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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Präsident.) Will die Kammer beschließen: bei Kap. 32, Ge samtministerium und Staatsrat, die Etatüber schreitungen in Tit. 4 mit 49 M. und in Tit. 4a mit 65 M., zusammen mit 114 M., nachträglich zu genehmigen? Einstimmig. bei Kap. 33, Kabinettskanzlei, die Etatüber schreitung in Tit. 2a mit 400 M. nachträglich zu genehmigen? Einstimmig. bei Kap. 35, Hauptstaatsarchiv, die Etatüber schreitungen in Tit. 4 mit 150 M., in Tit. 6 mit 49 M. und in Tit. 11 mit 92 M. 46 Pf., zu sammen mit 291 M. 46 Pf., nachträglich zu ge nehmigen? Einstimmig. bei Kap. 36, Oberrechnungskammer, die Etat überschreitung in Tit. 6 mit 40 M. nachträglich zu genehmigen? Einstimmig. bei Kap. 36a, Oberverwaltungsgericht, die Etat überschreitung in Tit. 6 mit 88 M. 70 Pf. nach- träglich zu genehmige»? Einstimmig bei Kap. 37, Gesetz- und Verordnungsblatt, die Etatüberschreitung in Tit. 4 mit 632 M. 35 Pf. nachträglich zu genehmigen? Einstimmig. Zu Kap. 34 sind keine Anträge zu stellen. Punkt 2 der Tagesordnung: Schlutzberatung über den mündlichen Bericht der Finanzdeputation über Kap. 1Ü7 und 108 des ordentlichen Staats haushalts-Etats für 1014/15, Wartegelder und Pensionen betreffend. (Drucksache Nr. 169.) Berichterstatter Herr Abgeordneter Wirth. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Wirth: Meine Herren! Die Finanzdeputation hat zu Kap. 107, Warte gelder, und 108, Pensionen, nichts zu bemerken. Ich bitte Sie, den Anträgen der Deputation zuzustimmen. Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Debatte Wir kommen zur Abstimmung. Will die Kammer beschließen: bei Kap. 107, (0) Wartegelder, nach der Vorlage die Ausgaben mit 23195 M. zu bewilligen? Einstimmig. bei Kap. 108, Pensionen, nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 3700 M. zu genehmigen, b) die Ausgaben mit 9 220 700 M. zu bewilli gen? Einstimmig. Punkt 3 der Tagesordnung: Allgemeine Vor beratung über den Antrag des Abgeordneten Or. Böhme und Genoffen aus Erhöhung der Bezüge der Hinterbliebenen von Staatsdienern nsw., die von der letzten allgemeinen Regelung nicht betroffen worden sind. (Drucksache Nr. 2.) Ich eröffne die Debatte und gebe dem Antragsteller, Herrn Abgeordneten Ur. Böhme, das Wort zur Begründung seines Antrages. Abgeordneter vr. Böhme: Meine sehr geehrten Herren! Der Zweck des Antrages geht mit genügender Deutlichkeit aus seinem Inhalte hervor. Gestatten Sie, daß ich wenige Worte darauf verwende, zu erklären, aus welchem Grunde der Antrag eingebracht worden ist! Ihnen ist noch in Erinnerung, daß in den letzten Jahren die Bezüge unserer Beamten bez. der außer Dienst getretenen Beamten und deren Hinterbliebenen erhöht worden sind. Soweit die Hinterbliebenenversorgung in Frage kommt, ist damals schon von der Kammer der Wunsch geäußert worden, daß diejenigen Vorzüge, die das Gesetz den davon Betroffenen bringt, auch den Hinter bliebenen derjenigen, die vor dem Inkrafttreten des Ge setzes verstorben sind, zugute kommen möchten. Die Regierung hat sich damals auf einen ablehnenden Standpunkt gestellt, und zwar aus drei Gründen. Der erste Grund ging dahin, daß man grundsätzlich dieser Forde rung nicht zustimmen könne; der zweite Grund behauptete, es wären technische Schwierigkeiten vorhanden, und der dritte Grund ging dahin, daß aus finanziellen Rücksichten diesen Wünschen nicht nachgegangen werden könne. Die Königliche Staatsregierung ging damals in ihrer ab lehnenden Haltung so weit, daß das ganze Gesetz zu scheitern drohte, wenn nicht eine Einigung erzielt würde. In der Zwischenzeit sind die laut gewordenen Wünsche der Beteiligten nicht verstummt, und wir können uns auch nicht der Auffassung verschließen, daß der Grund, der damals zu den Verbesserungen geführt hat, auch logischer- 196*
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