaub von 14 Tagen. Wird auch dieser Urlaub genehmigt? — Das ist der Fall. Wir treten in die Tagesordnung ein: Allge meine Vorberatung über das Königliche Dekret Nr. 11, einen Gesetzentwurf wegen der vor läufigen Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1914 betreffend. Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Hähnel. Abgeordneter vr. Hähnel: Meine hochgeehrten Herren! Wie im vorigen Landtage erlaube ich mir, auch heute den Antrag zu stellen: „Die Kammer wolle beschließen: mit der allgemeinen Vorberatung sofort die Schluß beratung unter Abstandnahme von Referent und Korreferent zu verbinden." Die Gründe sind dieselben. Es verpflichtet uns die Annahme des Antrages in der Materie selbst zu nichts. Denn der Schlußabsatz zu 8 1 des Königlichen Dekrets bestimmt ausdrücklich: „Die endgültige Bestimmung über die Er Hebung dieser Steuern und Abgaben bleibt, auch hinsichtlich des Jahres 1914, dem für die Finanz periode 1914/15 zu erlasfenden Finanzgesetze Vor behalten." Es wird also in der Materie selbst dem Bewilligungs rechte der Kammer in keiner Weise vorgegriffen. Ich empfehle, da es sich in der Hauptsache nur um eine formelle Erledigung handelt, die Annahme. 3